Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Januar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2924 7. Wahlperiode 07.01.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Videoüberwachung des Marienplatzes und ANTWORT der Landesregierung Die Koalitionspartner werden laut Koalitionsvereinbarung (Ziffer 376) die Videoüberwachung an gefährdeten öffentlichen Plätzen prüfen. Für die Maßnahme nach § 32 Absatz 3 SOG M-V kommt nach Einschätzung der Landesregierung (Drucksache 7/303) allein der Schweriner Marienplatz in Betracht. Nach nunmehr 24-monatiger Pilotphase gibt es immer noch kein Ergebnis. 1. Welche Probleme im Einzelnen der Projektorganisation zur Bildüberwachung auf dem Marienplatz in Schwerin wurden durch das Polizeipräsidium Rostock wann festgemacht? Welche Lösungen sind bisher gefunden bzw. angedacht worden? Das Polizeipräsidium Rostock hat gegenüber der Zentralen Vergabestelle der Landesverwaltung im Landesamt für innere Verwaltung (LAiV) am 25. April 2018 angezeigt, dass die mit der Realisierung der Maßnahme beauftragte Firma die beauftragte Leistung bis dahin nicht erfüllt hat und auch zukünftig ganz offensichtlich nicht erfüllen wird. Im Wesentlichen scheiterte die Leistungserfüllung bis dahin an einer ausreichenden Verschlüsselung der Daten. Daraufhin ist das LAiV, Zentrale Vergabestelle, vom bestehenden Vertrag zurückgetreten. Vor Aufnahme eines daran anschließenden selbständigen Beweissicherungsverfahrens, welches beim Landgericht Schwerin anhängig war, konnte durch Hinzuziehung externen Sachverstandes geklärt werden, dass die in der Videoüberwachungsanlage verbauten Hardwarekomponenten grundsätzlich in der Lage sind, Daten zu verschlüsseln. Vor diesem Hintergrund konnte das LAiV den Rücktritt vom Vertrag nicht aufrechterhalten. Drucksache 7/2924 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Seitdem wurde unter Federführung des Behördenleiters des LAiV zusammen mit den beteiligten Polizeidienststellen und der beauftragten Firma das komplexe Netzwerk, welches die Daten der installierten Kameras zur Polizeidienststelle übermitteln soll, ertüchtigt und stabilisiert. Zwischenzeitlich hat das LAiV sich mit der beauftragten Firma verglichen und die installierte Hardware für die beteiligten Polizeidienststellen erworben. Sie wird durch die Polizeidienststellen und das LAiV weiter ertüchtigt. 2. Welche Schritte sind notwendig, um den „erweiterten Probebetrieb“ (SVZ, 28. November 2018) aufnehmen zu können? Wann ist mit einem Abschluss der Testphase zu rechnen? Nachdem das LAiV die installierte Hardware für die Polizeidienststellen erworben hat, wurde die Anlage zur Videoüberwachung des Marienplatzes ab Freitag, den 21. Dezember 2018, für den Zeitraum bis Montag, den 7. Januar 2019, in einen ersten, vorläufigen Wirkbetrieb genommen. Dies soll dazu dienen, zum einen Erkenntnisse über die Stabilität des Netzwerkes zu gewinnen und zum anderen weitere Notwendigkeiten aus dem Dienstbetrieb zu erkennen. Es ist davon auszugehen, dass ein umfassender Wirkbetrieb noch im ersten Quartal 2019 aufgenommen werden kann. 3. Welche Schlussfolgerungen hat die Landesregierung aus dem bisherigen Projektverlauf bereits selbst gezogen? Es hat sich gezeigt, dass die weitere Entwicklung im Marktsegment der Videoüberwachungsanlagen genau zu beobachten ist, da hier Marketing der Hersteller und Realität nicht gänzlich im Einklang stehen. Insoweit wird die Videoüberwachungsanlage am Marienplatz weiterentwickelt werden. 4. Welche Institution nimmt die angekündigte wissenschaftliche Evaluierung nach welchen Kriterien und bis zu welchem Zeitpunkt vor? Da es bisher noch keinen längeren Betrieb der Videoüberwachungsanlage gab, wird diese Frage zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.