Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2891 7. Wahlperiode 20.12.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Strohschein, Fraktion der AfD Regionalschulen Penkun und Löcknitz und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie entwickelten sich die Schülerzahlen an den Regionalen Schulen Penkun und Löcknitz seit dem Jahr 1997 bis zum Schuljahr 2017/2018 (bitte aufschlüsseln nach Schule und Schuljahren)? a) Wie viele Schüler aus Polen besuchten seit dem Jahr 1997 bis zum Schuljahr 2017/2018 diese Regionalen Schulen (bitte aufschlüsseln nach Schule und Schuljahren)? b) Wie viele Schüler aus Brandenburg besuchten seit dem Jahr 1997 bis zum Schuljahr 2017/2018 diese Regionalen Schulen (bitte aufschlüsseln nach Schule und Schuljahren)? c) Wie hoch sind die Schulabbruch- und Schulschwänzerquoten an den Regionalen Schulen Penkun und Löcknitz seit dem Jahr 1997 (bitte aufschlüsseln nach Schule und Schuljahren)? Zu 1 Die Schülerzahlentwicklung an den Regionalen Schulen Penkun und Löcknitz ist in der nachfolgenden Übersicht abgebildet. Schuljahr Regionale Schule Penkun Regionale Schule Löcknitz 2017/2018 109 284 2016/2017 130 259 2015/2016 125 326 2014/2015 133 289 2013/2014 133 264 2012/2013 126 247 2011/2012 125 235 Drucksache 7/2891 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Schuljahr Regionale Schule Penkun Regionale Schule Löcknitz 2010/2011 129 214 2009/2010 118 212 2008/2009 114 226 2007/2008 107 220 2006/2007 127 209 2005/2006 139 240 2004/2005 155 299 2003/2004 174 358 2002/2003 193 390 2001/2002 217 430 2000/2001 226 487 1999/2000 243 527 1998/1999 240 539 1997/1998 242 552 Quelle: Amtliche Schulstatistik Zu a) und b) Für die Schuljahre 2013/2014 bis 2017/2018 sind die erfragten Informationen in der nachfolgenden Übersicht abgebildet. Angaben für die Schuljahre 1997/1998 bis 2012/2013 liegen für einzelne Schulen nicht vor. Anzahl der Schülerinnen und Schüler aus Schuljahr SchulNr Schulart Ort Brandenburg Polen 2013/2014 75436231 Regionale Schule Löcknitz 14 2 2013/2014 75436232 Regionale Schule Penkun 35 2013/2014 Gesamt 49 2 2014/2015 75436231 Regionale Schule Löcknitz 17 2 2014/2015 75436232 Regionale Schule Penkun 32 2014/2015 Gesamt 49 2 2015/2016 75436231 Regionale Schule Löcknitz 11 4 2015/2016 75436232 Regionale Schule Penkun 20 2015/2016 Gesamt 31 4 2016/2017 75436231 Regionale Schule Löcknitz 6 1 2016/2017 75436232 Regionale Schule Penkun 11 2016/2017 Gesamt 17 1 2017/2018 75436231 Regionale Schule Löcknitz 3 2 2017/2018 75436232 Regionale Schule Penkun 9 2017/2018 Gesamt 12 2 Quelle: Amtliche Schulstatistik Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2891 3 Zu c) Der Terminus „Schulabbruchquoten“ ist in der amtlichen Schulstatistik nicht definiert. Es wird davon ausgegangen, dass mit der Frage der Anteil der Abgänger/Absolventen erfragt werden soll, die nicht mindestens die Berufsreife erworben haben. Die Entwicklung der Anteile der Abgänger/Absolventen ohne Berufsreife an den Absolventen /Abgängern insgesamt für die Schuljahre 2009/2010 bis 2017/2018 kann der folgenden Übersicht entnommen werden. Angaben für die Schuljahre 1997/1998 bis 2008/2009 liegen für einzelne Schulen nicht vor. Schuljahr Anteil Abgänger/Absolventen ohne Berufsreife an Absolventen/Abgängern insgesamt Regionale Schule Penkun Regionale Schule Löcknitz 2017/2018 5,6 % 9,4 % 2016/2017 0,0 % 3,1 % 2015/2016 0,0 % 6,4 % 2014/2015 0,0 % 3,8 % 2013/2014 0,0 % 9,5 % 2012/2013 0,0 % 0,0 % 2011/2012 0,0 % 2,8 % 2010/2011 0,0 % 0,0 % 2009/2010 5,9 % 0,0 % Quelle: Amtliche Schulstatistik Es wird darauf hingewiesen, dass der Anteil der Abgänger/Absolventen bezogen auf alle Abgänger/Absolventen als Vergleichswert über die Zeit ungeeignet ist, da die Absolventen sowie Abgänger aus unterschiedlichen Jahrgangsstufen und Geburtsjahrgängen stammen und der Anteil durch demografische Entwicklungen verzerrt sein kann. Daher wird auf Kreis- und Landesebene seit längerem in der amtlichen Statistik, wie auch in den Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz, die Quote der Absolventen beziehungsweise der Abgänger bezogen auf die gleichaltrige Bevölkerung nach dem Quotensummenverfahren genutzt. Zu den Schulschwänzerquoten liegen der Landesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor als die, die in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2584 ausgewiesen wurden. Drucksache 7/2891 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 2. Welche Entwicklung der Schülerzahlen an den Regionalen Schulen Penkun und Löcknitz erwartet die Landesregierung unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns für das Amt Löcknitz-Penkun? Das Land erstellt keine Schülerzahlprognosen für einzelne Schulen in Mecklenburg- Vorpommern. