Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2844 7. Wahlperiode 11.12.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Holger Arppe, fraktionslos Unterstellung einer Nähe der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern zum Linksextremismus durch den NDR und ANTWORT der Landesregierung In der jüngsten Folge der Krimi-Serie „Polizeiruf 110“ vom 11. November 2018 („Für Janina“) wurden linksextreme Botschaften platziert. So hingen im Büro der ermittelnden Kriminalbeamtin König beispielsweise Propagandaplakate der „Antifaschistischen Aktion“. An der Wandtafel und am Laptop waren Aufkleber mit der Aufschrift „FCK NZS“ (ab 16. Minute) sowie „FCK AFD“ (ab 1 h 20 min) zu erkennen. Ferner hat man Werbung für die linksradikale Rockgruppe „Feine Sahne Fischfilet“ positioniert (ab 1 h 20 min), die u. a. für ihre polizeifeindlichen Hasslieder bekannt ist und vom Verfassungsschutz beobachtet wurde. 1. Wie geht die Landesregierung und in diesem Fall konkret das Ministerium für Inneres und Europa damit um, dass in einer Produktion des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks, hier des Norddeutschen Rundfunks (NDR), den Polizeibeamten unseres Landes eine Nähe zu linksextremistischem Gedankengut unterstellt wird und zwar in einer Weise, die geeignet ist, in der Öffentlichkeit Zweifel an der Neutralität unserer Polizei aufkommen zu lassen? Drucksache 7/2844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Entspricht das hier gezeichnete Bild von unserer Landespolizei den Vorstellungen der Landesregierung davon, wie unsere Landespolizei in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden sollte? a) Wenn nicht, warum nicht? b) Wie will die Landesregierung dem ggf. entgegenwirken? Die Fragen 1, 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Filmproduktion das Grundrecht zur Freiheit der Kunst gemäß Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) in Anspruch nehmen darf. Dieses Grundrecht, das auch dem Schutz künstlerischer Ausdrucksformen dienen soll, gilt selbstverständlich auch für die Produktion von Krimi-Serien wie dem „Polizeiruf 110“. Die Landesregierung nimmt grundsätzlich zu einzelnen Kunstprodukten keine Wertung vor. Soweit der vorgetragene Sachverhalt Gegenstand einer formalen Programmbeschwerde beim Norddeutschen Rundfunk werden sollte, fiele diese in die Zuständigkeit der dortigen Gremien.