Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2864 7. Wahlperiode 27.12.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Wolfgang Weiß, Fraktion DIE LINKE Pilotprojekt zur Bio-Elterntierhaltung und ANTWORT der Landesregierung Laut Pressemitteilung der Landesregierung Nr. 336/14 vom 13. November 2014 wurden seit August 2014 in Mecklenburg- Vorpommern Bio-Elterntiere (Haltung von Hennen zur Erzeugung von Küken) im Rahmen eines Pilotprojektes gehalten. Darin sollten nach Prüfung der Erfüllung von vorgegebenen Kriterien in den Unternehmen Erfahrungen gesammelt werden. 1. Wurde der auf drei Jahre terminierte Pilotversuch beendet? Ja. Die Ökofarm Groß Markow GmbH wurde inzwischen unbefristet für die Teilnahme am Binnenmarkt mit Bruteiern von Hühnern zugelassen. Der Bescheid wurde in dieser Form als Einzelfallentscheidung erstmals in Deutschland erlassen. Das Risiko des Erregereintrages und der Verschleppung von Tierseuchen nach anderen Mitgliedstaaten soll auf das unvermeidliche Restrisiko beschränkt werden. Drucksache 7/2864 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen und Institutionen sowie staatliche Stellen/nachgeordnete Behörden waren/sind die Projektbeteiligten? Projektbeteiligte waren: Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF), der Erzeugerzusammenschluss Fürstenhof, der zuständige ermächtigte Tierarzt (ein Fachtierarzt für Geflügel), sowie die zuständige Amtstierärztin des Landkreises Rostock. 3. Welche Zielsetzung mit welchen Kriterien hatte/hat das Pilotprojekt? Ziel des Pilotprojektes war ein Vergleich zwischen der Haltung im Freiland (unter freiem Himmel) gegen eine Stallhaltung mit überdachtem Außenklimabereich. 4. Welche Fragestellungen wurden für den Untersuchungsansatz des Pilotprojektes definiert? Für den Untersuchungsansatz des Pilotprojektes wurden folgende Fragestellungen definiert: - Anzahl der Tierverluste durch Beutegreifer, - Häufigkeit eines Befalls mit Endo- und Ektoparasiten, - Vorhandensein von Erregern von Geflügelseuchen (Geflügelpest, Newcastle-Krankheit, Salmonellen und Mycoplasmen) sowie - die Teilnahme am Binnenmarkt zur Gewinnmargen-Erhöhung ohne Verschleppung der Geflügelseuchen nach anderen Mitgliedstaaten. 5. Welche Ergebnisse/Zwischenergebnisse brachte das Pilotprojekt? Das Pilotprojekt brachte keine nennenswerten Unterschiede zwischen den Haltungsformen, nachdem der Bestand im Bedarfsfalle für bis zu vier Monate aufgestallt wurde. Andere Gründe für eine Aufstallung als der Vogelzug (zum Schutz vor Geflügelpest) sind Beeinträchtigungen des Tierwohls durch Staunässe im Auslauf und Schäden des Federkleides. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2864 3 6. Hat das landesweite Einhausungsgebot vom November 2016 bis April 2017 zu weiteren Erkenntnissen hinsichtlich der Fragestellungen im Projektansatz geführt? a) Gab es innerhalb des Untersuchungszeitraumes einen Vorfall, der zur Sperrung der erzeugten Eier aus hygienischen Gründen führte? b) Wenn ja, wo und wie stellte sich der Vorfall dar? Das landesweite Einhausungsgebot von November 2016 bis April 2017 hat zu keinen direkten Erkenntnissen hinsichtlich der Fragestellungen im Projektansatz geführt, nachdem der Eintrag von Geflügelpesterregern während des großflächigen bundesweiten Geflügelpest-Ausbruches mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit durch den Schutz der Tiere vor einem Kontakt mit Wildvögeln durch Aufstallung verhindert werde konnte. Indirekt konnten durch diese Tatsache der Sinn und die Notwendigkeit der Aufstallung bewiesen werden. Hinsichtlich der Salmonellen und der Newcastle-Krankheit bestand Impfschutz. Zu a) und b) Innerhalb des Untersuchungszeitraumes gab es keinen Vorfall, der zur Sperrung der erzeugten Eier aus hygienischen Gründen führte. 7. Gibt es vor dem möglichen Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2018/ 848 ab 2021, wonach Wintergärten o. ä. entsprechend nicht zum Auslauf von Öko-Geflügel gehörig sind, Überlegungen für andere Lösungen für Mecklenburg-Vorpommern, die aus dem Pilotprojekt wissenschaftlich begründet abgeleitet werden können? In der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen /biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates werden erstmalig Regelungen auch zur Bio-Elterntierhaltung getroffen. Im Anhang II Teil II Punkt 1.9.4.4. f der VO (EU) Nr. 2018/848 wird ausgeführt, dass auch Veranden (überdachter Auslauf) als Freigelände anerkannt werden, insofern die Gewährung von Grünauslauf zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier unter Berücksichtigung mit dem Unionsrecht im Einklang stehenden Einschränkungen und Pflichten nicht möglich ist. Diese Regelung gilt aktuell in Mecklenburg-Vorpommern seit November 2018 nach Einzelfallprüfung auf der Basis amtlicher veterinärrechtlicher Vorgaben vorbehaltlich weiterer rechtlicher Regelungen beziehungsweise Auslegungen der Europäischen Kommission und der Bundesländer in Umsetzung der VO (EU) Nr. 2018/848. Drucksache 7/2864 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 8. Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern Gebiete, die als Risikogebiete ausgewiesen sind/werden, in denen die dauerhafte Einhausung jeglichen Nutzgeflügels angeordnet wird? Ja. Um die Gefahr des Viruseintrages durch Zugvögel im Herbst und Frühjahr zu verringern, wurden die Aufenthalte der Zugvögel in Rast- und Brutgebieten analysiert. Standorttreue Vögel treffen in diesen Gebieten auf Zugvögel. Diese Gebiete wurden unter Mitarbeit von geländekundigen Ornithologen festgelegt. Die zuständige Behörde des Landkreises führt mindestens zwei Mal jährlich eine Risikoanalyse, auch im Lichte der aktuellen Risikoanalyse des Friedrich- Loeffler-Instituts (FLI), durch. Das FLI schätzt mittlerweile die Wahrscheinlichkeit eines Eintrages von Geflügelpestviren als „wahrscheinlich“ ein und geht von einer dauerhaften Durchseuchung des Wildvogelbestandes aus. 9. Wenn es zu einer unbefristeten dauerhaften Stallhaltung von Öko- Hühnern in Mecklenburg-Vorpommern kommen sollte, wie sollen dann die Eier vermarktet werden, die nicht zu Reproduktionszwecken genutzt werden? Die Vermarktung könnte in dem Fall als Bio-Konsumeier erfolgen. Die Vermarktung von Bruteiern aus biologischer beziehungsweise ökologischer Produktion als Konsumware ist auch dann möglich, wenn die Gewährung von „Grünauslauf“ wegen amtlicher veterinärrechtlicher Vorgaben zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier unter Berücksichtigung der mit dem Unionsrecht im Einklang stehenden Einschränkungen und Pflichten nicht möglich ist (siehe auch Antwort zu Frage 7).