Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2849 7. Wahlperiode 03.01.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Bebauung von Grundstücken auf der Insel Usedom und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Gemeinden stellen Bebauungspläne aufgrund der in Artikel 28 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes verankerten kommunalen Planungshoheit auf. Ist ein Bebauungsplan aus einem Flächennutzungsplan entwickelt worden, unterliegt er keiner präventiven Rechtskontrolle (§ 8 Absatz 2 Satz 1 des Baugesetzbuches - BauGB), sondern ist nachträglich bei der unteren Rechtsaufsicht anzuzeigen (§ 5 Absatz 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern - KV M-V). Die Landesregierung hat daher zur Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage das Amt Usedom-Süd, für die Gemeinde Benz, und den Landkreis Vorpommern-Greifswald beteiligt. Die nachfolgenden Antworten enthalten zum Teil personenbezogene Daten. Herr Lorenz Caffier und Herr Dr. Stefan Rudolph haben in die Veröffentlichung der sie betreffenden Daten im Rahmen dieser Kleinen Anfrage eingewilligt. Drucksache 7/2849 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Spätestens seit dem Jahr 2015 sind öffentlich Vorwürfe im Raum, dass es im Zusammenhang mit der baulichen Nutzung von Grundstücken im Eigentum/Besitz vom Minister für Inneres und Europa, Lorenz Caffier, und Staatssekretär Dr. Stefan Rudolph zu Verstößen gegen Umwelt- und Baurecht gekommen sein soll. Ebenso steht der Vorwurf im Raum, dass die Grundstücke unter Wert von den Gemeinden veräußert wurden. 1. In welchem zeitlichen Ablauf erfolgten jeweils die Bauleitplanungen für die Bebauungspläne Nr. 8 „Am Nepperminer See“ sowie Bebauungsplan Nr. 12 „Am Balmer See“ der Gemeinde Benz einschließlich aller Änderungen (Datum des jeweiligen Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungs- sowie Satzungsbeschlusses)? Bebauungsplan Nr. 8 „Am Nepperminer See“ Verfahrensschritt Datum Aufstellungsbeschluss durch Gemeindevertretung 26.04.2004 23.06.2005 Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss 18.05.2004 02.08.2005 Beteiligung Träger öffentlicher Belange 06.12.2005 16.01.2006 29.03.2006 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss durch Gemeindevertretung 17.11.2005 Bekanntmachung Entwurf und Auslegung 22.11.2005 20.03.2006 Auslage Entwurf 05.12.2005 - 06.01.2006 03.04.2006 - 19.04.2006 Prüfung Hinweise und Anregungen in der Gemeindevertretung 20.03.2006 16.05.2006 Satzungsbeschluss durch Gemeindevertretung 16.05.2006 Bekanntmachung Satzungsbeschluss 23.05.2006 Inkrafttreten 24.05.2006 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2849 3 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 „Am Nepperminer See“ Verfahrensschritt Datum Aufstellungsbeschluss 1. Änderung durch Gemeindevertretung 22.11.2006 07.03.2007 Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss 19.12.2006 13.03.2007 Bekanntmachung frühzeitige Bürgerbeteiligung 28.02.2007 Beteiligung Träger öffentlicher Belange 08.03.2007 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss durch Gemeindevertretung 07.03.2007 Bekanntmachung Entwurf und Auslegung 13.03.2007 Auslage Entwurf 26.03.2007 - 04.05.2007 Prüfung Hinweise und Anregungen in der Gemeindevertretung 21.05.2007 Satzungsbeschluss durch Gemeindevertretung 21.05.2007 Bekanntmachung Satzungsbeschluss 29.05.2007 Inkrafttreten 30.05.2007 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 „Am Nepperminer See“ Verfahrensschritt Datum Aufstellungsbeschluss 2. Änderung durch Gemeindevertretung 07.11.2007 Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss 