Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Januar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2921 7. Wahlperiode 07.01.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Horst Förster, Fraktion der AfD Wohnraumsituation im Zeichen der Migrationskrise und ANTWORT der Landesregierung Laut Ostsee-Zeitung vom 23. November 2018 verschärft sich die Wohnraumsituation in der Hansestadt Rostock. So würden im Jahr 2019 Wohnungen für bis zu 500 Personen fehlen, die bisher vor allem in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht waren. 1. Wie stellt sich die Wohnraumsituation in den Kommunen des Landes vor dem Hintergrund der Schließung von Gemeinschaftsunterkünften dar? a) Wie viele freie Wohnungen sind in den zehn größten Städten des Landes vorhanden? b) Wie viele Personen befinden sich gegenwärtig in Gemeinschaftsunterkünften , die absehbar diese verlassen werden, um auf den freien Wohnungsmarkt zu gelangen? c) In welchen Städten im Vergleich zur Hansestadt Rostock erwartet die Landesregierung absehbar eine problematische Wohnraumsituation ? Es liegen keine belastbaren Informationen für eine umfassende Bewertung der kommunalen Wohnraumsituation vor. Nur für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock lässt sich konstatieren , dass aufgrund der angespannten Wohnraumsituation eine außergewöhnlich große Zahl anerkannt Schutzberechtigter noch in den Gemeinschaftsunterkünften wohnt, da kaum Alternativen zur Verfügung stehen. Lediglich hier wurden beziehungsweise werden zwei Gemeinschaftsunterkünfte geschlossen. Drucksache 7/2921 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Aufgrund des baulichen Zustandes wäre für eine fortgesetzte Nutzung der Objekte eine umfangreiche Sanierung notwendig gewesen, deren Investitionshöhe seitens der Landesregierung über eine Kostenerstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlAG) nicht zu vertreten ist. Zu a) Die nachfolgend aufgeführten Städte haben Wohnungsleerstände im Rahmen ihrer Anträge auf Städtebaufördermittel 2018 mitgeteilt: Stadt Leerstehende Wohnungen Hanse- und Universitätsstadt Rostock 1.411 Landeshauptstadt Schwerin 4.645 Neubrandenburg 700 Hansestadt Stralsund 1.649 Hansestadt Greifswald 1.214 Hansestadt Wismar 1.250 Güstrow 935 Waren/Müritz 166 Neustrelitz 1.416 Parchim 500 Zu b) Derzeit leben ungefähr 800 Personen in Mecklenburg-Vorpommern in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, obwohl sie nicht mehr verpflichtet sind, dort zu wohnen und daher nach Möglichkeit in absehbarer Zeit aus diesen Unterkünften ausziehen sollen. Zu c) Im Rahmen der Vorbereitung der Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung vom 13. September 2018 (GVOBl. M-V S. 359) wurde neben der Hanse- und Universitätsstadt Rostock auch in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ein angespannter Wohnungsmarkt im Sinne des § 556d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgestellt . Darüber hinausgehende Informationen über eine problematische Wohnraumsituation in anderen Städten liegen der Landesregierung nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2921 3 2. Welche vom Land finanzierten Gemeinschaftsunterkünfte sollen perspektivisch geschlossen werden (bitte Zeitplan für Schließungen tabellarisch aufgliedern)? a) Wie lange laufen gegenwärtig die Verträge für die einzelnen Gemeinschaftsunterkünfte in Mecklenburg-Vorpommern (bitte tabellarisch aufgliedern)? b) In welchem baulichen Zustand befinden sich die einzelnen Gemeinschaftsunterkünfte (bitte tabellarisch nach Zustand und Unterkunft aufgliedern)? c) Welche Gemeinschaftsunterkünfte sind absehbar zu schließen, da der Zustand eine weitere Nutzung nicht ermöglicht (bitte tabellarisch aufgliedern)? Die Fragen 2 und a) werden zusammenhängend beantwortet. Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Dargestellt sind die Mindestlaufzeiten der Mietverträge. Die Verträge zu angemieteten Objekten verlängern sich in der Regel „automatisch “, sofern sie nicht gekündigt werden. In Mecklenburg-Vorpommern werden derzeit folgende Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber betrieben: Kommune Gemeinschaftsunterkunft Ort vorläufiges Mietende/ ggf. Kündigungsfrist Landeshauptstadt Schwerin Hamburger Allee Schwerin 31.12.2022 Hanse- und Universitätsstadt Rostock Bonhoefferstraße Rostock 30.06.2019 Langenort Rostock 30.09.2021 Satower Straße Rostock 31.08.2031 Möllner Straße (NU) Rostock gekündigt zum 31.03.2019 Landkreis Rostock Glasewitzer Chaussee Güstrow 30.09.2023 Güstrow Süd Güstrow Kreiseigentum Jördenstorf Jördenstorf Kreiseigentum Lohmen Lohmen 31.01.2023 Waldweg Güstrow 31.05.2023 Walkenhagen Bad Doberan 31.12.2019 Landkreis Ludwiglust- Parchim Ludwigsluster Chaussee Parchim 30.11.2019 Techentiner Weg Ludwigslust 31.03.2023 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Altentreptow Altentreptow Kreiseigentum Friedland Friedland 30.11.2020 Jürgenstorf Jürgenstorf Kreiseigentum Kirschenallee Neubrandenburg 15.02.2021 Markscheiderweg Neubrandenburg 31.12.2019 Drucksache 7/2921 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Kommune Gemeinschaftsunterkunft Ort vorläufiges Mietende/ ggf. Kündigungsfrist Landkreis Nordwestmecklenburg Haffburg Wismar Kreiseigentum Liselotte-Hermann- Straße Wismar Kreiseigentum Landkreis Vorpommern- Greifswald Brandteichstraße