Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2918 7. Wahlperiode 20.12.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jens-Holger Schneider, Fraktion der AfD Sozialbestattungen und Kremationen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Fragen 4 bis 10 wurden an die vier Krematorien und die Institute für Pathologie der Universitäten Rostock und Greifswald im Land zur Beantwortung weitergeleitet, da der Landesregierung dazu keine eigenen Informationen vorliegen. Die Antworten zu den Fragen fallen demzufolge unterschiedlich aus. Das Krematorium Schwerin hat die Beantwortung verweigert. 1. Wie viele Sozialbestattungen nach § 74 SGB XII gab es in den vergangenen fünf Jahren in Mecklenburg-Vorpommern (bitte auflisten nach Landkreis/kreisfreie Stadt, Jahr, Staatsbürgerschaft der Verstorbenen und Anzahl der Urnenbestattungen, Sargbestattungen und sonstigen Bestattungen)? Bei dem Anspruch auf Bestattungskostenübernahme nach § 74 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) handelt es sich um einen Anspruch eigener Art; das heißt, dass auch Bürger den Antrag beim zuständigen Sozialamt stellen können, wenn sie sich nicht im Leistungsbezug nach dem SGB XII befinden beziehungsweise Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen. Drucksache 7/2918 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Für die Jahre 2013 bis 2017 weist die Amtliche Statistik die folgende Anzahl von Bestattungsfällen nach § 74 SGB XII aus: 2013 2014 2015 2016 2017 Hanse- und Universitätsstadt Rostock 108 124 166 201 140 Landeshauptstadt Schwerin 101 121 119 129 117 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 115 78 36 37 78 Landkreis Rostock 97 51 17 51 84 Landkreis Vorpommern-Rügen 154 143 118 151 138 Landkreis Nordwestmecklenburg 41 48 60 81 42 Landkreis Vorpommern-Greifswald 61 31 29 26 32 Landkreis Ludwigslust-Parchim 140 108 92 113 117 Mecklenburg-Vorpommern 817 704 637 789 748 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern Daten zu der Art der Bestattung und der Staatsbürgerschaft der Verstorbenen werden nicht statistisch erfasst. Diese liegen daher nicht vor. 2. Wie hoch waren die Ausgaben für Sozialbestattungen in den vergangenen fünf Jahren in Mecklenburg-Vorpommern (bitte auflisten nach Jahr, Landkreis/kreisfreie Stadt und Ausgaben)? Für die Jahre 2013 bis 2017 weist die Amtliche Statistik die folgenden Bruttoausgaben für Bestattungsfälle nach § 74 SGB XII aus (Beträge in Euro): 2013 2014 2015 2016 2017 Hanse- und Universitätsstadt Rostock 217.297 236.591 315.560 387.957 258.298 Landeshauptstadt Schwerin 164.719 120.377 257.356 305.213 313.923 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 185.912 176.832 112.659 94.848 180.259 Landkreis Rostock 108.673 113.220 112.305 93.307 125.730 Landkreis Vorpommern-Rügen 178.525 212.196 145.756 170.106 173.604 Landkreis Nordwestmecklenburg 45.980 49.955 62.090 81.384 59.912 Landkreis Vorpommern-Greifswald 106.112 85.148 71.741 45.048 26.792 Landkreis Ludwigslust-Parchim 160.361 147.047 136.340 157.191 133.924 Mecklenburg-Vorpommern 1.167.579 1.141.366 1.213.807 1.335.054 1.272.442 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2918 3 3. Aus welchen Quellen wurden in den vergangenen fünf Jahren die Kosten für die Sozialbestattungen finanziert (bitte auflisten nach der Herkunft der Mittel bspw. Anteile der kommunalen Ebene, Hinterlassenschaften der Verstorbenen und Eigenanteile der Verantwortlichen für die Verstorbenen)? Kostenträger der Leistungen nach § 74 SGB XII sind die Landkreise und kreisfreien Städte