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald geht in seinem Schulentwicklungsplan 2015/2016 bis 2019/2020 davon aus, dass die Schülerzahl an der Regionalen Schule Penkun von 113 Schülern im Jahr 2018 zunächst abnimmt und dann bis zum Jahr 2025 auf 127 Schüler ansteigt. Für die Regionale Schule Löcknitz werden im Schulentwicklungsplan abnehmende Schülerzahlen von 303 im Jahr 2018 auf 225 Schüler im Jahr 2025 prognostiziert. 3. Wie bewertet die Landesregierung die gesonderte geografische Lage der Region Penkun im Hinblick auf die Schulsituation? a) Welche Bedeutung sieht die Landesregierung für die weitere Entwicklung der Region um Penkun im Erhalt der dortigen Regionalen Schule? b) Welche Bedeutung sieht die Landesregierung in der Regionalen Schule Penkun für die naheliegenden Ortschaften Brandenburgs und Polens? Zu 3 Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung hat die Landesregierung vor mehr als zehn Jahren das Planungskriterium der unzumutbaren Schulwegzeiten eingeführt. Damit liegt für Mecklenburg-Vorpommern ein objektiv messbares Kriterium für eine besondere geografische Lage und die daraus resultierenden Schwierigkeiten zum Erreichen einer anderen Schule, an der die gleichen Abschlüsse erworben werden können, vor. Hinsichtlich der Regionalen Schule Penkun ist mit dem aktuellen Schulentwicklungsplan des Landkreises Vorpommern- Greifswald für den Fall der Aufhebung dieser Schule das Entstehen unzumutbarer Schulwegzeiten anerkannt worden. Für den weiteren Bestand der Schule muss deshalb lediglich die abgesenkte Schülermindestzahl 22 in der Jahrgangsstufe 5 erreicht werden. Zu a) Die Schulentwicklungsplanung und damit die Gestaltung eines bedarfsgerechten Schulnetzes sind in Mecklenburg-Vorpommern Aufgabe der Landkreise und der kreisfreien Städte. Im Fall der Regionalen Schule obliegt diese Aufgabe dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und nicht der Landesregierung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2891 5 Zu b) Die schulgesetzlichen Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern können sich nur auf das Territorium unseres Bundeslandes beziehen. Sofern Regelungen auch für benachbarte Regionen in anderen Bundesländern oder Staaten getroffen werden sollen, bedürfen diese im gegenseitigen Einvernehmen einer vertraglichen Vereinbarung. In Bezug auf die Regionale Schule Penkun liegen solche Regelungen nicht vor. 4. Sind der Landesregierung Pläne bekannt, ob die Grundschule und Regionale Schule Penkun in einem Gebäude zusammengelegt werden sollen? Welche finanziellen Auswirkungen erwartet die Landesregierung bei einer möglichen Zusammenlegung hinsichtlich der Schülertransportkosten und des Schullastenausgleiches? Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2628 verwiesen. Sofern es lediglich darum geht, beide Schulen als eigenständige Schulen in demselben Gebäude zu führen, ist dies eine Entscheidung des Schulträgers im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und den Schulbehörden im Fall der Umsetzung lediglich anzuzeigen. Eine solche Information liegt bisher nicht vor. 5. Sind der Landesregierung Pläne bekannt, die Regionale Schule in Penkun zu schließen? a) Wenn ja, welche Gründe liegen für eine Schließung vor? b) Wenn nicht, wie soll der weitere Bestand der Regionalen Schule Penkun garantiert werden? c) Welche Auswirkungen hätte eine Schließung der Regionalen Schule nach Ansicht der Landesregierung für die Region Penkun sowie für Schüler aus Brandenburg und Polen? Die Fragen 5, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet Hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Aufhebung von Schulen wird auf die Ausführungen zur Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2628 verwiesen. Der geltende Schulentwicklungsplan des Landkreises Vorpommern Greifswald sieht eine Aufhebung der Regionalen Schule Penkun nicht vor. Drucksache 7/2891 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 6. Fanden seitens der Landesregierung bzw. deren Vertreter Gespräche mit Stadtvertretern und Bürgern der Stadt Penkun zur dortigen Regionalen Schule statt? a) Wenn ja, welche Ergebnisse gab es? b) Welche weiteren Schritte plant die Landesregierung? Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern ist dazu mit dem Bürgermeister, Stadtvertretern und Akteuren des Landkreises im Gespräch. 7. Wann erwartet die Landesregierung die Vorlage des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Vorpommern-Greifswald für den Planungszeitraum 2020/2021 bis 2024/2025? Aktuell läuft das Verfahren zur Novellierung der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern vom 16. September 2014 dahingehend, dass der Planungszeitraum und die Gültigkeit der Verordnung bis zum 31. Juli 2022 verlängert werden. Eine Fortschreibung der Schulentwicklungspläne für einen Planungszeitraum 2020/2021 bis 2024/2025 ist dann nicht erforderlich.