Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2872 7. Wahlperiode 18.12.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg und Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Mit welcher Zielstellung wurden die Schülerfirmen in Mecklenburg- Vorpommern seit dem Jahr 2007 gefördert? a) Wie haben sich die Anzahl der Schülerfirmen in Mecklenburg- Vorpommern und die Anzahl der in diesen Schülerfirmen engagierten Schülerinnen und Schüler seit dem Jahr 2010 entwickelt? b) Wie hat sich die Anzahl von Vollzeitstellen, die für die Begleitung und Unterstützung der Schülerfirmen in Mecklenburg- Vorpommern in den Jahren 2010 bis 2019 zur Verfügung stand bzw. steht, entwickelt? Zu 1 Schülerfirmen wurden seit 2009 zur Entwicklung von Unternehmergeist beziehungsweise Entrepreneurship und damit zur Umsetzung der entsprechenden Richtlinie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit gefördert. Zu a) In Mecklenburg-Vorpommern gibt es laut einer Befragung von Juni 2018 circa 85 Schülerfirmen an Regionalen Schulen, Gesamtschulen, Förderschulen und Gymnasien, Grundschulen wurden nicht befragt. Drucksache 7/2872 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Es gab ehemals circa 120 Schülerfirmen. Die Anzahl der in diesen Schülerfirmen engagierten Schülerinnen und Schüler wurde in der Befragung nicht erhoben. Zu b) Bis zum Schuljahresende 2015/2016 wurden die Schülerfirmen von externen Beratern verschiedener Bildungsträger begleitet. Die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) koordinierte die Beratung der Schülerfirmen und betreute die Internetseite www.schülerfirmen-mv.de. Die Finanzierung der GSA aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit wurde 2016 eingestellt, die Finanzierung der Bildungsträger ist ausgelaufen. Die Aufgabe der Schülerfirmenberatung wurde 2015 in das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur verlagert und aus ESF-Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit bis Juli 2017 finanziert. Eine Verlängerung war nicht vorgesehen. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur etabliert seit 2017 entsprechend der Bildungsziele und dessen, was im Landeskonzept für den Übergang von der Schule in den Beruf vorgesehen ist, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für die Lehrkräfte zur Betreuung von Schülerfirmen. Fortbildungen zur Schülerfirmenbetreuung werden als Angebote für Lehrkräfte vom Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) organisiert. Es ist das mittelfristige Ziel, die Beratungskompetenz in die Hände der Lehrkräfte zu legen. 2. Welche Mittel standen für die Beratung, Unterstützung und Begleitung von Schülerfirmen in den Jahren 2017 bis 2018 zur Verfügung (bitte nach Jahren, Haushaltstiteln und Förderprogrammen aufschlüsseln)? Hierzu wird auf Antwort zu Frage 1 b) verwiesen. Daneben wurde übergangsweise eine ergänzende Beratung von der Regionalen Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie Mecklenburg-Vorpommern (RAA M-V) aufgegriffen und nach dem Schuljahr 2015/2016 ohne Landesbeteiligung in einem reduzierten Umfang (3/4 Stelle) bis zum Februar 2018 weitergeführt. 3. In welchem Umfang und in welcher Form wurde das Modellprojekt „Schülerfirmen“ im Rahmen des „Landeskonzeptes Übergang Schule- Beruf“ aus dem Jahr 2014 eingerichtet? Hierzu wird auf das Übergangskonzept für den Übergang von der Schule in den Beruf vom 26. Mai 2014 verwiesen. Danach war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen, ein eigenes Modellprojekt „Schülerfirmen“ einzurichten. Stattdessen sieht das Konzept mit Blick auf die begrenzten ESF-Möglichkeiten vor, Inhalte von Schülerfirmen (genauso wie Inhalte des Entrepreneurships ) in das Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik aufzunehmen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2872 3 4. Welche Maßnahmen wurden im Modellvorhaben „Schülerfirmen“ auf der Grundlage des „Landeskonzeptes Übergang Schule-Beruf“ aus dem Jahr 2014 bisher umgesetzt? Welche Maßnahmen sind bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019 geplant? 5. Wann und in welcher Form erfolgte die Umgestaltung der Rahmenlehrpläne für das Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik und Informatik im Hinblick auf die Gründung, die Führung und die Abwicklung von Schülerfirmen? Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Da das Modellprojekt noch läuft und die Umgestaltung insbesondere des Faches Arbeit-Wirtschaft -Technik erst auf der Grundlage der Ergebnisse des Modellprojektes erfolgen kann und wird, werden hier dem Sinn der Fragen 4 und 5 entsprechend die geplanten Ziele noch einmal zusammengefasst dargestellt: Es ist - wie zu Frage 3 schon dargestellt - geplant, dass insbesondere im Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik wirtschaftliche Zusammenhänge vermittelt und auch Fragen von Entrepreneurship und Schülerfirmen behandelt werden sollen. Die Beratungskompetenz der Schülerfirmen soll dabei verstärkt in die Verantwortung der Schulen selbst gelegt werden. 