Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2858 7. Wahlperiode 06.12.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Bahnfahrplan 2019 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Ein Fahrplanwechsel führt regelmäßig zu zahlreichen Veränderungen. Die Beantwortung der Fragen bezieht sich daher auf von der Landesregierung als besonders signifikant eingeschätzte Veränderungen. Das Land ist hierbei lediglich Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr , sodass die Angaben zum Fernverkehr lediglich nachrichtlich und ohne Gewähr gemacht werden können. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Fahrplan 2019 im Schienenpersonennahverkehr sind auch in diesem Jahr mehrere hundert Anregungen und Vorschläge eingegangen. 1. Welche Änderungen und warum ergeben sich mit dem ab dem 9. Dezember 2018 geltenden Bahnfahrplan zum bestehenden Fahrplan , die etwa durch entfallende Halte oder Zugverbindungen zur Verschlechterung des Angebotes führen (möglichst Fern- und Nahverkehr )? Das Fahrplanangebot der Linie Regionalexpress (RE) 4 Lübeck - Ueckermünde/Stettin ist über einen längeren Zeitraum durch Baumaßnahmen beeinträchtigt. Es kommt zu Schienenersatzverkehr zwischen Teterow und Stavenhagen sowie zu veränderten Fahrzeiten insbesondere zwischen Teterow und Güstrow. Drucksache 7/2858 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Das Fahrplanangebot der Linie RE 5 Berlin - Neustrelitz - Rostock/Stralsund ist über einen längeren Zeitraum durch Baumaßnahmen beeinträchtigt. Es kommt zu veränderten Fahrzeiten auf der gesamten Linie. Die RE 5 wird zeitweise ganz oder teilweise über Plaaz umgeleitet, Güstrow wird in diesem Fall nicht bedient. Zwischen Plaaz und Güstrow wird Schienenersatzverkehr angeboten. In Fahrtrichtung Berlin endet die Linie RE 5 zweistündlich in Neubrandenburg. Zwischen Stralsund und Berlin bestehen nur zweistündlich Fahrmöglichkeiten . Dadurch entsteht in Neubrandenburg eine Vielzahl von Anschlussverlusten. Das Fahrplanangebot der S 1 Rostock - Warnemünde ist über einen längeren Zeitraum durch Baumaßnahmen beeinträchtigt. Warnemünde wird nicht angefahren, alle Züge beginnen beziehungsweise enden in Warnemünde Werft. Die Züge des Fernverkehrs auf der Achse Hamburg - Rostock - Rügen werden teilweise auf Bedienung mit InterCityExpress (ICE)-Triebzügen umgestellt. Fahrgäste müssen mit Fahrpreiserhöhungen rechnen. Aufgrund des für die Bedienung mit ICE-Triebzügen bislang nicht hinreichend ausgestatteten Bahnhofes Ribnitz-Damgarten West halten einzelne Züge des Fernverkehrs künftig nicht in Ribnitz-Damgarten West, sondern in Ribnitz-Damgarten Ost. Zwischen den beiden Bahnhöfen pendeln extra eingesetzte Busse. 2. Welche Änderungen ergeben sich mit dem ab dem 9. Dezember 2018 geltenden Bahnfahrplan zum bestehenden Fahrplan, die etwa durch verdichtete Takte oder geänderte oder ausgedehnte Fahrzeiten zur Verbesserung des Angebots führen (möglichst Fern- und Nahverkehr )? Nach (weitgehendem) Abschluss der Baumaßnahmen zwischen Schwerin und Bad Kleinen sowie im Bahnhof Bad Kleinen selbst wird das Fahrplanangebot insbesondere der Linien RE 1, RE 2, Regionalbahn (RB) 17 und RB 18 auf den Stand vor Beginn der Baumaßnahmen zurückgeführt. Die bis April 2017 gewohnte Anschlussgestaltung in Bad Kleinen wird wiederhergestellt. Alle Züge der RE 1 halten wieder in Schwerin Mitte. Die RB 26 Bergen - Lauterbach Mole wird künftig im verdichteten Zweistundentakt (bislang: saisoniert verdichteter Zweistundentakt) angeboten. Es