Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Januar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2923 7. Wahlperiode 14.01.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Bundesmittel für die Unterstützung der Hilfeeinrichtungen für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt und ANTWORT der Landesregierung Im Rahmen der Debatte zur Aktuellen Stunde „100 Jahre Frauenwahlrecht, 100 Jahre Gleichstellung - Vieles wurde erreicht, Vieles ist noch zu tun“ in der 49. Sitzung des Landtages erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, dass Bundesministerin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, Franziska Giffey, am 20. November 2018 Bundesmittel für die Unterstützung der Beratungslandschaft für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Aussicht gestellt hat. 1. Wie ist das von Bundesfrauenministerin Franziska Giffey angekündigte Förderprogramm zum Ausbau der Strukturen im Hilfesystem, das 2019 starten soll, ausgelegt? a) Gibt es hierzu bereits eine Richtlinie (wenn ja, bitte beifügen)? b) Wann soll eine entsprechende Richtlinie verabschiedet werden? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Bundesebene für die 19. Legislaturperiode sieht ein Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Prävention und Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder und zur Verbesserung der Hilfestrukturen vor. Wichtiger Baustein dieses Gesamtprogramms ist ein bundesweites Investitions-, Innovationsund Sanierungsprogramm. Drucksache 7/2923 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Mit diesem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ will der Bund im Rahmen seiner Förderkompetenzen die Erprobung von Konzepten zur Optimierung des Hilfesystems unterstützen. Dazu gehören die Verbesserung des Zugangs zum Unterstützungssystem und der Versorgung für weitere Zielgruppen sowie innovative Praxismodelle der Unterstützung bei Gewaltbetroffenheit. In der aktuellen Anlaufphase des Programms werden die notwendigen Grundlagen und Förderrichtlinien erarbeitet. Im Jahr 2019 werden erste innovative und modellhafte Projekte sowie Begleitmaßnahmen durchgeführt werden, die für das gesamte Hilfe- und Beratungssystem relevant sind. Ab dem Jahr 2020 können die zur Verfügung stehenden Gelder entsprechend den dann geltenden Förderrichtlinien in Anspruch genommen werden. 2. Um welche Bundesmittel handelt es sich dabei (bitte Haushaltstitel und Zweckbindung angeben)? Der Haushalt des Bundes für 2019 sieht derzeit bei Kapitel 1703 Titel 684 24 „Bundesprogramm zur Förderung von Innovationen im Hilfesystem zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit ihren Kindern“ und Kapitel 1703 Titel 893 23 „Bundesprogramm zur Förderung von Innovationen im Hilfesystem zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit Kindern - Bau, Modernisierung und Sanierung“ insgesamt 6,1 Millionen Euro vor, unterteilt in 6 Millionen Euro für den nicht-investiven und 100.000 Euro für den investiven Teil. Im Jahr 2020 sollen dann (mindestens) 35 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Bis zum Jahr 2022 sind rund 100 Millionen Euro für das Programm geplant. 3. In welcher Höhe werden die Mittel insgesamt sowie für die einzelnen Bundesländer für welchen Zeitraum ausgereicht? 4. Wie viele Bundesmittel für die Beratungseinrichtungen und Frauenhäuser für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt werden ab wann in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung gestellt? 5. Mit welcher Zweckbindung bzw. welchem Förderziel werden die Bundesmittel im Hilfesystem für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt nach welcher Systematik in Mecklenburg- Vorpommern verteilt? 6. Welche Bundesmittel in welcher Höhe gehen an die Frauenhäuser des Landes, an die Interventionsstellen, an die Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt, insbesondere auch an die Strukturen der Männerberatung sowie an die Täter- und Täterinnenberatung und weitere Einrichtungen (bitte in prozentualen und absoluten Zahlen darstellen)? Die Fragen 3, 4, 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Unter Bezugnahme auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 liegen der Landesregierung derzeit keine weiteren Erkenntnisse zu Inhalten und Details der Förderprogramme des Bundes vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2923 3 7. Welche Landesmittel, kommunalen Mittel und sonstigen Mittel in welcher Höhe gehen im Jahr 2018 an die Frauenhäuser des Landes, an die Interventionsstellen, an die Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie auch an die Strukturen der Männerberatung (bitte einzeln angeben) sowie an die Täter- und Täterinnenberatung und weitere Einrichtungen (bitte in prozentualen und