Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Januar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2889 7. Wahlperiode 17.01.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Schwimmlehrer im Ehrenamt und ANTWORT der Landesregierung Der Schweriner Volkszeitung vom 9. November 2018 ist zu entnehmen, dass die Landesregierung auch die Eltern in der Pflicht sieht, den Kindern das sichere Schwimmen beizubringen (https://www.svz.de/regionales/ mecklenburg-vorpommern/Mehr-als-jeder-zweite-Grundschueler-in-MVkann -nicht-richtig-schwimmen-id21595402.html, Stand: 22. November 2018). 1. Was unternimmt die Landesregierung, um das Schwimmenlernen von Kindern außerhalb des Schulunterrichts zu unterstützen? Die Landesregierung unterstützt den Landessportbund M-V e. V. (LSB) mit Fördermitteln des Landes gemäß Sportfördergesetz M-V. Diese Fördermittel werden durch den LSB unter anderem auch an den Landesschwimmverband M-V e. V. beziehungsweise an den Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband M-V e. V. weiterbewilligt. Die Sportverbände regeln durch Satzungen, Ordnungen, Richtlinien in eigener Zuständigkeit, für welche Zwecke die Mittel eingesetzt werden. Sportfördermittel des Landes können somit auch für die Ausund Fortbildung ehrenamtlicher Übungsleiterinnen und Übungsleiter für den Schwimmsport beziehungsweise für Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer genutzt werden. Darüber hinaus können Fördermittel auch für Aufwandsentschädigungen dieser ehrenamtlichen Tätigkeit verwendet werden. Vergleichbare Maßnahmen werden nach Kenntnis der Landesregierung auch von einigen paritätischen Wohlfahrtverbänden angeboten (Arbeiter-Samariter-Bund - ASB, Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes). Drucksache 7/2889 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die ehrenamtlichen Schwimmlehrer und deren Ausbildung im Land? In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 170 ausgebildete ehrenamtliche Schwimmlehrer und Schwimmlehrerinnen in 23 Mitgliedsvereinen des Schwimmverbandes Mecklenburg- Vorpommern e. V. Die Ausbildung der B und C Lizenzträger erfolgt durch den Schwimmverband Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien für die Qualifizierung im Bereich des Deutschen Schwimm-Verbandes e. V. Die C Lizenzen sind vier Jahre gültig und müssen innerhalb dieses Zeitraums durch eine Weiterbildung verlängert werden. Für die B Lizenzen beträgt die Gültigkeit drei Jahre. 3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als ehrenamtlicher Schwimmlehrer ausgebildet werden zu können? 4. Welche Prüfungsanforderungen müssen angehende ehrenamtliche Schwimmlehrer erfüllen, um Schwimmlehrer zu werden? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Die Voraussetzungen und die Prüfungsanforderungen, um als ehrenamtlicher Schwimmlehrer beziehungsweise ehrenamtliche Schwimmlehrerin tätig werden zu können, sind in den Rahmenrichtlinien für die Qualifizierung im Bereich des Deutschen Schwimm-Verbandes e. V. in der Fassung vom 21. Oktober 2017 festgeschrieben. Die Rahmenrichtlinien sind unter https://www.svmv-online.de/aus-fortbildung/ abrufbar. 5. Welche Unterstützung erfahren die ehrenamtlichen Schwimmlehrer in und nach ihrer Ausbildung von der Landesregierung? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.