kommt zu einer Leistungsausweitung um 26 Prozent. Die Züge des Fernverkehrs auf der Achse Hamburg - Rostock - Rügen werden künftig grundsätzlich wieder in Bützow halten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2858 3 3. Welche dieser Änderungen am Bahnfahrplan 2019 basieren auf Anregungen und Hinweisen im Rahmen der Bürgerbeteiligung? Eine im Zuge der Leistungsausweitung bei der RB 26 angebotene zusätzliche Fahrt geht auf Wünsche aus der Bürgerbeteiligung zurück. Auf der RB 14 Hagenow Stadt - Parchim wird im Frühverkehr in Hagenow Land ein gewünschter Anschluss auf die RE 1 Schwerin - Hamburg hergestellt. Weitere mögliche unterjährige Änderungen werden derzeit noch geprüft. 4. Welche weiteren Anregungen und Hinweise aus den bisherigen Bürgerbeteiligungen werden möglicherweise in Fahrplänen kommender Jahre aufgegriffen bzw. umgesetzt werden? Unterjährig wird derzeit für den Fahrplan 2019 eine Leistungsausweitung im wochentäglichen Frühverkehr zwischen Bützow und Schwaan und im späten Abendverkehr zwischen Ludwigslust und Schwerin zur Anschlussgewährung an den Fernverkehr geprüft. Für den Jahresfahrplan 2020 werden Leistungsausweitung im wochentäglichen Abendverkehr zwischen Hamburg und Schwerin sowie Ausweitungen im Berufsverkehr zwischen Rostock und Stralsund/Greifswald und zurück geprüft. Auf der RB 13 Parchim - Schwerin - Rehna sollen in einzelnen Lagen im Berufsverkehr Anschlüsse in Schwerin Hauptbahnhof zum besseren Übergang vom und zum Fernverkehr verbessert werden. 5. Wie weit ist die Erarbeitung des Gutachtens vorangeschritten, welches Verbesserungsmöglichkeiten beim Bahnangebot etwa durch eine kürzere Taktung, verbesserte Anschlüsse zwischen Fern- und Nahverkehr oder kürzere Fahrzeiten durch optimierte Haltepunkte und Standzeiten bei Überholen des Fernverkehrs etc. ausloten soll? Für die beauftragte Begutachtung zum Integralen Taktfahrplan Mecklenburg-Vorpommern liegt der Entwurf eines Untersuchungsberichtes vor. Die Prüfung des Entwurfes durch die Landesregierung ist noch nicht abgeschlossen. Drucksache 7/2858 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Welcher Zeitplan ist vereinbart worden? Wird dieser bislang eingehalten? Der ursprüngliche Zeitplan, der einen Abschluss im Jahr 2018 vorsah, konnte aufgrund sich gravierend geänderter Planungsannahmen seitens der DB Fernverkehr AG, die zu einem späten Projektstand aufgeworfen wurden, nicht eingehalten werden. Ein Abschluss des Gutachtens wird in Abhängigkeit von möglichen Änderungsbedarfen im Zuge der noch anstehenden Beteiligung für das erste Halbjahr 2019 angestrebt. 7. Gibt es bereits Zwischenergebnisse? Wann ist damit zu rechnen? Siehe die Antwort zu Frage 5. 8. Wann wird das Gutachten vorliegen? Welcher Umgang damit ist vorgesehen? Nach Abschluss der Prüfung des vorliegenden Entwurfes durch die Landesregierung sind Vorstellungen des Gutachtens im Rahmen der landesweiten Fahrplankonferenz sowie im Ausschuss für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des Landtages Mecklenburg- Vorpommern vorgesehen. Beides soll im Laufe des kommenden Jahres erfolgen. 9. Liegen der Landesregierung bzw. der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg -Vorpommern aktuell Beschwerden vor, die im Zusammenhang mit der kommenden Fahrplanänderung stehen könnten? Wie wird damit umgegangen? Ja. Die Beschwerden werden jeweils im Einzelfall geprüft. Dabei wird auch geprüft, ob geeignete und verhältnismäßige Möglichkeiten einer Abhilfe bestehen.