Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2857 7. Wahlperiode 07.12.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Schießtraining der Landespolizei und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Das Schießtraining wird in der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern gemäß folgender Vorschriften durchgeführt: - Verwaltungsvorschrift Einsatzbezogenes Training - VV ETR Pol M-V, Erlass des Ministeriums für Inneres und Europa M-V vom 27. Januar 2014, II 420-1 200.27.19/28.24 - Polizeidienstvorschrift „Schießtraining in der Aus- und Fortbildung“ (PDV 211). 1. Welche Schießanlagen bzw. Übungsplätze stehen der Landespolizei zum Schießtraining zur Verfügung? Der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern stehen folgende Schießanlagen beziehungsweise Übungsplätze zur Verfügung: 1. Polizeieigene Anlagen: 1.2 Raumschießanlage Güstrow 1.2 Raumschießanlage Anklam 1.3 Halbmobile Raumschießanlage Schwerin Drucksache 7/2857 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Mitgenutzte polizeifremde Anlagen: 2.1 Schießhalle Plate/Schützenverein Plate 1990 e. V. 2.2 Schießanlage „Vier Tore“ Neubrandenburg/Schützenverein „Vier Tore“ Neubrandenburg e. V. 2.3 Schießhalle Rostock Gehlsdorf/WIRO - Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH 2.4 Schießstand „Großer Bockhorst“ Güstrow/Privilegierte Schützengesellschaft zu Güstrow e. V. 2.5 Schießstand Stavenhagen/Schützengesellschaft Stavenhagen 1884 e. V. 2.6 Schießstand Grimmen/Polizeisportverein Grimmen e. V. 2.7 Schießstand Lüssow/Schießstandgesellschaft bürgerlichen Rechts Lüssow 2.8 Schießstand Usedom/Schützengilde Usedom von 1830 e. V. 2.9 Standortübungsplatz Hagenow/Bundeswehr 2.10 Raumschießanlage Parchim/Parchimer Schützengilde 1410 e. V. 2.11 Schießstand Kiebitzmoor Grevesmühlen/Schießstand Kiebitzmoor e. V. 2.12 Schießanlage Brüel/Brüeler Schützengilde 1425 e. V. 2.13 Raumschießanlage Grambow/Gut Grambow Fieldsports GmbH 2.14 Truppenübungsplatz Jägerbrück/Bundeswehr 2. Wie oft im Jahr haben Beamtinnen und Beamte der Landespolizei ein Schießtraining zu absolvieren? Die Schießtätigkeit richtet sich nach der Funktion: - Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte im Beamtenverhältnis auf Widerruf der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (gemäß § 10 Polizeilaufbahnverordnung (PolLaufbVO M-V)) absolvieren 132 Unterrichtseinheiten schießpraktische Ausbildung innerhalb des Vorbereitungsdienstes . - Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte im Beamtenverhältnis auf Widerruf der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (gemäß § 12 PolLaufbVO M-V) absolvieren 136 Unterrichtseinheiten schießpraktische Ausbildung innerhalb des Vorbereitungsdienstes. - Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte im Beamtenverhältnis auf Probe (gemäß § 11 und § 16 PollaufbVO M-V) absolvieren 56 Unterrichtseinheiten schießpraktische Ausbildung. - Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte (gemäß § 13 und § 14 PollaufbVO M-V) absolvieren 20 Unterrichtseinheiten schießpraktische Ausbildung. - Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte (gemäß § 20 PollaufbVO M-V) absolvieren 56 Unterrichtseinheiten schießpraktische Ausbildung. - Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte (gemäß § 24 PollaufbVO M-V) absolvieren 4 Unterrichtseinheiten schießpraktische Ausbildung. - Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte auf Dienstposten mit überwiegender Außentätigkeit absolvieren drei Schießtrainings mit jeweils 4 Unterrichtseinheiten im Jahr. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2857 3 - Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte auf Dienstposten mit überwiegender Innentätigkeit und Berechtigung zum Führen von Schusswaffen absolvieren mindestens zwei Schießtrainings mit jeweils vier Unterrichtseinheiten im Jahr. - Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte die sich zu längerfristigen Fortbildungsmaßnahmen an der FHöVPR befinden, erhalten im Rahmen ihrer jeweiligen Fortbildungsmaßnahme drei Schießtrainings mit jeweils vier Unterrichtseinheiten im Jahr. 3. Schätzt die Landesregierung die Übungsmöglichkeiten, vor allem vor dem Hintergrund der Einführung neuer Dienstpistolen, als ausreichend ein? Wenn nicht, welche Schritte sollen eingeleitet werden? Die Übungsmöglichkeiten für die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern werden als ausreichend eingeschätzt. Die Waffen- und Schießausbildung der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten, die ihren Vorbereitungsdienst absolvieren, finden bereits ausschließlich mit den neuen Dienstpistolen statt. 4. Sind der Landesregierung Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern, die im Umfeld von Schießanlagen bzw. Übungsplätzen wohnen, über Lärmbelästigung bekannt? Wenn ja, wie reagiert oder wie will die Landesregierung auf solche Beschwerden reagieren? Es sind zwei Fälle von Beschwerden gegen die Betreiber fremder von der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern mitgenutzten Schießanlagen bekannt. Es ist nicht sicher, ob sich die Beschwerden auf das polizeiliche Schießen beziehen. Dennoch werden sie ernst genommen und die Betreiber wurden gebeten, diesen nachzugehen. So wurden zum Beispiel während des polizeilichen Schießtrainings an einer Schießanlage Geräuschmessungen durchgeführt. Die Prüfung läuft noch, sodass derzeit noch nicht gesagt werden kann, ob das Ergebnis Auswirkungen auf das polizeiliche Schießen bei diesen Anlagen haben wird.