Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Januar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2915 7. Wahlperiode 07.01.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Finanzausstattung von Schabernack - Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe e. V. und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung In Mecklenburg-Vorpommern ist das Land für die Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendhilfe nach § 85 Absatz 2 Nummer 8 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zuständig. Die zur Erfüllung der Aufgabe notwendigen Leistungen werden insbesondere durch das Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe (ZPT) - Schabernack e. V. erbracht. 1. Welchen jährlichen Betrag stellt die Landesregierung der Bildungsstätte Schabernack - Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe e. V. (Schabernack e. V.) als Grundleistung sowie durch Werkverträge etc. zur Verfügung? Zur Fort- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe stehen dem ZPT Schabernack e. V. im Doppelhaushalt 2018/2019 im Titel 1025-533.02 (Ausgaben aufgrund von Werkverträgen oder anderen Auftragsformen) Landesmittel in Höhe von jährlich 402.000 Euro als Grundleistung zur Verfügung. Näheres wird in einer Vereinbarung geregelt. Drucksache 7/2915 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zur Deckung eventueller Mehrbedarfe können finanzielle Mittel aus dem Einzelplan 10 Kapitel 1027 Maßnahmengruppe (MG) 01 Titel 533.01 (Qualifikation in der Kindertagesförderung ) entnommen werden. Die Höhe der zur Verfügung gestellten Deckungsmittel für das Jahr 2018 belief sich auf 200.000 Euro. Diese Leistungen wurden ebenfalls vertraglich untersetzt. 2. Wie gedenkt die Landesregierung, die Bildungsstätte Schabernack e. V. zukünftig finanziell abzusichern, damit sie wettbewerbs- und marktfähig bleibt und die fachlichen und strukturellen Herausforderungen auch künftig bewältigen kann? 3. Wie geht die Landesregierung mit der Forderung um, die Landesmittel für Schabernack e. V. dauerhaft ab dem Jahr 2020 um zusätzlich 250.000 Euro und ab 2022 um 50.000 Euro zu erhöhen, damit die Bildungsstätte den staatlichen Auftrag der Fortbildung in der Kinderund Jugendhilfe weiter erfüllen kann? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Die notwendigen Entscheidungen werden im Rahmen der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 zu treffen sein. 4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung mit Bekanntwerden der Ergebnisse der Statusanalyse der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung im Jahr 2015 ergriffen, um eine auskömmliche Finanzierung der Bildungsstätte Schabernack - Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe e. V. durch das Land herzustellen? Zur Deckung unabweisbarer Mehrbedarfe wurden dem ZPT Schabernack e. V. seit 2015 Verstärkungsmittel in erforderlichem Umfang zugewiesen. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2915 3 5. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt Schabernack e. V. seit 2016 (bitte jährlich nach Referentinnen und Referenten, Verwaltungs- und Unterstützungskräften, Vollzeit- und Teilzeitstellen sowie nach befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen unterscheiden )? Die Anzahl der beschäftigten Personen beim ZPT Schabernack e. V. hat sich nach Angaben des Vereins in den Jahren seit 2016 wie folgt entwickelt: Jahr Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt davon Referentinnen und Referenten davon Verwaltungsund Unterstützungskräfte Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit 2016 11 5 - - 6 2017 11 5 - - 6 2018 12 6 - 1 5 Jahr Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt davon Referentinnen und Referenten davon Verwaltungsund Unterstützungskräfte befristet unbefristet befristet unbefristet 2016 11 - 5 - 6 2017 11 - 5 - 6 2018 12 - 6 - 6 6. Wie haben sich die Teilnahmebeträge von Schabernack e. V. seit 2015 jährlich entwickelt? Die Teilnahmebeiträge haben sich nach Angaben des ZPT Schabernack e. V. seit 2015 wie folgt