20.11.2007 Beteiligung Träger öffentlicher Belange 30.11.2007 18.07.2008 Scoping-Termin 23.06.2008 Frühzeitige Bürgerbeteiligung im Rahmen einer Gemeindevertretersitzung 03.07.2008 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss durch Gemeindevertretung 03.07.2008 Bekanntmachung Entwurf und Auslegung 09.07.2008 Auslage Entwurf 21.07.2008 - 22.08.2008 Prüfung Hinweise und Anregungen in der Gemeindevertretung 18.09.2008 Beschluss geänderter Entwurf und erneute Auslage 18.09.2008 Bekanntmachung geänderter Entwurf und erneute Auslage 1.10.2008 Auslage geänderter Entwurf 13.10.2008 - 14.11.2008 Beteiligung Träger öffentlicher Belange zum geänderten Entwurf 8.10.2008 Prüfung Hinweise und Anregungen zum geänderten Entwurf durch die Gemeindevertretung 23.02.2010 Beschluss erneute Änderung des Entwurfs und Auslage 23.02.2010 Bekanntmachung erneute Änderung Entwurf und Auslage 26.02.2010 Auslage geänderter Entwurf 09.03.2010 -13.04.2010 Erneute Beteiligung Träger öffentlicher Belange zum geänderten Entwurf 08.03.2010 Prüfung Anregungen und Hinweise in der Gemeindevertretung 26.04.2010 22.06.2010 Satzungsbeschluss durch Gemeindevertretung 26.04.2010 22.06.2010 Genehmigung der 2. Änderung durch den Landkreis 25.06.2010 Drucksache 7/2849 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Verfahrensschritt Datum Bekanntmachung Satzungsbeschluss 19.07.2010 Inkrafttreten 20.07.2010 Bebauungsplan Nr. 12 „Am Balmer See“ Verfahrensschritt Datum Aufstellungsbeschluss durch Gemeindevertretung 03.07.2008 Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss 06.08.2008 Beteiligung Träger öffentlicher Belange 13.08.2008 Scoping-Termin 15.03.2010 Frühzeitige Bürgerbeteiligung im Rahmen einer Gemeindevertretersitzung 26.04.2010 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss durch die Gemeindevertretung 26.04.2010 Bekanntmachung Entwurf und Auslegung 29.04.2010 Auslage Entwurf 10.05.2010 - 18.06.2010 Prüfung Hinweise und Anregungen in der Gemeindevertretung 22.06.2010 Beschluss über geänderten Entwurf und erneute Auslage durch Gemeindevertretung 22.06.2010 Bekanntmachung geänderter Entwurf und erneute Auslage 30.08.2010 Erneute Auslage 08.09.2010 - 08.10.2010 Prüfung Hinweise und Anregungen in der Gemeindevertretung 19.05.2011 Beschluss über geänderten Entwurf und erneute Auslage durch Gemeindevertretung 19.05.2011 Bekanntmachung geänderter Entwurf und erneute Auslage 27.05.2011 Erneute Auslage 06.06.2011 - 08.07.2011 Beschluss über geänderten Entwurf und erneute Auslage durch Gemeindevertretung 17.08.2011 Bekanntmachung geänderter Entwurf und erneute Auslage 18.08.2011 Erneute Auslage 29.08.2011 - 30.09.2011 Erneute eingeschränkte Behördenbeteiligung 09.12.2011 Prüfung Hinweise und Anregungen in der Gemeindevertretung 22.05.2012 Satzungsbeschluss durch Gemeindevertretung 22.05.2012 Bekanntmachung Satzungsbeschluss 23.05.2012 Inkrafttreten 24.05.2012 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2849 5 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 12 „Am Balmer See“ Verfahrensschritt Datum Aufstellungsbeschluss 1. Änderung durch Gemeindevertretung 12.03.2013 Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss 24.04.2013 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss durch die Gemeindevertretung 08.05.2013 Bekanntmachung Entwurf und Auslegung 15.05.2013 22.05.2013 Auslage Entwurf 03.06.2013 - 05.07.2013 Prüfung Hinweise und Anregungen in der Gemeindevertretung 23.07.2013 Satzungsbeschluss durch Gemeindevertretung 23.07.2013 Bekanntmachung Satzungsbeschluss 24.07.2013 Inkrafttreten 25.07.2013 2. Was war der