Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2882 7. Wahlperiode 03.01.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Muslimische Bestattungen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Mit dem Zuwachs der Bevölkerung um insbesondere muslimische Migranten werden auch die Friedhofsverwaltungen vor neue Herausforderungen gestellt. 1. In wie vielen kommunalen und/oder kirchlichen Friedhöfen in Mecklenburg-Vorpommern wurden inzwischen muslimische Gräberfelder eingerichtet? Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, welche kommunalen oder kirchlichen Friedhöfe betrieben werden. Insoweit liegen auch keine Informationen vor, ob und wenn ja auf welchen Friedhöfen muslimische Gräberfelder eingerichtet wurden. Nach § 14 Absatz 1 des Bestattungsgesetzes können neben dem Land Gemeinden und Religionsgemeinschaften Träger von Friedhöfen sein. Zur Beantwortung der Frage wäre eine Abfrage bei den 750 Gemeinden im Land und den Religionsgemeinschaften, hier wiederum bei den einzelnen Kirchgemeinden, notwendig. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Drucksache 7/2882 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Bestattungen nach islamischem Ritus wurden in den vergangenen fünf Jahren durchgeführt (bitte nach Friedhöfen getrennt auflisten )? Der Landesregierung liegen keine Daten zur Anzahl der Bestattungen nach islamischem Ritus vor. Die Träger von Friedhöfen haben gemäß § 14 Absatz 5 Satz 2 des Bestattungsgesetzes lediglich über erfolgte Bestattungen Buch zu führen, nicht aber darüber, nach welchem Ritus diese erfolgt sind. 3. Mussten diesbezüglich die jeweiligen Friedhofnutzungs-, Friedhofsgebühren - oder Friedhofssatzungen geändert werden? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob Friedhofssatzungen hinsichtlich Bestattungen nach islamischem Ritus geändert wurden. 4. War das Anlegen von Gräberfeldern für die muslimischen Traditionen entsprechenden Bestattungen mit Mehrkosten für die Friedhofbetreiber verbunden? Wer beglich etwaige Kosten? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Dementsprechend liegen der Landesregierung keine Informationen vor, ob das Anlegen von Gräberfeldern für die muslimischen Traditionen entsprechenden Bestattungen mit Mehrkosten für die Friedhofsbetreiber verbunden war.