als Sozialhilfeträger (bis 31.12.2015 gemäß § 6 des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - SGB XII-AG M-V; seit 1. Januar 2016 gemäß § 16 des Landesausführungsgesetzes SGB XII - AG-SGB XII M-V). Bis Ende 2015 haben die Träger der Sozialhilfe über das Sozialhilfefinanzierungsgesetz einen pauschalen Ersatz der konnexen Kosten erhalten. Seit dem 1. Januar 2016 erhalten die Sozialhilfeträger in Mecklenburg-Vorpommern nach dem AG- SGB XII M-V eine Kostenerstattung, die sich anteilig an den Ist-Kosten bemisst, diese beträgt durchschnittlich 80 Prozent der Nettoaufwendungen. Die Höhe der Einnahmen für das 8. und 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wird zusammen erfasst, ohne diese den jeweiligen Ausgaben im Einzelnen gegenüberzustellen. Insofern kann die Frage nach Hinterlassenschaften oder Eigenanteilen aus den vorliegenden Daten nicht beantwortet werden. 4. Welche Krematorien gibt es in Mecklenburg-Vorpommern? Welche Rechtsform haben sie? In Mecklenburg-Vorpommern gibt es vier Krematorien an den Standorten Schwerin, Rostock, Greifswald und Neubrandenburg. Die Rechtsform in Schwerin und Neubrandenburg ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Rostock ist ein Betrieb gewerblicher Art und Greifswald befindet sich in kommunaler Trägerschaft, also in Körperschaft öffentlichen Rechts. 5. Wie vielen Leichnamen mussten vor etwaigen Kremationen Implantate oder Sonstiges entfernt werden? Wie viele davon waren Sozialbestattungen (bitte auflisten nach Jahr, Krematorium, Anzahl der Leichen und Anzahl der Sozialbestattungen)? Antwort des Krematoriums Greifswald: Die Frage entzieht sich unserer Kenntnis. Im Krematorium selbst werden keine Implantate den Verstorbenen entnommen. Was vorher (beispielsweise beim Bestatter oder im Hospital) passiert, können wir nicht beurteilen. Drucksache 7/2918 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Antwort des Krematoriums Neubrandenburg: Die Leichname werden in dem Zustand, in dem sie dem Krematorium überführt werden, auch eingeäschert. Entnahmen von Implantaten oder sonstigen Gegenständen erfolgen nicht. Eine Auflistung über die Anzahl von Sozialbestattungen können wir nicht erstellen, da die Bestattungshäuser die Ansprechpartner der Bestattungspflichtigen (Ämter, Behörden, etc.) sind. Antwort des Krematoriums Rostock: Hierzu wird keine Statistik geführt, demzufolge Fehlanzeige. Antwort Universitätsmedizin Rostock: Implantate von Verstorbenen werden vor Bestattung/Kremation nicht entfernt, sondern verbleiben im Leichnam, auch wenn eine Obduktion durchgeführt wird. Ausnahme: Implantate (z. B. Gelenkprothesen) werden selten (< 1x pro Jahr) aus gutachterlichen Gründen (z. B. Prothesenbruch aufgrund eines Materialfehlers) im Rahmen einer Obduktion entfernt und dann im Rahmen der Gutachtenerstellung als Beweismittel untersucht oder aufbewahrt. 6. Wie vielen Leichen der in der Antwort zu Frage 5 aufgeführten wurden Gegenstände mit relevantem Materialwert, wie bspw. Zahnimplantate mit Gold- oder Titanlegierungen, vor der Kremation entnommen? Antwort des Krematoriums Greifswald: Wie Frage 5 Antwort des Krematoriums Neubrandenburg: Wie Frage 5 Antwort des Krematoriums Rostock: Wie Frage 5 Antwort Universitätsmedizin Rostock: Implantate werden im Institut für Pathologie grundsätzlich nicht wegen ihres Materialwertes entnommen - auch nicht auf Wunsch der Angehörigen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2918 5 7. Wem wird das Eigentum an entnommenen Implantaten vor der Kremation übertragen? Antwort des Krematoriums Greifswald: Im Krematorium Greifswald werden vorher keine Implantate entnommen. Die Verstorbenen werden komplett so kremiert, wie sie bei uns vom Bestatter angeliefert werden. Nach der Kremierung werden alle Teile, die nicht in die Urne passen, aussortiert. Dafür unterschreiben die Angehörigen folgende Verzichtserklärung beim Krematorium beziehungsweise schon beim Bestatter: „Mit der Unterschrift auf dem Einäscherungsauftrag verzichtet der Bestattungspflichtige auf die Herausgabe eventuell bei der Einäscherung separiert anfallender Metallgegenstände und Körperimplantate, soweit diese nicht in die Aschekapsel passen. Das Recht und die Pflicht, diese Metallgegenstände und Implantate zu verwerten, gehen somit auf die Hansestadt Greifswald über. Die Hansestadt Greifswald sorgt dafür, dass diese Metallgegenstände und Implantate einer geordneten und pietätvollen Verwertung zugeführt werden.“ Antwort des Krematoriums Neubrandenburg: Wie Frage 5 Antwort des Krematoriums Rostock: Der Auftraggeber der Kremierung überträgt mit Unterschrift auf dem Kremationsauftrag das Eigentum an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock. 8. Werden Implantate mit Materialwert durch staatliche Organisationen am Markt verkauft? a) Wenn ja, wer kümmert sich jeweils um den Verkauf? b) Wem fällt der Erlös zu? Antwort des Krematoriums Greifswald: Die Implantate, die nicht in die Aschekapseln nach der Kremierung passen, werden gesammelt und durch eine private Firma abgeholt. Der Erlös wird der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wieder gutgeschrieben. Drucksache 7/2918 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Antwort des Krematoriums Neubrandenburg: Implantate, die nach der Einäscherung in der Asche enthalten sind, werden vor der Ascheaufbereitung entnommen und in entsprechenden Behältern gesammelt. Gemäß unserem bestehenden Vertrag mit einem Recyclingzentrum werden die Implantate und magnetischen Metalle abgeholt und es erfolgt eine Analyse der Bestandteile. Anschließend wird der Gegenwert mittels Gutschrift übermittelt und an gemeinnützige Einrichtungen, die sich der Betreuung und Pflege schwerstkranker, sterbender aber auch hilfebedürftiger Menschen annehmen, gespendet. Antwort des Krematoriums Rostock: Für die Abholung und den Verkauf ist eine externe Firma vertraglich gebunden. Der Erlös erfolgt als Gutschrift an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock. 9. Was geschieht mit Implantaten ausländischer Verstorbener, die eine Sozialbestattung erhalten? Antwort des Krematoriums Greifswald: Bei ausländischen Verstorbenen wird in gleicher Weise verfahren. Antwort des Krematoriums Neubrandenburg: Die Verfahrensweise entspricht der beschriebenen unter Frage 8. Eine Aussage zu Sozialbestattungen können wir nicht tätigen, da hier die Bestattungshäuser die Ansprechpartner der Bestattungspflichtigen sind. Antwort des Krematoriums Rostock: Hierzu wird keine Statistik geführt, demzufolge Fehlanzeige. 10. Welche Erlöse wurden in den vergangenen zehn Jahren durch den etwaigen Verkauf von Implantaten am Markt durch staatliche Stellen erzielt? Antwort des Krematoriums Greifswald: Wir konnten leider nur ab 2013 die Erlöse einsehen. Von 2013 bis 2018 gab es Erlöse für Metallgegenstände insgesamt in Höhe von circa 23.400 Euro Antwort des Krematoriums Neubrandenburg: Die Erlöse der Implantatverwertung wurden gespendet. Antwort des Krematoriums Rostock: Es erfolgt keine haushalterische Dokumentation der Aufschlüsselung der Gutschrift nach Implantaten, Zahnersatz und sonstiges, demzufolge Fehlanzeige.