Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2932 7. Wahlperiode 27.12.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Vorbereitungsdienst für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger und ANTWORT der Landesregierung Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2650 ergeben sich Nachfragen. 1. Welche Anzahl von Lehrkräften ohne Lehrbefähigung, die seit dem Schuljahr 2015/2016 an einem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst gemäß § 3 Lehrbefähigungsanerkennungsverordnung (LehBAVO M-V) teilgenommen hat, war oder ist Lehrkraft an einer a) allgemeinbildenden und b) an einer beruflichen Schule (bitte getrennt nach Schuljahren angeben)? Die Fragen 1 a) und 1 b) werden zusammenhängend beantwortet. Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst gemäß § 3 der Lehrbefähigungsanerkennungsverordnung (LehBAVO M-V) wird derzeit für Lehrkräfte an beruflichen Schulen, nicht für ein Lehramt an allgemeinbildenden Schulen durchgeführt. Bezüglich der Anzahl von Lehrkräften ohne Lehrbefähigung, die seit dem Schuljahr 2015/2016 an einem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst gemäß § 3 LehBAVO M-V teilgenommen hat, wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/2650 verwiesen. Drucksache 7/2932 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Anzahl von Plätzen für das Absolvieren des Vorbereitungsdienstes gemäß § 3 LehBAVO M-V stand bzw. steht in den Jahren 2015 bis 2018 für a) Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung an den allgemeinbildenden Schulen und b) Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung an den beruflichen Schulen zur Verfügung (bitte getrennt nach Schuljahren angeben)? Die Fragen 2 a) und 2 b) werden zusammenhängend beantwortet. Die in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2650, Frage 3, angegebene Anzahl von Plätzen für das Absolvieren des Vorbereitungsdienstes gemäß § 3 LehBAVO M-V bezieht sich entsprechend der Antwort zu Frage 1 auf Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung an den beruflichen Schulen. 3. Welche Anzahl der Absolventen im Vorbereitungsdienst nach § 3 LehBAVO M-V war a) Lehrkraft an einer allgemeinbildenden und b) an einer beruflichen Schule (bitte getrennt nach Schuljahren angeben)? Die Fragen 3 a) und 3 b) werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2650, Frage 4, verwiesen. Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst wurde ausschließlich für das Lehramt an beruflichen Schulen angeboten. 4. Welche Anzahl von Lehrkräften ohne Lehrbefähigung aus beruflichen und allgemeinbildenden Schulen, die sich im Zeitraum 2015 bis 2018 auf einen Platz im Vorbereitungsdienst beworben hat, wurde abgelehnt (bitte getrennt nach Schuljahren und Schularten angeben)? Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst wurde ausschließlich für das Lehramt an beruflichen Schulen angeboten. Nachfolgende Anzahl von Lehrkräften ohne Lehrbefähigung, die sich auf einen Platz im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst beworben hat, ist in den aufgeführten Schuljahren abgelehnt worden: Schuljahr Anzahl Ablehnungen 2015/2016 4, 2016/2017 3, 2017/2018 12, 2018/2019 5. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2932 3 5. Aus welchen Gründen wurde für die unter Frage 4 erfragten Lehrkräfte eine Teilnahme am Vorbereitungsdienst nach § 3 LehBAVO M-V versagt (bitte die fünf häufigsten Versagungsgründe getrennt nach Bewerbern der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen angeben)? Die fünf häufigsten Absagegründe für eine Teilnahme am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen nach § 3 LehBAVO M-V waren: - aus Studienabschlüssen war kein Berufsbereich ableitbar, - keine hinreichenden Studien für ein zweites allgemeinbildendes Fach oder für einen zweiten Berufsbereich, - Studienabschluss Diplom-Abschluss (FH) - fehlende beziehungsweise nicht ausreichende Unterrichtspraxis, - Bewerbung wurde zu spät eingereicht, - Bewerbung ist von der Lehrkraft selbst zurückgezogen worden. 6. Welche Anzahl von Lehrkräften, die nicht über ein abgeschlossenes grundständiges Lehramtsstudium mit Ersten und Zweiten Staatsexamen bzw. über vergleichbare Abschlüsse der DDR verfügt, arbeitet derzeit a) an den öffentlichen allgemeinbildenden und b) an den öffentlichen beruflichen Schulen? Die Fragen 6 a) und 6 b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen keine neueren Kenntnisse als die bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2650 zu Frage 1 aufgeführten Kenntnisse vor. 7. Welche Anzahl der 213 Lehrkräfte zum Schuljahr 2018/2019 hat nach derzeitigem Stand der Eintragungen im Personalverwaltungssystem durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder aus anderweitigen Gründen den Schuldienst verlassen? Von den in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2650, Frage 9, angegebenen 213 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern sind nach derzeitigem Stand der Eintragungen im Personalverwaltungssystem noch 187 Lehrkräfte an Schulen in öffentlicher Trägerschaft beschäftigt. Zu den Gründen, warum die Lehrkräfte den Schuldienst verlassen haben, liegen der Landesregierung keine Angaben vor.