jeweilige Anlass der Aufstellung bzw. der Änderungen der Bebauungspläne Nr. 8 bzw. Nr. 12? Bebauungsplan Nr. 8 „Am Nepperminer See“ Planungsziel ist die planungsrechtliche Absicherung von 59 vorhandenen Bootshäusern sowie die Zulassung von 28 neuen Bootshäusern und maximal 14 neuen Bootsstegen. - 1. Änderung Aufgrund eines Planungsfehlers erstreckte sich das Baufeld 4 bis vor den Seesteg, damit war die Zuwegung für die Öffentlichkeit nicht mehr gegeben. Mit der Verschiebung des Baufeldes 4 in westlicher Richtung wurde der Fehler des Ursprungsbebauungsplans behoben. - 2. Änderung Planungsziel war die touristische und wirtschaftliche Aufwertung des Gebietes durch eine Fischräucherei, den Umbau der alten Feuerwehr zu einem Informationszentrum sowie den Neubau eines WC-Gebäudes an der Badestelle. Zudem wurden Ergänzungsflächen in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen und damit das Baufeld 4 um 30 bis 40 Meter in westliche Richtung verschoben, um weitere Grundstücke für die wassersportliche Nutzung zu entwickeln. Drucksache 7/2849 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Bebauungsplan Nr. 12 „Am Balmer See“ Planungsziel ist die städtebauliche Ordnung für eine gezielte städtebauliche Entwicklung zu einer touristischen und wirtschaftlichen Entwicklung und zur Aufwertung der vorhandenen Altbebauung in Anlehnung an die Planungsziele des Bebauungsplans Nr. 8 „Nepperminer See“. - 1. Änderung Für das Sondergebiet Wassersport (Baufeld 4) fanden sich keine Interessenten, jedoch für die Bebauung des Grundstücks mit einem Wochenendhaus, sodass die Gemeindevertretung dem Antrag entsprach. 3. Inwieweit waren die Grundstücke des Ministers für Inneres und Europa und/oder des Staatssekretärs Gegenstand bzw. im Geltungsbereich einer Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 und/oder Nr. 12? Das Grundstück von Herrn Caffier liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 8 ,,Am Nepperminer See“ und war Gegenstand der 1. Änderung. Es liegt auch im Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 ,,Am Nepperminer See“. Das Grundstück von Herrn Dr. Rudolph liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 12 ,,Am Balmer See“ und der 1. Änderung. Das Baufeld 15, in dem das vom Herrn Dr. Rudolph erworbene Grundstück liegt, war von der Änderung nicht betroffen. Gegenstand der Planänderung war das Baufeld 4. 4. Wie beurteilt die Landesregierung beispielsweise die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 gewählten vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Unzulässigkeit des gewählten Verfahrens vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2849 7 5. In welchem zeitlichen Ablauf erfolgten das Bauantrags- bzw. Bauanzeigeverfahren sowie die Realisierung der jeweiligen Bauvorhaben des Ministers für Inneres und Europa und des Staatssekretärs (Datum des Bauantrages bzw. der Bauanzeige, Datum der Baugenehmigung, des Baubeginns und der Baufertigstellung)? Zeitlicher Ablauf zum Bauvorhaben von Herr Caffier: - 25. März 2011 Eingang der Unterlagen in der Gemeinde Benz bei der Amtsverwaltung Usedom-Süd - 1. April 2011 Mitteilung der Genehmigungsfreistellung durch die Gemeinde Benz - 15. November 2011 Anzeige des Baubeginns zum 18. Oktober 2011 bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald Zeitlicher Ablauf zum Bauvorhaben von Herrn Dr. Rudolph: - 17. April 2014 Eingang der Unterlagen in der Gemeinde Benz bei der Amtsverwaltung Amt Usedom-Süd - 30. April 2014 Mitteilung der Genehmigungsfreistellung durch die Gemeinde Benz - 16. April 2014 Anzeige des Baubeginns zum 16. April 2014 durch die