Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2854 7. Wahlperiode 20.12.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bert Obereiner, Fraktion der AfD Sparkassen im Land Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen an Kreditinstitute sind im Nachgang der Finanzmarktkrise insbesondere durch die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht herausgegebenen Empfehlungen für Eigenkapital- und Liquiditätsregeln („Basel III“) erheblich angestiegen . Die strengeren Regeln sollen dazu führen, dass Banken sich im Krisenfall aus eigener Kraft stabilisieren und retten können. Folgendes Schema verdeutlicht die erhöhten Anforderungen . (Quelle: Bundesministerium der Finanzen) Drucksache 7/2854 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern konnten die in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegenen aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen einschließlich der im Rahmen des Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) zusätzlich festgelegten Zuschläge erfüllen. Daneben hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhebliche ergänzende Eigenmittelanforderungen in Form von Eigenmittelzielkennziffern festgelegt, um mögliche weitere Risiken aus der Geschäftstätigkeit mit Eigenmitteln zu unterlegen. Deren Einhaltung war nur durch die konsequente Eigenmittelstärkung aus den betriebswirtschaftlichen Überschüssen der Sparkassen möglich. Die noch ausstehenden Standards zur Basel-III-Finalisierung („Basel IV“) hat der Baseler Ausschuss bereits im Dezember 2017 veröffentlicht. Die EU-Kommission will nun im ersten Halbjahr 2020 einen Vorschlag zur Umsetzung von Basel IV vorlegen. In einer ersten Schätzung zu den voraussichtlichen Auswirkungen auf Basis von Daten des Baseler Ausschusses kam die Europäische Bankenaufsichtsbehörde zu dem Ergebnis, dass der Kernkapitalmehrbedarf für EU-Banken durchschnittlich bei 16,7 Prozent liegen könnte. Auch die Deutsche Bundesbank schätzt in einer Auswirkungsanalyse für deutsche Institute einen signifikanten Kernkapitalmehrbedarf von bis zu 23,7 Prozent. Unabhängig von den hohen aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten ist festzustellen, dass die internen Risikotragfähigkeitsberechnungen der Sparkassen, die neben den aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen zu erfüllen sind, bedingt auch durch aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Risikomesssysteme und die teilweise erheblichen Marktveränderungen eine ständig steigende Eigenmittelunterlegung erfordern. Dieser Mehrbedarf kann nur durch die Einbehaltung von Gewinnen gedeckt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die betriebswirtschaftlichen Erfolge bei anhaltender Niedrigzinsphase in den nächsten Jahren voraussichtlich insgesamt deutlich rückläufig sein werden. 1. Wie hoch waren die Eigenkapitalquoten der einzelnen Sparkassen des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemessen am harten Eigenkapital seit 1991 bis heute (Darstellung bitte in einer kurzen Tabelle)? Die Rechtsvorschriften für die Ermittlung der Kapitalquoten haben sich im Zeitverlauf sehr deutlich geändert. Daher ist eine Vergleichbarkeit der Werte nur eingeschränkt möglich. Die Offenlegungspflicht für die Kennzahlen bestand erstmals für das Jahr 2008 mit der Schaffung der Solvabilitätsverordnung (dort § 325 Absatz 2 Nummer 5). Diese Verordnung wurde abgelöst durch die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäische Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (Artikel 438 CRR). Die Angaben erfolgen in Prozent. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2854 3 Sparkasse Vorpommern Sparkasse Mecklenburg - Nordwest Sparkasse Ostsee Sparkasse Sparkasse Parchim- Lübz Sparkasse Mecklenburg - Schwerin Müritz- Sparkasse Sparkasse Uecker- Randow Sparkasse Mecklenburg - Strelitz Sparkasse Neubrandenburg - Demmin 2008 10,4 9,1 10,9 8,3 9,0 16,6 20,2 10,2 8,6 2009 11,5 9,5 11,7 8,8 10,1 17,0 23,6 10,2 10,2 2010 12,5 9,7 12,5 10,7 11,2 18,0 25,3 11,5 11,9 2011 14,6 14,2 13,4 13,0 11,6 18,6 23,4 11,2 14,2 2012 17,4 15,9 13,7 12,8 13,7 21,8 30,1 12,3 15,2 2013 18,8 16,0 13,5 13,4 14,4 22,6 34,6 17,4 15,3 2014 19,9 15,6 13,5 14,6 16,2 22,9 30,6 19,1 16,6 2015 18,4 14,9 12,5 15,5 17,0 21,5 30,9 18,2 16,5 2016 18,2 14,6 14,3 17,8 17,7 18,1 28,2 16,9 15,4 2017 16,5 14,4 15,1 17,7 18,8 18,2 25,7 19,2 15,2 2. Wie hoch waren die Ausschüttungen der Sparkassen an ihre jeweiligen Träger seit 1991 bis heute (Darstellung bitte in einer kurzen Tabelle)? Angaben zu den Ausschüttungen konnten ab dem Jahr 2000 ermittelt werden. Die Angaben erfolgen in Tausend Euro. Sparkasse Vorpommern Sparkasse Mecklenburg - Nordwest Sparkasse Ostsee Sparkasse Sparkasse Parchim- Lübz Sparkasse Mecklenburg - Schwerin Müritz- Sparkasse Sparkasse Uecker- Randow Sparkasse Mecklenburg - Strelitz Sparkasse Neubrandenburg - Demmin 2000 0 0 0 0 0 258 0 0 0 2001 0 0 0 0 0 200 0 0 0 2002 0 0 0 0 0 250 0 0 0 2003 0 0 0 0 0 250 0 0 0 2004 718 0 0 0 0 250 0 0 0 2005 0 0 0 0 0 400 0 0 0 2006 0 0 0 0 0 400 0 0 0 2007 0 0 0 0 0 250 0 0 0 2008 0 0 0 0 0 150 0 0 0 2009 0 0 0 0 0 250 0 0 0 2010 0 0 0 0 0 300 0 0 0 2011 0 0 0 0 0 300 0 202 0 2012 0 0 0 0 0 300 0 211 550 2013 0 0 0 0 0 300 0 195 500 2014 0 0 0 0 0 300 0 191 500 2015 0 0 0 0 0 300 0 183 500 2016 0 0 0 0 0 300 0 200 500 2017 0 0 0 0 0 300 0 200 500