Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2917 7. Wahlperiode 11.12.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jens-Holger Schneider, Fraktion der AfD Promession und Plastination in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Leichen wurden in den vergangenen fünf Jahren einer Promession oder Plastination in Mecklenburg-Vorpommern unterzogen ? 2. Welche Rechtsverhältnisse bestehen zu diesen Arten der postmortalen Körperbehandlung? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Promession und Plastination von Leichen sind nach dem Bestattungsgesetz in Mecklenburg- Vorpommern nicht zugelassen. Über die Durchführung dieser Arten der Behandlung von Leichen in Mecklenburg-Vorpommern liegt demnach der Landesregierung entsprechendes Datenmaterial nicht vor.