Baufirma bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald 6. Sind die im Zuge der Bauleitplanungen für die Bebauungspläne Nr. 8 und Nr. 12 und Bebauung der Gemeinde Benz festgelegten Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaft erfolgt (bitte einzeln je B-Plan darlegen)? a) Wenn ja, wo und mit welchen Maßnahmen? b) Wenn nicht, aus welchen Gründen und wann wird der Ausgleich erfolgen? c) Wenn nicht, warum wurde dies nicht kontrolliert und entsprechende Maßnahmen mit dem Ziel der Umsetzung eingeleitet? Zu 6 und a) Bebauungsplan Nr. 8 „Am Nepperminer See“ Als Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaft sind festgesetzt: - Innerhalb des Bebauungsplanes (2. Änderung) die Anpflanzung einer Baumreihe von fünf einheimischen standortgerechten Laubbäumen, am Parkplatz (P 3) und an der Kreisstraße OVP 35. Es erfolgte bisher keine Anzeige der Gemeinde zur Umsetzung der Pflanzung, sodass nicht bekannt ist, ob beziehungsweise in welchem Umfang und in welcher Qualität die Pflanzungen erfolgt sind. Drucksache 7/2849 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 - Außerhalb des Bebauungsplanes ist die Renaturierung eines Solls in der Gemarkung Benz, Flur 1, Flurstück 129 (nach Flurneuordnung: Flur 3, Flurstück 260), Flächengröße 1.070 m2 (Ursprungsplan 634 m2, 1. Änderung erhöht auf 754 m2, 2. Änderung erhöht auf 1.070 m2) vorgesehen. Die Maßnahme wurde bisher nicht umgesetzt. Die Umsetzung wurde erstmalig gefordert zum 31. Dezember 2008. Eine Umsetzungsverpflichtung seitens der Gemeinde liegt vor. - Die Umsetzung einer dreireihigen Feldhecke an der Südseite der Badestelle Balm für die 2. Änderung in der Gemarkung Balm, Flur 1, Flurstück 36 und Teilflurstück 37, 75 m lang, 3 m breit, Sicherung mit Wildverbiss-Schutzzaun, mit dreijähriger Entwicklungspflege. Die Maßnahme wurde bisher nicht umgesetzt. Bebauungsplan Nr. 12 „Am Balmer See“ Als Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaft sind festgelegt: - Innerhalb des Bebauungsplanes Anpflanzung von Einzelbäumen zuzüglich zweijähriger Entwicklungspflege: - elf Moorbirken (Betula pubescens); östlich der Zuwegung zur Steganlage des Wasserwanderrastplatzes und in die Lücken der vorhandenen Hecke entlang der Straße ,,Am Balmer See“ sowie - sechs Silberweiden (Salix alba), entlang des östlichen Zugangs zum Balmer See. Es erfolgte bisher keine Anzeige der Gemeinde zur Umsetzung der Pflanzung, sodass dem Landkreis Vorpommern-Greifswald nicht bekannt ist, ob beziehungsweise in welchem Umfang und in welcher Qualität die Pflanzungen erfolgt sind. - Maßnahmen außerhalb des Bebauungsplanes Anpflanzung von Einzelbäumen zuzüglich zweijähriger Entwicklungspflege: sechs Moorbirken (Betula pubescens, Hochstamm), östlich der befestigten Zufahrt zur Löschwasserentnahmestelle am Balmer See. Es erfolgte bisher keine Anzeige der Gemeinde zur Umsetzung der Pflanzung, sodass dem Landkreis Vorpommern-Greifswald auch nicht bekannt ist, ob beziehungsweise in welchem Umfang und in welcher Qualität die Pflanzungen erfolgt sind. - Artenschutzmaßnahmen Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen, um Verbotstatbestände nach § 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes für schilfbewohnende Arten auszuschließen. Die Forderung zur Schaffung von Voraussetzungen für die Ausbreitung von Schilfröhricht auf einer Fläche von etwa 2 ha in der Gemarkung Balm ist nach Auskunft der Gemeinde erfüllt. Die Flächen werden nicht mehr beweidet/bewirtschaftet. Hier steht lediglich die Kartierung aus. