Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Januar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2914 7. Wahlperiode 21.01.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Ausgestaltung und Umsetzung des Jugendbeteiligungsfonds und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Einrichtung zur Umsetzung eines Jugendbeteiligungsfonds entspricht dem politischen Willen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Dafür stellt das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung jährlich 100.000 Euro zur Verfügung. Ausgehend von der Annahme, dass nahezu alle Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern entweder im Besitz eines Smartphones sind oder zumindest Zugang zur digitalen Welt haben, erfolgt die Ausgestaltung digital in Kombination mit Offline-Angeboten. Unter anderem wird eine digitale Plattform (Landing-Page) entstehen, auf welcher digitale Werkzeuge (Tools) angeboten werden, mittels derer Jugendliche Partizipation an gesellschaftlichen Prozessen verschiedenster Ausgestaltung ausüben können. Zudem werden Weiterbildungsmöglichkeiten für Fachkräfte bereitgestellt, über Veranstaltungen informiert sowie eine Beteiligungslandkarte für Kinder und Jugendliche konzipiert und hinterlegt. 1. An wen richtet sich der Jugendbeteiligungsfonds explizit (bitte Einsatzbereiche und Zielgruppen nennen)? Der Jugendbeteiligungsfonds richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg- Vorpommern, wobei vor allem auch diejenigen in den Blick genommen werden sollen, die bisher schwer oder noch gar nicht für die Ausgestaltung und Möglichkeiten demokratischer Prozesse gewonnen werden konnten. Drucksache 7/2914 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Der Jugendbeteiligungsfonds ist das Instrument für eine digitale Jugendbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern, dessen Inhalte von allen Jugendlichen mitgestaltet werden. Für diese echte Beteiligung ist es erforderlich, dass die Prozesse von (erfahrenen) Fachkräften begleitet werden. Um dies in angemessener Form sicherzustellen, sind gezielte Weiterbildungen für den Bereich der digitalen Partizipation in der Kinder- und Jugendarbeit notwendig. Aus diesem Grund wird unter anderem vom 4. März bis 14. April 2019 eine kostenneutrale und für alle Interessierten zur Verfügung stehende Online-Weiterbildung (jbjMOOCmv) angeboten, welche im Vorfeld noch intensiv beworben wird. 2. Wie viele Anträge auf Förderung aus dem Jugendbeteiligungsfonds wurden bislang gestellt? a) Mit welchem Ergebnis? b) Welche Förderhöhe wurde bewilligt? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Es wurden bisher zwei Anträge auf Förderung aus dem Jugendbeteiligungsfonds gestellt und in beantragter Höhe bewilligt. Zuwendungszweck Träger Zeitraum Fördersumme in Euro Digitale Beteiligung Jugendmedienverband MV e. V. 2018 bis 2021 255.031,36 Beteiligungslandkarte Landesjugendring MV e. V. 2018 bis 2020 33.720,00 3. Wann wird die Richtlinie zur Förderung aus dem Jugendbeteiligungsfonds erlassen? Der Erlass einer Richtlinie ist aktuell nicht vorgesehen. Die Förderung richtet sich nach den Vorschriften der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern. 4. Inwiefern sind das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die Schulträger eingebunden, um das Ziel der Jugendbeteiligung durch digitale Angebote zu erreichen? Im Rahmen der Konzepterarbeitung zum Jugendbeteiligungsfonds wurden unter anderem auch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die Landeszentrale für politische Bildung eingebunden. Vorrangig erfolgte ein Austausch zu den jeweils geplanten Maßnahmen zum Thema „Wahlen ab 16“, um Parallelstrukturen zu vermeiden und Verzahnungen zwischen den Umsetzungsplänen zu erreichen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2914 3 Es ist geplant, im Rahmen der weiteren Ausgestaltung des Jugendbeteiligungsfonds an dem kooperativen Handeln auf Landes- und Fachebene festzuhalten und es entsprechend weiter auszubauen. Die Einbindung des formalen Bildungssektors bei der Zielerreichung von Jugendbeteiligung durch digitale Angebote erfolgt fortlaufend konzeptionell und wird dabei als Querschnittsthema stärker in bestehende Netzwerke und Prozesse eingebettet. 5. Wird das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung in die Konzeption und Umsetzung dahingehend eingebunden, dass Orte für Jugendliche (Schulen, Universitäten, Jugendhäuser/-clubs, etc.) primär beim Zugang und Ausstattung im Rahmen der Digitalisierung unterstützt werden (da dies die Grundvoraussetzung für jegliche Medienbildung ist)? Ja, das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung ist wie folgt eingebunden: Im Rahmen des „Kooperationsprojektes Schul-IT“ unter Trägerschaft des Landkreises Vorpommern-Greifswald sowie unter Beteiligung anderer Kommunen und Landkreise, zur Verbesserung des Zugangs sowie der standardisierten und technischen Ausstattung von Schulen. Durch die einvernehmliche Abstimmung und die Realisierung einer landesweit standardisierten Erreichbarkeit von Bildungsmedien wird auch die Möglichkeit für die Jugendbeteiligungen erhöht. Unter anderem zur Steuerung dieser Aufgaben wurde vom für Bildung zuständigen Staatssekretär der Lenkungsausschuss Digitalpakt Schule eingerichtet, in dem auch die Staatssekretärin aus dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung vertreten ist. Darüber hinaus werden Schulen, Universitäten und Jugendhäuser/-clubs innerhalb der 93 Projektgebiete im laufenden Breitbandförderprogramm des Bundes als sogenannte institutionelle Nachfrager berücksichtigt; sie werden im Zuge dessen in der Regel mit einem Gigabit-Breitbandanschluss ausgestattet. Die Umsetzung der Breitbandausbauprojekte in den Landkreisen wird durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung begleitet. 