Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2881 7. Wahlperiode 18.12.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Geschwindigkeitsüberwachung an der Umleitung zur Autobahn 20 und ANTWORT der Landesregierung Nachdem die Behelfsbrücke an der Baustelle der Autobahn 20 bei Tribsees nunmehr fast fertiggestellt ist und einem Bericht des NDR (vom 13. März 2018) zufolge die Geschwindigkeitsüberwachung an der Umleitung über 4.000 Euro täglich einbringen sollen, die dem Landkreis zugutekommen , ergeben sich Fragen. 1. Welche Einnahmen sind durch die Blitzer an der Umleitungsstrecke bis Ende Oktober 2018 realisiert worden? Wegen Nichteinhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit an der Umleitungsstrecke wurden zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner rund 1,3 Millionen Euro Verwarnungsund Bußgelder verhängt und gezahlt. 2. Ist der Landesregierung bekannt, ob und wie diese Einnahmen im Landkreis investiert werden? Verwarnungs- und Bußgelder werden nach der Gemeindehaushaltsverordnung dem Haushalt zugeführt und dienen der allgemeinen Ausgabenfinanzierung der Gebietskörperschaft. Dem Landkreis sind durch die Geschwindigkeitsüberwachung nicht geplante Ausgaben in Höhe von circa 850.000 Euro entstanden, die sich in Personal- und Sachkosten aufteilen. Drucksache 7/2881 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Sind durch diese Einnahmen auch die Anwohner der besonders betroffenen Orte Langsdorf und Böhlendorf mittelbar begünstigt worden? a) Ist eine Entschädigung geplant? b) Wenn ja, in welcher Art und Weise? c) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 3, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Wie der Antwort zu Frage 2 entnommen werden kann, werden die Gelder im Haushalt des Landkreises vereinnahmt. Das Haushaltsrecht ermöglicht keine Verwendung der Mittel für die Anwohner der Orte Langsdorf und Böhlendorf. Da es sich um eine Umleitung im Zuge einer Bundesautobahn handelt, sind die einschlägigen Bundesvorschriften geprüft worden, ob ein Entschädigungsanspruch besteht. Im Hinblick auf die temporären Umleitungsverkehre besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen mit der Folge, dass auch keine Entschädigungszahlungen aus dem Bundeshaushalt erfolgen können. 4. Werden diese Einnahmen ganz oder teilweise zur Finanzierung der Behelfsbrücke bzw. zur Wiederherstellung des betroffenen Teils der Autobahn 20 eingesetzt? Nein. Nach Artikel 90 Absatz 1 des Grundgesetzes ist der Bund Eigentümer der Bundesautobahnen und trägt hierfür die Finanzverantwortung. Andere Körperschaften können deshalb nicht zur Finanzierung von Reparaturkosten an Bundesfernstraßen auf ihrem Hoheitsgebiet herangezogen werden. Die genannten Verwarnungs- und Bußgelder beziehen sich zudem auf Verstöße gegen die Verkehrssicherheit und haben schon deshalb keinen rechtlichen Bezug zu Reparaturkosten an einer Bundesfernstraße. 5. Verbleiben die Blitzer auch nach Fertigstellung der Autobahn 20 an den jetzigen Standorten? a) Werden diese umgestellt? b) Wenn ja, wohin? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die beidseitig messende Messanlage in der Ortslage Langsdorf verbleibt am Standort, die Messanlage in der Ortslage Böhlendorf wird auf die westliche Seite der Behelfsbrücke der Bundesautobahnen A 20 umgesetzt.