Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2947 7. Wahlperiode 18.12.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jens-Holger Schneider, Fraktion der AfD Finanzielle Notlagen von Anliegern durch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen kann für Anlieger existenzgefährdende finanzielle Belastungen mit sich bringen. Die Beitragsforderungen liegen teilweise im fünfstelligen Bereich (SVZ-Online vom 22. November 2018). 1. Wie viele Widerspruchsverfahren gegen Beitragsbescheide zu Straßenausbaubeiträgen wurden von Anliegern betrieben (bitte seit 2015 die einzelnen Widersprüche nach der Höhe der Beitragsbescheide aufführen und dem Landkreis bzw. der kreisfreien oder kreisangehörigen Stadt, dem Amt und der Gemeinde zuordnen)? a) Wie viele Widersprüche wurden von der zuständigen Stelle zurückgewiesen (bitte seit 2015 die einzelnen Widersprüche nach der Höhe der Beitragsbescheide aufführen und dem Landkreis bzw. der kreisfreien oder kreisangehörigen Stadt, dem Amt und der Gemeinde zuordnen)? b) Wie viele Widersprüche befinden sich noch im Widerspruchsverfahren (bitte seit 2015 die einzelnen Widersprüche nach der Höhe der Beitragsbescheide aufführen und dem Landkreis bzw. der kreisfreien oder kreisangehörigen Stadt, dem Amt und der Gemeinde zuordnen)? Drucksache 7/2947 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Klageverfahren gegen Beitragsbescheide zu Straßenausbaubeiträgen wurden von Anliegern betrieben (bitte seit 2015 die einzelnen Klagen nach der Höhe der Beitragsbescheide aufführen und dem Landkreis bzw. der kreisfreien oder kreisangehörigen Stadt, dem Amt und der Gemeinde zuordnen)? a) Wie viele Klageverfahren wurden zurückgewiesen (bitte seit 2015 die einzelnen Klagen nach der Höhe der Beitragsbescheide aufführen und dem Landkreis bzw. der kreisfreien oder kreisangehörigen Stadt, dem Amt und der Gemeinde zuordnen)? b) Wie viele Klagen wurden im Sinne der Anlieger beschieden (bitte seit 2015 die einzelnen Klagen nach der Höhe der Beitragsbescheide aufführen und dem Landkreis bzw. der kreisfreien oder kreisangehörigen Stadt, dem Amt und der Gemeinde zuordnen)? 3. Wie viele Anträge auf Aussetzung des Vollzugs gegen die Durchsetzung von Straßenausbaubeiträgen wurden betrieben (bitte seit 2015 Anträge auf Aussetzung des Vollzugs nach der Höhe der Beitragsbescheide aufführen und dem Landkreis bzw. der kreisfreien oder kreisangehörigen Stadt, dem Amt und der Gemeinde zuordnen)? a) Wie viele Anträge auf Aussetzung des Vollzugs wurden zurückgewiesen (bitte seit 2015 die einzelnen Anträge auf Aussetzung des Vollzugs nach der Höhe der Beitragsbescheide aufführen und dem Landkreis bzw. der kreisfreien oder kreisangehörigen Stadt, dem Amt und der Gemeinde zuordnen)? b) Wie viele Anträge auf Aussetzung des Vollzugs wurden im Sinne der Anlieger beschieden (bitte seit 2015 die einzelnen Anträge auf Aussetzung des Vollzugs nach der Höhe der Beitragsbescheide aufführen und dem Landkreis bzw. der kreisfreien oder kreisangehörigen Stadt, dem Amt und der Gemeinde zuordnen)? 4. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Aufnahme von Hypotheken beziehungsweise Darlehen auf das Eigenheim oder Grundstück , die auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zurückzuführen sind (bitte seit 2015 die einzelnen Hypotheken beziehungsweise Darlehen nach der Höhe aufführen und dem Landkreis bzw. der kreisfreien oder kreisangehörigen Stadt, dem Amt und der Gemeinde zuordnen)? 5. In wie vielen Fällen wurden Beitragserhebungen im Rahmen eines Verwaltungsvollstreckungsverfahrens von Eigenheimen oder Grundstücken durchgesetzt (bitte seit 2015 die einzelnen Vollstreckungsverfahren aufführen und dem Landkreis bzw. der kreisfreien oder kreisangehörigen Stadt, dem Amt und der Gemeinde zuordnen)? Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2947 3 6. Hat die Landesregierung Kenntnisse über private Immobilienverkäufe, die auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zurückzuführen sind (bitte seit 2015 die einzelnen Immobilienverkäufe dem Landkreis bzw. der kreisfreien oder kreisangehörigen Stadt, dem Amt und der Gemeinde zuordnen)? Die Fragen 1 bis 6 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Zur Beantwortung der Fragen wäre eine Abfrage seit 2015 bei 750 Gemeinden des Landes sowie bei den Verwaltungsgerichten des Landes erforderlich. Die Beantwortung der Fragen würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre.