Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Januar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2945 7. Wahlperiode 14.01.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Offene Haftbefehle wegen Verstößen gegen Delikte der Politisch motivierten Kriminalität in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle liegen in Mecklenburg- Vorpommern seit 31. März 2017 vor, die dem Bereich „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) zuzuordnen sind? In welchen Jahren wurden sie jeweils ausgestellt? Die aktuelle Recherche offener Haftbefehle erfolgte auf der Grundlage der turnusmäßig halbjährlich durch das Bundeskriminalamt durchgeführten Erhebung von Fahndungsnotierungen zu offenen Haftbefehlen politisch motivierter Straftäter in allen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK). Der dazu erforderliche Massendatenabgleich wurde letztmalig zum Stichtag 28.09.2018 durchgeführt. Mit Stand 17. Dezember 2018 liegen in Mecklenburg-Vorpommern 23 nicht vollstreckte Haftbefehle politisch motivierter Straftäterinnen oder Straftäter vor. Zu beachten ist dabei, dass zu einer Person mehrere Haftbefehle existieren können. Die Haftbefehle können unter anderem aufgrund von Gewaltdelikten mit oder ohne PMK-Bezug, sonstigen Delikten mit oder ohne PMK-Bezug oder Ersatzfreiheitsstrafen ausgestellt worden sein. Die hier relevanten Haftbefehle wurden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 ausgestellt. Haftbefehle, die zwischen den Stichtagen der Erhebung nicht vollstreckt wurden, erscheinen erneut als Altdatensätze in den Auflistungen. Von den 23 nicht vollstreckten Haftbefehlen liegt bei insgesamt 4 Haftbefehlen mindestens eine politisch motivierte Straftat zugrunde. Drucksache 7/2945 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele dieser nicht vollstreckten Haftbefehle sind jeweils mit welchem Delikt den einzelnen Phänomenbereichen „politisch motivierte Kriminalität“ zuzuordnen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die einzelnen Straftaten sind in der Tabelle aufgeführt. Zuordnung der Person zum Phänomenbereich dem Haftbefehl zugrundeliegende politisch motivierte Straftat PMK -religiöse Ideologie- § 240, § 223 Strafgesetzbuch (StGB) PMK -religiöse Ideologie- § 20 Vereinsgesetz PMK -nicht zuzuordnen- §§ 303 StGB PMK -rechts- § 113 StGB 3. Wie viele der seit 31. März 2017 mit offenen Haftbefehlen gesuchten Personen werden als „gewaltbereit“ oder „Gefährder“ eingestuft? Eine Person, die zur Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe gesucht wird, ist als „gewalttätig “ eingestuft. Eine weitere Person wurde als „Gefährder“ eingestuft und aus Deutschland abgeschoben. Beide Personen sind dem Phänomenbereich PMK- religiöse Ideologie zugeordnet. 4. Wie viele dieser mit offenem Haftbefehl wegen Verstößen gegen Delikte der PMK gesuchten Personen des jeweiligen Phänomenbereiches verfügen über den kleinen oder großen Waffenschein? Wie viele davon über welche Waffen? Keine der mit Haftbefehl gesuchten Personen verfügt über einen kleinen oder großen Waffenschein. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2945 3 5. Wie viele der unter den einzelnen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität seit 31. März 2017 erfassten Personen werden wegen welcher nicht politisch motivierten Straftat mit offenen Haftbefehlen gesucht? Von den 23 nicht vollstreckten Haftbefehlen liegt bei insgesamt 19 Haftbefehlen keine politisch motivierte Straftat zugrunde. Die einzelnen Straftaten sind in der Tabelle aufgeführt. Zuordnung der Person zum Phänomenbereich Anzahl der offenen Haftbefehle im jeweiligen Phänomenbereich dem Haftbefehl zugrundeliegende nicht politisch motivierte Straftaten PMK -ausländische Ideologie- 4 § 242 StGB § 123 StGB § 265a, §185 StGB § 185 StGB PMK -links- 2 § 29 Absatz 1 Nummer 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) § 263 StGB PMK -nicht zuzuordnen- 4 § 187 StGB § 242 (1), § 248a StGB § 265a StGB § 248a StGB PMK -rechts- 5 § 263 StGB § 240, § 241 StGB § 242 StGB § 255 StGB § 244 (1) StGB, § 29 (1) Nummer 3 BtMG PMK -religiöse Ideologie- 4 § 242 StGB § 29a BtMG § 242 StGB § 29 Absatz 1 Nummer 3 BtMG 6. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Zahl von bundesweit rund 470 per Haftbefehl gesuchten Rechtsextremisten aus Sicht des Landes? Ist vor diesem Hintergrund an eine Intensivierung bisheriger Fahndungsmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern gedacht? Die Landesregierung nimmt keine Bewertung von Daten des Bundes oder anderer Bundesländer vor. Die Fahndungsmaßnahmen der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern orientieren sich an der aktuellen polizeilichen Lage. An eine Intensivierung der Fahndungsmaßnahmen wird derzeit nicht gedacht.