absoluten Zahlen darstellen)? Einrichtung Gesamtausgaben in Euro Zuwendung des Landes in Euro/in % kommunale Mittel in Euro/in % sonstige Mittel in Euro/in % Frauenhaus Ludwigslust 168.313,24 92.403,12/54,90 62.000,00/36,84 13.910,12/8,26 Frauenhaus Greifswald 171.056,18 92.740,07/54,22 50.000,00/29,23 28.316,11/16,55 Frauenhaus Wismar 115.675,04 66.822,36/57,77 48.852,68/42,23 0,00/0,00 Frauenhaus Ribnitz- Damgarten 149.817,79 73.716,46/49,20 48.805,42/32,58 27.295,91/18,22 Frauenhaus Stralsund 183.940,93 88.363,45/48,04 64.577,48/35,11 31.000,00/16,85 Frauenhaus Güstrow 247.063,88 91.650,63/37,10 132.274,09/53,54 23.139,16/9,37 Frauenhaus Rostock 349.232,40 118.657,77/33,98 179.032,68/51,26 51.541,95/14,76 Frauenhaus Schwerin 125.923,98 59.850,50/47,53 46.729,00/37,11 19.344,48/15,36 Frauenhaus Neubrandenburg 124.184,26 71.141,98/57,29 33.908,08/27,30 19.134,20/15,41 GESAMT 1.635.207,70 755.346,34/46,19 666.179,43/40,74 213.681,93/13,07 Einrichtung Gesamtausgaben in Euro Zuwendung des Landes in Euro/in % kommunale Mittel in Euro/in % sonstige Mittel in Euro/in % Beratungsstelle sexualisierte Gewalt, Neubrandenburg 47.817,06 35.007,06/73,21 12.100,00/25,30 710,00/1,48 Beratungsstelle sexualisierte Gewalt, Rostock 242.876,47 82.954,81/34,16 158.021,66/65,06 1.900,00/0,78 Beratungsstelle sexualisierte Gewalt, Schwerin 48.292,73 33.671,47/69,15 14.538,40/29,86 82,86/0,17 Beratungsstelle sexualisierte Gewalt, Bergen auf Rügen (bis 30.06.2018) 72.694,42 22.480,00/30,92 50.214,42/69,08 0,00/0,00 Beratungsstelle sexualisierte Gewalt, Bergen auf Rügen (ab 01.07.2018) 80.963,87 30.462,38/37,62 50.501,49/62,38 0,00/0,00 Beratungsstelle sexualisierte Gewalt, Greifswald 57.819,74 36.149,36/62,52 5.000,00/8,65 16.670,38/28,83 GESAMT 550.464,29 240.725,08/43,73 290.375,97/52,75 19.363,24/3,52 Drucksache 7/2923 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Einrichtung Gesamtausgaben in Euro Zuwendung des Landes in Euro/in % kommunale Mittel in Euro/in % sonstige Mittel in Euro/in % Interventionsstellen mit KJB, Neubrandenburg 138.360,75 138.360,75/100,00 0,00/0,00 0,00/0,00 Männer- und Frauengewaltberatung , Neubrandenburg 54.703,61 36.147,70/66,08 7.500,00/13,71 11.055,91/20,21 Interventionsstelle mit KJB, Schwerin 125.259,78 125.259,78/100,00 0,00/0,00 0,00/0,00 Landeskoordinierungsstelle CORA 62.161,87 62.161,87/100,00 0,00/0,00 0,00/0,00 Interventionsstelle mit KJB, Rostock 164.042,25 153.077,81/93,32 0,00/0,00 10.964,44/6,68 Interventionsstelle mit KJB, Stralsund 152.124,15 144.498,75/94,99 0,00/0,00 7.625,40/5,01 Täterberatungsstelle, Greifswald 62.719,73 36.147,71/57,63 16.000,00/25,51 10.572,02/16,86 Täterberatungsstelle, Güstrow 72.422,30 36.147,70 11.250,00 25.024,60 Interventionsstelle mit KJB, Wolgast 147.567,75 147.567,75/100,00 0,00/0,00 0,00/0,00 GESAMT 979.362,19 879.369,82/89,79 34.750,00/3,55 65.242,37/6,66 KJB = Kinder- und Jugendberatung in Fällen häuslicher Gewalt und Stalking Einrichtung Gesamtausgaben in Euro Zuwendung des Landes in Euro/in % kommunale Mittel in Euro/in % sonstige Mittel in Euro/in % Fachberatungsstelle Menschenhandel und Zwangsverheiratung ZORA, Schwerin 62.608,07 62.604,44/99,99 0,00/0,00 3,63/0,01 8. In welcher Höhe und für welche Zwecke unterstützt die Landesregierung jeweils die freien Träger der landesweit 32 Einrichtungen im Hilfesystem für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt im Jahr 2018 sowie 2019 mit den im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung “ (Amtsblatt M-V 2015, Seite 837 ff.) zusätzlich zur Verfügung gestellten Zuwendungen von 2,3 Prozent? Im Jahr 2018 konnten 53.000 Euro für die Dynamisierung der Personal- und Sachausgaben um 2,3 Prozent eingesetzt werden. Für das Jahr 2019 beträgt die Erhöhung 107.200 Euro, die ebenfalls für Personal- und Sachausgaben eingesetzt werden können. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2923 5 9. Welche Einrichtungen haben Anträge auf die zusätzlichen Zuwendungen im Rahmen der „Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung“ [siehe Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2050, Antwort zu Frage 1 c)] gestellt? a) Wie viele Anträge wurden bewilligt (bitte Einrichtung, Zweck und Fördersumme benennen)? b) Wie viele Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt? Die Fragen 9, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. In den in der Antwort zu Frage 7 dargestellten Landesmitteln ist, mit einer Ausnahme, die 2,3 prozentige Erhöhung bereits enthalten. Eine differenzierte Bezifferung der zusätzlichen Mittel ist nicht möglich, da seitens der Einrichtungsträger vielfach nicht allein die Erhöhung um 2,3 Prozent beantragt wurde, sondern mit diesen Änderungen gleichzeitig auch weitere Anpassungen der Gesamtausgaben vorgenommen wurden.