Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2847 7. Wahlperiode 07.12.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Gedächtnisort Friedliche Revolution 1989 in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Welche Orte wurden für die Schaffung eines zentralen Gedächtnisortes für die Friedliche Revolution 1989 in Mecklenburg-Vorpommern geprüft (bitte jeweils den Ort und gegebenenfalls die Liegenschaften, abgewogene Vor- und Nachteile der jeweiligen Orte sowie jeweils eingebundene und angehörte Personen, Träger oder Institutionen angeben)? Mit Annahme des Antrages auf Drucksache 7/529 wurde die Landesregierung vom Landtag unter anderem aufgefordert, neben der Vorlage eines Konzepts für einen Gedächtnisort zur Friedlichen Revolution in Mecklenburg-Vorpommern 1989 auch einen Standortvorschlag zu unterbreiten. Im Vordergrund stand hierbei die Auswahl eines geeigneten Ortes. Um eine Entscheidung des Landtages nicht zu präjudizieren, wurde die Unterbringung in Liegenschaften zunächst nicht erörtert. Im Rahmen der öffentlichen Befassung mit der Idee der Einrichtung eines solchen Ortes haben sich sowohl Kommunen als auch einzelne Bürgerinnen und Bürger bei der Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (LStU) und der Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg- Vorpommern (LpB) gemeldet und für ihre jeweilige Kommune als Standort geworben. Drucksache 7/2847 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Standortfrage war ebenfalls Gegenstand der Diskussionen beim öffentlichen Kolloquium am 31. Januar 2018 und der Vorstellung von Eckpunkten des Konzepts beim regelmäßigen Treffen der Opferverbände und Aufarbeitungsinitiativen bei LStU am 6. März 2018. Folgende Orte wurden hierbei entweder benannt oder während der Diskussionen vorgeschlagen : - Amt Neuhaus, - Greifswald, - Güstrow, - Malchin, - Malchow, - Neubrandenburg, - Neustrelitz, - Rostock, - Schwerin, - Vipperow, - Waren (Müritz), - Wismar. Bei der Befassung mit den einzelnen Orten, insbesondere durch die Ausführungen der beteiligten Historikerinnen und Historiker, wurde deutlich, dass jeder dieser Orte zunächst eine gewisse historische Relevanz hinsichtlich der Friedlichen Revolution beanspruchen kann. Entsprechend sieht das vorgelegte Konzept durch die Errichtung eines Fonds „Denkzeichen 1989“ die Unterstützung lokaler Bemühungen um die Erinnerung an die Friedliche Revolution für alle interessierten Kommunen vor. Weitere Kriterien, wie die zentrale Lage und die Erreichbarkeit des auszuwählenden Ortes, kamen neben der historischen Relevanz gleichrangig zum Tragen. Der Ort sollte von allen Landesteilen aus gut zu erreichen sein, eine periphere Lage wurde damit ausgeschlossen. Von zusätzlicher Bedeutung war die Größe des Ortes. Um den dezentralen Charakter und die Vielfalt der Aktivitäten im Land auch in der Auswahl des Ortes hervorzuheben, wurde kleineren Kommunen der Vorrang vor den großen Städten gegeben. Eine mögliche örtliche Verfügbarkeit von einschlägig erfahrenen Trägern oder Einrichtungen der historisch-politischen Bildung wurde ergänzend in die Bewertung mit einbezogen. Im Ergebnis konnte im Rahmen einer Ermessensabwägung festgestellt werden, dass die Stadt Waren (Müritz) alle genannten Anforderungen in besonderer Weise erfüllt.