Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2851 7. Wahlperiode 20.12.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Bewerberzahlen auf ausgeschriebene Stellen für Lehrkräfte und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Anzahl von Bewerbungen ist auf die am 23. Februar 2018 ausgeschriebenen Stellen insgesamt eingegangen? Mit Stand 27. März 2018 circa 8.00 Uhr waren auf die 642 ausgeschriebenen Arbeitsplätze mit Bewerbungsschluss 25. März 2018 5.330 Online-Bewerbungen von 1.165 Bewerberinnen und Bewerbern eingegangen. 2. Welche Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern hat sich auf die am 23. Februar 2018 ausgeschrieben Stellen a) auf eine Stelle bis 5 Stellen, b) auf 6 bis 10 Stellen und c) auf mehr als 10 Stellen gleichzeitig beworben? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Eine Auswertung, wie in den Fragen a) bis c) gewünscht, wurde zum Zeitpunkt der Auszählung der Bewerbungen nicht vorgenommen und ist im Nachgang nicht mehr möglich, da entsprechend der datenschutzrechtlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Drucksache 7/2851 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Welche Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern, die nach Abschluss eines Bewerbungsgespräches die Zusage einer Schule bekommen haben, hat diese zugesagte Stelle nicht angetreten? Die gewünschten Daten über die Bewerberinnen und Bewerber auf die am 23.02.2018 ausgeschriebenen Arbeitsplätze mit Bewerbungsschluss 25.03.2018 liegen im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht vor. Entsprechend der datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden die personenbezogenen Daten gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist teilweise bereits für den angegebenen Personenkreis erfolgt. Da zum Schuljahr 2018/2019 über 600 Lehrkräfte neu eingestellt wurden, wird davon abgesehen , entsprechende Angaben bei den Schulbehörden gesondert zu erfragen. Die Abfrage sämtlicher Schulbehörden ist im Rahmen der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage nicht möglich. Sie wäre aufgrund der Vielzahl der Vorgänge mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren ist. Zudem ist davon auszugehen, dass auch nicht mehr alle entsprechenden Angaben vorhanden sind. Dies würde es zu einer verzerrten Darstellung führen. 4. In welcher Anzahl von Fällen erhielten eingestellte Lehrkräfte die Vertragsunterlagen durch das jeweilige Schulamt a) innerhalb einer Woche bis zu 2 Wochen, b) zwischen 3 und 6 Wochen und c) nach mehr als 6 Wochen nach erfolgter Zusage der Einstellung? Die Fragen 4, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Durch die jeweils zuständige Schulbehörde erhält die/der auf eine ausgeschriebene Stelle ausgewählte Bewerberin/Bewerber ein Einstellungsangebot. Bei Annahme des Einstellungsangebotes übersendet die ausgewählte Bewerberin/der ausgewählte Bewerber noch weitere geforderte Unterlagen, die mit der Bewerbung noch nicht vorlagen. Diese werden dann geprüft und die unbefristeten Einstellungen von Lehrkräften erfolgen bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und sonstigen Einstellungsvoraussetzungen grundsätzlich im Beamtenverhältnis. Liegen die Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht vor beziehungsweise wird eine Verbeamtung durch die Bewerberin oder den Bewerber nicht gewünscht, erfolgt die Beschäftigung im Tarifbeschäftigtenverhältnis - hier wird dann ein Arbeitsvertrag geschlossen. Die Übergabe der Arbeitsverträge und die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten erfolgt in der Regel bei Dienstantritt, der meistens in der Vorbereitungswoche liegt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2851 3 Daten über die Dauer des Besetzungsverfahrens vom Bewerbungsschluss bis zur Vertragsunterzeichnung /bis zur Berufung auf die am 23. Februar 2018 ausgeschriebenen Arbeitsplätze mit Bewerbungsschluss 25. März 2018 liegen im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht vor. Da zum Schuljahr 2018/2019 über 600 Lehrkräfte neu eingestellt wurden, wird davon abgesehen , Daten über die Dauer des Besetzungsverfahrens vom Bewerbungsschluss bis zur Vertragsunterzeichnung/bis zur Berufung auf die am 23. Februar 2018 ausgeschriebenen Arbeitsplätze mit Bewerbungsschluss 25. März 2018 bei den Schulbehörden gesondert zu erfragen. Die Abfrage sämtlicher Schulbehörden ist im Rahmen der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage nicht möglich. Sie wäre aufgrund der Vielzahl der Vorgänge mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren ist. Zudem ist davon auszugehen, dass auch nicht mehr alle entsprechenden Angaben vorhanden sind. Dies würde es zu einer verzerrten Darstellung führen. 5. Welche Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern, die die Zusage einer Stelle an einer öffentlichen allgemeinbildenden Schule in Mecklenburg-Vorpommern erhalten hat, hat innerhalb des Zeitraumes zwischen Zusage und Abschluss des Vertrages diese Stelle nicht angetreten , weil a) sie ihre Tätigkeit an einer anderen Schule in Mecklenburg- Vorpommern angetreten hat oder b) sie ihre Tätigkeit an einer Schule außerhalb des Landes in Mecklenburg-Vorpommern angetreten hat? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die/der auf einen ausgeschriebenen Arbeitsplatz ausgewählte Bewerberin/Bewerber erhält ein Einstellungsangebot durch die jeweils zuständige Schulbehörde. Ob eine Bewerberin beziehungsweise ein Bewerber nach Annahme eines Einstellungsangebotes und dem möglichen Abschluss eines Arbeitsvertrages eine Tätigkeit an einer anderen Schule in Mecklenburg-Vorpommern oder außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns antritt, kann und darf nicht erhoben werden.