Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2879 7. Wahlperiode 12.12.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Transparenz von Kosten und Leistungen innerhalb der Landesregierung und ANTWORT der Landesregierung Die Landesregierung hat von 2008 bis 2016 von den Beschäftigten der Landesregierung und den nachgeordneten Ämtern Erfassungsbögen zur sogenannten „Kosten-Leistungsrechnung“ ausfüllen lassen. 1. Wie viel Arbeitszeit wurde für das Ausfüllen der Erfassungsbögen durch alle Beschäftigten insgesamt aufgewendet? Auf Grundlage von Erfahrungswerten auch aus anderen Bundesländern sind pro Mitarbeiter circa drei Minuten pro Arbeitstag für die produktbezogene Zeiterfassung anzusetzen. In dem Zeitraum von 2008 bis 2016 waren ungefähr 7.500 Mitarbeiter pro Jahr in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) erfasst. Der Aufwand für die produktbezogene Zeiterfassung entsprach somit etwa 0,6 Prozent der Arbeitszeit. 2. Wie wurden die Erfassungsbögen ausgewertet? Welcher Aufwand war für die Auswertung erforderlich? Die Erfassungsbögen wurden in den Behörden auf Plausibilität geprüft und in die Fachanwendung SAP (KLR-Software) eingespielt. Drucksache 7/2879 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Es entstand für die Kontrolle und Erfassung der Zeiterfassungsbögen für alle Behörden in dem zu betrachtenden Zeitraum jährlich ein Aufwand von etwa fünf Vollzeitäquivalenten. Die Auswertungen wurden im Controllingbereich der Behörden vorgenommen und waren in den Behörden hinsichtlich des Umfanges sehr unterschiedlich ausgeprägt. Im KLR-Berichtswesen wurden die Leistungen (in Stunden) und die Personalkosten (in Euro) ausgewiesen. Personenbezogene Auswertungen waren nicht möglich, da mindestens drei Mitarbeiter pro Kostenstelle zu führen waren. Eine im Rahmen der Evaluierung durchgeführte Abfrage in den Behörden ergab, dass für das Controlling über den vorgenannten Zeitraum insgesamt circa 16 Vollzeitäquivalente pro Jahr aufgewendet wurden. 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung aus den aufbereiteten Ergebnissen gewonnen? Wie wurde damit innerhalb der Landesregierung umgegangen? 4. Welche Konsequenzen bzw. welche Maßnahmen hat die Landesregierung aus den Erkenntnissen gezogen und umgesetzt? 5. Wenn die Landesregierung keine Konsequenzen und Maßnahmen aus den Erkenntnissen umgesetzt hat, warum nicht? Die Fragen 3, 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Mit der Einführung der KLR in den Landesbehörden Mecklenburg-Vorpommerns sollte den Behördenleitungen ein internes Controllinginstrument zur Steuerung an die Hand gegeben werden, in dem vor allem auch Aspekte der Wirtschaftlichkeit stärker ausgeprägt waren. Im Ergebnis einer im Jahre 2015 erfolgten Evaluierung der KLR in den Landesbehörden wurde jedoch festgestellt, dass die KLR kaum als Steuerungsinstrument genutzt wurde. Ein umfassender Steuerungsansatz auf Grundlage der KLR-Ergebnisse wurde in keiner Behörde vorgefunden. Nur vereinzelt wurde die KLR für Projekt- oder Gebührenkalkulationen genutzt. Da zudem eine Vergleichbarkeit von Kennzahlen zwischen den Behörden und vergleichbaren Behörden auf Bundesebene nicht gegeben war, konnte aus den Daten auch kein sonstiger wesentlicher Mehrwert gezogen werden. Aus diesen Gründen werden alle Behörden mit Ausnahme der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Güstrow zum 31. Dezember 2018 die KLR einstellen.