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2849 9 Zu b) Die vollständige Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen hat die Gemeinde mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald bis zum 30. April 2019 vereinbart. Zu c) Kontrollen sind durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald erfolgt. Die Notwendigkeit der Umsetzung ist der Gemeinde bekannt Im Übrigen siehe die Antwort zu Frage 6 b). 7. Inwieweit wurde die Einhaltung der Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplans bzw. natur- und umweltrechtliche Belange bei der Umsetzung der Bauvorhaben (nur bei erfolgter Neubebauung), insbesondere nach Auftreten des Verdachtes von etwaigen Verstößen gegen die Festsetzungen im Bebauungsplan bzw. natur- und umweltrechtliche Belange kontrolliert? a) Wenn ja, entsprechen alle baulichen Anlagen einschließlich aller Nebenanlagen (z. B. Terrassen, Stellplätze) den Festsetzungen? b) Wenn ja, wurden bei allen baulichen Anlagen einschließlich gegebenenfalls vorgenommener Aufschüttungen oder Abgrabungen umwelt- und naturschutzrechtliche Belange eingehalten? c) Wenn nicht, was sind die Gründe dafür? Zu 7 und a) Die Bauherren haben seinerzeit prüffähige Unterlagen im Rahmen einer Genehmigungsfreistellung nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern eingereicht. Die geplanten Bebauungen wurden durch die Gemeinde mit den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes geprüft. Verstöße wurden nicht festgestellt. Die Vorhaben waren somit genehmigungsfrei . Zu b) Die Errichtung der Wochenendhäuser erfolgte innerhalb der im jeweiligen Bebauungsplan festgesetzten Baufelder. Im Zuge dessen erfolgten keine Aufschüttungen oder ähnliches nach Rechtskraft der Bebauungspläne. Beim Landkreis Vorpommern-Greifswald sind Hinweise eingegangen, wonach in einzelnen Fällen vermeintlich von den Festsetzungen in den Bebauungsplänen abgewichen worden sein soll. Vom Amt für Bau und Naturschutz des Landkreises Vorpommern-Greifswald wurden entsprechende Überprüfungen eingeleitet. Diese Überprüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Drucksache 7/2849 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 Zu c) Entfällt. 8. Werden bzw. wurden etwaige Defizite bei der Einhaltung der Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplans Nr. 8 bzw. Nr. 12 oder anderweitiger rechtlicher Grundlagen mit den vorgenommenen Änderungen der Bauleitplanungen geheilt? Nein. Zu den Gründen der Änderungen siehe die Antwort zu Frage 2. 9. Wie beurteilt die Landesregierung den Umgang und das Verhalten der gemeindlichen und kreislichen Verwaltungsebene bei der Aufstellung beider Bauleitpläne und deren Umsetzung? Der Landesregierung sind im Umgang und Verhalten der gemeindlichen und kreislichen Verwaltungsebene keine Informationen bekannt, die eine Verletzung von Rechts- und Verfahrensvorschriften nach dem Baugesetzbuch und nach der Landesbauordnung Mecklenburg- Vorpommern begründen. 10. Stimmt der erhobene Vorwurf, dass die in Rede stehenden Grundstücke am Nepperminer See und am Balmer See unter Wert von der Gemeinde Benz veräußert wurden? Der Durchführungserlass zum Genehmigungsverfahren nach § 56 Absatz 6 KV M-V sieht vor, dass der Nachweis der Veräußerung von unbebauten Grundstücken zum vollen Wert durch Bodenrichtwerte erfolgen kann, soweit das Grundstück dem zugrunde gelegten Richtwert entspricht. Hiervon hat die Gemeinde Benz Gebrauch gemacht, da sie die Grundstücke am Nepperminer See und am Balmer See gemäß der Stellungnahme der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald mindestens entsprechend der Bodenrichtwertauskünfte der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Ostvorpommern verkauft hat.