entwickelt: Jahr Höhe des Teilnehmerbeitrags pro Fortbildungstag in Euro 2015 60,00 2016 60,00 2017 65,00 2018 65,00 Im Einzelfall werden für bestimmte Fortbildungen, wie zum Beispiel die Qualifizierung von Leitungskräften, höhere Beiträge erhoben. Drucksache 7/2915 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. Wie hat sich die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer seit 2015 jährlich entwickelt? Die Inanspruchnahme von Fort- und Weiterbildungsangeboten durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat sich seit 2015 nach Angaben des ZPT Schabernack e. V. wie folgt entwickelt: Jahr Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer 2015 4.406 2016 4.771 2017 4.946 2018* 4.026 * bis Ende 10/2018 8. Wie hat sich die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Fortbildungen, Beratungen und Projekte des Vereins seit 2016 jährlich entwickelt? Nach Angaben des ZPT Schabernack e. V. hat sich die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Fortbildungen, Beratungen und Projekte des Vereins seit 2016 wie folgt entwickelt: Angebote Anzahl der Angebote im Jahr 2016 Tagungen 11 Kursreihen 266 Interdisziplinäre Themen 17 Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit 13 Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen 119 Hilfen zur Erziehung 24 Spezialaufgaben der Jugendämter 10 Frühe Hilfen und Kinderschutz 6 Beratungsleistungen 69 Summe der Fortbildungstage 535 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2915 5 Angebote Anzahl der Angebote im Jahr 2017 und 2018 2017 bis Ende 10/2018 Tagungen 8 6 Kursreihen 223 161 Beratungsleistungen 98 103 Pädagogische Arbeit mit Zielgruppen 98 70 Pädagogische Querschnittsthemen 40 35 Spezialaufgaben Jugendämter 14 16 Methoden und Konzepte 10 9 Kommunikation und Beratung 22 33 Leitung und Team 5 8 Organisation und Strukturentwicklung 1 3 Team und Kooperation 3 6 Selbstkompetenz und Ressourcen 4 2 Summe der Fortbildungstage 526 452 Anmerkung: Ab dem Jahr 2017 wurde die Struktur des Fortbildungsprogramms umgestellt. Die bis dato bestehende Unterteilung der Qualifizierungsangebote nach Aufgabenbereichen wurde zugunsten einer stärkeren fachübergreifenden Kooperation und Vernetzung aufgehoben. Die Qualifizierungsangebote werden nunmehr in drei große Kompetenzbereiche untergliedert (1. Fachliche Kompetenz, 2. Soziale und methodische Kompetenz, 3. Leitung, Management und Selbstkompetenz). Näheres ist dem Fortbildungsprogramm des ZPT Schabernack e. V. zu entnehmen. 9. Welche Ergebnisse hat die Gesamtbetrachtung der Notwendigkeiten und Möglichkeiten der Stabilisierung von Schabernack e. V. hervorgebracht , die in den Antworten auf meine Kleine Anfrage zur finanziellen Ausstattung von Schabernack e. V. vom 23. Juni 2015, Drucksache 6/3861 angekündigt wurde? a) Wann wurde die Gesamtbetrachtung vorgenommen? b) Welche Mittel und Wege sind erforderlich, angemessen und geeignet, um die finanzielle Lage der Bildungsstätte Schabernack e. V. zu stabilisieren? Die Fragen 9, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Welche Mittel und Wege erforderlich, angemessen und geeignet sind, um die finanzielle Lage zur stabilisieren, wird im Rahmen der Gesamtbetrachtung zu bewerten sein. Der Vorstand des ZPT Schabernack e. V. erarbeitet derzeit dazu ein fachliches Positionspapier. Drucksache 7/2915 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 10. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass eine Dynamisierung der Landesmittel für die Wahrnehmung der Pflichtaufgabe des Landes nach § 85 Absatz 2 Ziffer 8 SGB VIII Fortbildung von Mitarbeitern in der Jugendhilfe - angemessen ist? Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass die Fort- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kinder- und Jugendhilfe einen zentralen Stellenwert einnimmt. Aus diesem Grund ist eine angemessene Finanzierung zur Erfüllung der Pflichtaufgabe nach § 85 Absatz 2 Nummer 8 SGB VIII angezeigt. Die notwendigen Entscheidungen werden im Rahmen der Verhandlungen zu den jeweiligen Haushalten zu treffen sein.