Greifswald 30.09.2021 Spiegelsdorfer Wende Greifswald 28.02.2021 Torgelow Torgelow unbefristet 6 Monate Wolgast Wolgast unbefristet 12 Monate Landkreis Vorpommern - Rügen Barth Barth 31.12.2020 Bergen Bergen (Rügen) 24.02.2020 Dänholm II Stralsund 29.01.2022 Körkwitz Ribnitz- Damgarten 30.11.2020 Lindenallee Stralsund 31.10.2020 Straße der Jugend Sassnitz Kreiseigentum Tribsees Tribsees unbefristet 3 Monate Zu b) Außer den Gemeinschaftsunterkünften Möllner Straße und Bonhoefferstraße in Rostock befinden sich nach Kenntnis der Landesregierung alle Gemeinschaftsunterkünfte in einem hinreichend guten baulichen Zustand. Das schließt laufende Maßnahmen des Bauunterhaltes nicht aus. Zu c) Die Gemeinschaftsunterkunft Möllner Straße in Rostock wurde bereits im November 2018 leer gezogen. In absehbarer Zeit wird darüber hinaus wegen baulicher Mängel lediglich die Gemeinschaftsunterkunft Bonhoefferstraße in Rostock geschlossen. 3. Welche Baumaßnahmen sind nach Kenntnis der Landesregierung vonnöten, um insbesondere in den Städten Mecklenburg-Vorpommerns eine sozial gespannte Wohnraumkonkurrenz zu vermeiden (bitte nach geschätztem Investitionsvolumen und einzelnen Städten angeben)? Erhebungen zum Investitionsbedarf in einzelnen Städten liegen der Landesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 c) verwiesen. Der Neubaubedarf für die beiden Städte mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne des § 556d des Bürgerlichen Gesetzbuches ergibt sich aus der Begründung zur Landesverordnung zur Bestimmung von Gebieten nach § 556d und § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Bekanntmachung vom 13. September 2018, AmtsBl. M-V S. 506). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2921 5 4. Wie viele ausreisepflichtige Personen sind in den Kommunen des Landes dezentral untergebracht (bitte nach Zahl der ausreisepflichtigen Personen und Kommune aufgliedern)? a) Plant die Landesregierung eine verstärkte Unterbringung von Ausreisepflichtigen in Gemeinschaftsunterkünften? b) Welche asylpolitischen Maßnahmen sind absehbar von der Landesregierung geplant, um die Zahl der ausreisepflichtigen Personen spürbar zu senken? c) Wie bewertet die Landesregierung die von Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Seehofer, jüngst verkündete Verlängerung des Abschiebestopps für straffällig gewordene Syrer? Die Angaben beruhen auf Mitteilungen der nachfolgend aufgeführten Landkreise und kreisfreien Städte. Kommune Ausreisepflichtige Personen in dezentraler Unterbringung Mecklenburgische Seenplatte 140 Vorpommern-Greifswald 154 Landeshauptstadt Schwerin 89 Landkreis Rostock 251 Aus den Landkreisen Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim sowie Vorpommern-Rügen liegen keine aktuellen Mitteilungen vor. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat mitgeteilt, dass eine genaue Auswertung einen Abgleich aller Datensätze bedeuten würde und dies ein unzumutbarer Aufwand ist, der seitens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock derzeit nicht leistbar ist. Zu a) Nach § 53 Absatz 1 Satz 1 des Asylgesetzes sollen Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben und nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Diese Regelung gilt auch für Ausländer, deren Asylantrag abgelehnt und deren weiterer Aufenthalt im Bundesgebiet vorübergehend geduldet ist. Zu b) Die zuständigen Landes- und Kommunalbehörden in Mecklenburg-Vorpommern setzen bereits heute die Ausreisepflicht konsequent auf der Grundlage des Bundesrechtes durch. Des Weiteren haben sich Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern auf die Errichtung einer Abschiebungshafteinrichtung im Rahmen der norddeutschen Kooperation geeinigt. Verantwortlich für den Betrieb der neuen Einrichtung wird Schleswig-Holstein sein. Für Mecklenburg-Vorpommern wird in der Abschiebungshafteinrichtung ein festes Kontingent von Abschiebungshaftplätzen zur Verfügung stehen. Drucksache 7/2921 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Mit diesem Kontingent wird das Instrument der Abschiebungshaft für die Durchsetzung der Ausreisepflicht verstärkt genutzt werden können. Darüber hinaus wird Mecklenburg-Vorpommern weiterhin gemeinsam mit Bund und Ländern an der Umsetzung der Beschlüsse aus der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 9. Februar 2017 arbeiten. Zu c) Auf der 209. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 28. bis 30. November 2018 in Magdeburg wurde beschlossen, dass der Abschiebungsstopp für die Arabische Republik Syrien bis zum 30. Juni 2019 verlängert wird, da die aktuelle Lage in der Arabischen Republik Syrien eine Rückführung von syrischen Staatsangehörigen nicht rechtfertig. Diese Einschätzung teilt die Landesregierung. 5. Hat nach Kenntnis der Landesregierung die Stadt Rostock beim Land eine negative Wohnsitzauflage beantragt? a) Wenn ja, wie wurde auf dieses Ansinnen im Einzelnen reagiert? b) Wenn nicht, wie schätzt die Landesregierung eine solche Maßnahme für eine Entspannung der Wohnsituation in der Hansestadt Rostock ein? Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat keine negative Wohnsitzauflage beantragt. Zu a) Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Zu b) Der Wohnungsmarkt in Rostock ist angespannt. Eine nennenswerte Entlastung wäre durch eine negative Wohnsitzauflage nicht zu erwarten.