Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2883 7. Wahlperiode 12.12.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Tablets in Haftanstalten und ANTWORT der Landesregierung Ein Beitrag in der Berliner Morgenpost vom 1. November 2018 macht öffentlich, dass die Justizverwaltung in Berlin alle Häftlinge mit Tablets und eingeschränktem Internetzugang ausstatten möchte. 1. Inwieweit ist es Häftlingen in Mecklenburg-Vorpommern gestattet, in der Haftanstalt private Tablets zu nutzen? Im Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern ist es Gefangenen nicht gestattet, private Tablets zu nutzen. 2. Gibt es auch in Mecklenburg-Vorpommern Pläne, Häftlinge mit vom Land finanzierten Tablets auszustatten? Nein. Drucksache 7/2883 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Welche Formen des Internetzugangs stehen den Häftlingen in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung (bitte nach Haftanstalten differenziert beantworten, sofern Unterschiede bestehen)? Keine. 4. Gab es insoweit bereits Strafmaßnahmen/Verfahren wegen Missbrauchs des Internetzugangs (bitte nach Art des Missbrauchs, Anzahl und Haftanstalt getrennt auflisten)? Nein.