6. Welche Anzahl von Stunden steht für dieses Thema im Fach Arbeit- Wirtschaft-Technik und Informatik zur Verfügung? a) Welche Fortbildungen wurden den unterrichtenden Lehrkräften in b) b) Welche Anzahl von Fortbildungsveranstaltungen zum Themenkreis „Schülerfirmen im Unterricht“ hat stattgefunden? c) Welche Anzahl von Lehrkräften hat daran teilgenommen? Zu 6 Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4 und 5 verwiesen. Zu a) Es ist zu ergänzen, dass den betreuenden Lehrkräften von Schülerfirmen verschiedene Angebote zur Beratung gemacht worden sind, unter anderem mit den Themen der Gründung und Betreuung einer Schülerfirma. Verschiedene Unterstützungsinstrumente wurden vorgestellt. Drucksache 7/2872 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zu b) und c) Die Anzahl der Fortbildungsveranstaltungen und der teilnehmenden Lehrkräfte kann nicht benannt werden, da keine Abschlussberichte beziehungsweise Evaluationen der externen Berater der verschiedenen Bildungsträger über den Arbeitszeitraum vorliegen. 7. Inwieweit ist nach derzeitigem Stand eine Umsetzung des Modellprojektes in den Regelunterricht vorgesehen? Wenn nicht, warum nicht? Im Rahmen des Modellprojektes wurde als Grundlage für einen Rahmenplan ein curriculares Konzeptpapier für das eigenständige Unterrichtsfach „Informatik und Medienbildung“ mit den teilnehmenden Modellschulen erarbeitet und derzeit erprobt. Das neue Unterrichtsfach wird zum Schuljahr 2019/2020 eingeführt. Für das Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik, zukünftig Leitfach für die Berufliche Orientierung, wurden ebenfalls curriculare Konzeptpapiere für die Regionale Schule und das Gymnasium erstellt. Diese werden derzeit erprobt, die Ergebnisse werden im 2. Schulhalbjahr 2018/2019 besprochen. Nach der Auswertung werden weitere Arbeitsziele festgelegt. 8. Wie wurde das Modellprojekt „Schülerfirmen“ evaluiert? Welche Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem Modellprojekt liegen bereits vor? Es gibt, wie gesagt, kein eigenes Modellprojekt „Schülerfirmen“. 9. Mit welcher Begründung wurde die Förderung des Landes abgesenkt und soll nunmehr offensichtlich völlig eingestellt werden? Das Landeskonzept für den Übergang von der Schule in den Beruf fasst alle durch die Bündnispartner im Konsens vorgesehenen Bausteine und Handlungsfelder zusammen. Hierzu gehört, wie schon ausgeführt, dass die Arbeit mit Schülerfirmen im Rahmen des Modellprojektes „Integrierte Berufsorientierung“ in den Fachkontext Arbeit-Wirtschaft-Technik aufgenommen wird. Eine darüberhinausgehende Beratung sieht das Übergangskonzept nicht vor, wobei klar ist, dass hier für diese Fachinhalte mit eben dem genannten Modellprojekt auch die Strukturen aufgebaut werden, die für alle Fächer und Fachinhalte bestehen und durch das IQ M-V vorgehalten werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2872 5 10. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit der Unternehmensdichte im Land, dem Unternehmensgründungsverhalten und dem anstehenden Problem der Unternehmensnachfolge in Mecklenburg-Vorpommern? Natürlich gehört zur beruflichen Orientierung auch, Inhalte des Entrepreneurships zu vermitteln. In diesem Kontext sind auch die Möglichkeiten, Schülerfirmen zu organisieren, zu sehen. Das Modellprojekt heißt aber nicht zufällig „Integrierte Berufsorientierung“. Es soll zum Beispiel dazu beitragen, unseren Schülerinnen und Schülern die ganze Bandbreite der beruflichen Möglichkeiten vor Augen zu führen, wozu natürlich auch die Selbstständigkeit und in diesem Zusammenhang gegebenenfalls auch die Übernahme bestehender Unternehmen gehören . Des Weiteren sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, die eigene Berufswahl so zu treffen, dass ein selbstbestimmtes und erfüllendes Leben möglich ist. Die zurzeit im Land existierenden circa 85 Schülerfirmen beschäftigen sich vor diesem Hintergrund mit ganz unterschiedlichen Themen, welche die Vielfalt der Schülerinteressen widerspiegeln . Darüber hinaus sind zukünftig zur Förderung von Entrepreneurship im Zusammenhang mit der ökonomischen Bildung ergänzende Angebote im Rahmen einer Schülerfirma im Ganztagsschulbereich denkbar. Diese Angebote können mit außerschulischen Einrichtungen und Institutionen auf der Basis von Kooperationsvereinbarungen, zum Beispiel mit Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder den Arbeitskreisen SCHULEWIRTSCHAFT Mecklenburg-Vorpommern unter der organisatorischen Verantwortung und Aufsicht der Schule gestaltet werden. Die in der Frage angelegte Anforderung für die sichere Übernahme bestehender Unternehmen ist aber keine Aufgabe von Schule.