6. Wie wird sichergestellt, dass die Jugendbeteiligung durch attraktive digitale Angebote flächendeckend in Mecklenburg-Vorpommern vorangebracht wird? Der Prozess, digitale Angebote flächendeckend in Mecklenburg-Vorpommern voranzubringen , erfolgt zum einen mit Hilfe einer beim Jugendmedienverband MV e. V. verorteten Personalstelle und zum anderen in einer in 2019 startenden Kampagne. Durch das Einbeziehen von Kindern und Jugendlichen bei der Erstellung von bedarfsgerechten Tools soll dabei die Attraktivität und somit auch die Nutzung der digitalen Angebote für und durch die Zielgruppe sichergestellt werden. Drucksache 7/2914 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Alle Akteure in der Kinder- und Jugendarbeit, vor allem diejenigen, welche direkt mit den Kindern und Jugendlichen befasst sind, sollen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung Partizipation realisieren, Möglichkeiten der Entfaltung herstellen und Freiräume schaffen und dabei beispielsweise durch die bereits erwähnte Online-Weiterbildung fachliche Unterstützung erhalten. Die digitale Jugendbeteiligung ist ein maßgeblicher Baustein der Kinder- und Jugendarbeit, um in den Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen gestalterisch zu wirken. 7. In welcher Form gedenkt die Landesregierung, die Fördermöglichkeit über den Jugendbeteiligungsfonds öffentlichkeitswirksam zu kommunizieren und Jugendliche, junge Erwachsene, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zu erreichen? Die Ausgestaltung der Förderung des Jugendbeteiligungsfonds obliegt dem Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung. Zur Erreichbarkeit und zu den öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen grundsätzlicher Art wird auf die Beantwortung zu Frage 6 verwiesen. 8. In welcher Form wird die Landesregierung dafür sorgen und Bildungseinrichtungen dabei unterstützen, dass an jeder Schule Medienkonzepte entwickelt werden? Mit welcher zeitlichen Zielsetzung wird die Landesregierung dafür sorgen und Bildungseinrichtungen dabei unterstützen, dass an jeder Schule Medienkonzepte entwickelt werden? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat in Abstimmung mit Vertretern der Schulträger eine Handreichung zur Erarbeitung von Medienbildungskonzepten entwickelt, welche den Schulen als Leitfaden dienen wird. Gleichzeitig wird derzeit eine Multiplikatorenstruktur aufgebaut, um Schulen bei der Erarbeitung ihrer Medienbildungskonzepte beratend zur Seite zu stehen. Da die Entwicklung und Umsetzung von Medienbildungskonzepten auch eng an die technische Ausstattung der Schulen sowie deren Breitbandanbindung geknüpft ist, ist die Erarbeitung der Medienbildungskonzepte eng mit den regionalen Gegebenheiten auf Seiten des Schulträgers verbunden. Es ist erklärtes Ziel, dass mit Beginn des Schulhalbjahres 2018/2019 über einen Zeitraum von fünf Jahren alle Schulen die entsprechenden Konzepte erarbeiten und in den damit verbundenen Prozess der Schul- und Unterrichtsentwicklung einsteigen und diesen kontinuierlich ausbauen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2914 5 9. In welchem Umfang sollen Jugend- und Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Lehrerinnen und Lehrer sowie weiteres Fachpersonal hinsichtlich der digitalen Jugendbeteiligung geschult werden? Ein konkreter Umfang hinsichtlich Fort- und Weiterbildungen der benannten Akteure kann weder seitens der Landesregierung noch seitens der Gebietskörperschaften benannt werden. Auf Nachfrage in den Landkreisen und kreisfreien Städten wurde mitgeteilt, dass die Bedarfe bei den Fachkräften sehr unterschiedlich und von den Rahmenbedingungen sowie Schulformen abhängig seien, sehr wohl aber bestehende Netzwerke, Programme und Projekte genutzt werden können und sollen. Darunter fallen zum Beispiel Angebote von „wwwcompass -netzwerk.de“ oder „www.jugend.beteiligen.jetzt.de“. Bei der Auftaktveranstaltung zum Jugendbeteiligungsfonds am 15. November 2018 in Güstrow, wurden neben der Vorstellung des Gesamtvorhabens auch in dem Workshop zur „jbjMOOCmv“ Schulungsbedarfe aufgenommen. Unter anderem auch darauf basierend werden in 2019 gemeinsam mit Schabernack e. V. als Weiterbildungsinstitution des Landes entsprechende Angebote erarbeitet und parallel mit verschiedenen Akteuren weitere konkrete Bedarfe ermittelt. Bei diesen Prozessen sind inhaltlich ergänzend auch Themen aus dem Bereich des Jugendmedienschutzes mitbedacht.