Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2949 7. Wahlperiode 27.12.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Fahrverbote für Dieselfahrzeuge und ANTWORT der Landesregierung Zahlreiche verwaltungsgerichtliche Urteile haben inzwischen den Weg zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge in Städten bei Überschreitung der Grenzwerte für Stickoxide geebnet. In diesen Urteilen spielt auch die Zuverlässigkeit der Messungen eine erhebliche Rolle, für die das Land verantwortlich ist. 1. Wurden zu den in der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/1062 aufgezählten Messstellen in Mecklenburg-Vorpommern bis zum jetzigen Zeitpunkt weitere Messstellen, die im städtischen Bereich die Stickoxidbelastung der Luft messen, errichtet? Wenn ja, wo befinden sich diese? Nein. Drucksache 7/2949 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie weit sind die jeweiligen Messstellen in Mecklenburg-Vorpommern vom Fahrbahnrand entfernt (bitte für alle Messstellen einzeln auflisten)? Der Abstand zum Fahrbahnrand ist nur für verkehrsbezogene Messstellen relevant. Die Fahrbahnabstände ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Station Standort Abstand Fahrbahn Stationseinordnung nach 97/101/EG und 2001/752/EG Rostock - Am Strande Am Strande/Grubenstraße 3 m verkehrsnah Rostock - Holbeinplatz Holbeinplatz 4 m verkehrsnah Neubrandenburg Am Pferdemarkt/Friedrich- Engels-Ring 10 m verkehrsnah Stralsund - Knieperdamm Knieperdamm 2 m verkehrsnah Schwerin - Obotritenring Obotritenring/Mozartstraße 4 m verkehrsnah 3. Wie weit sind die jeweiligen Messstellen von der nächsten Kreuzung mit Ampelregelung oder Kreisverkehr entfernt (bitte für alle Messstellen einzeln auflisten)? Der Abstand der in Antwort zu Frage 2 genannten Messstellen ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Station Standort Abstand Kreuzung Stationseinordnung nach 97/101/EG und 2001/752/EG Rostock - Am Strande Am Strande/Grubenstraße 36 m verkehrsnah Rostock - Holbeinplatz Holbeinplatz 29 m verkehrsnah Neubrandenburg Am Pferdemarkt/Friedrich- Engels-Ring 30 m verkehrsnah Stralsund - Knieperdamm Knieperdamm 62 m verkehrsnah Schwerin - Obotritenring Obotritenring/Mozartstraße 110 m verkehrsnah Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2949 3 4. Wie weit sind die jeweiligen Messstellen vom nächsten Hindernis entfernt, das den Luftstrom beeinträchtigt (bitte für alle Messstellen einzeln auflisten)? An allen Messstationen ist in einem Umkreis von 10 Metern um den Messeinlass eine freie Anströmbarkeit von mehr als 180° (Stationen 1, 3, 4) oder mehr als 270° (Stationen 2, 5 - 15) gegeben. Nach Richtlinie 2015/1480/EU zur Änderung Abschnitt C Absatz 1 der Richtlinie 2008/50/EG (Anlage 3, Abschnitt C 39. BImSchV) ist der Messeinlass bei Probenahmestellen an der Baufluchtlinie in einem Bogen von mindestens 270° oder 180° frei anströmbar; der Abstand zum nächsten Gebäude in der Baufluchtlinie sollte mindestens 50 Zentimeter betragen. Die Abstände zum nächsten Hindernis ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Lfd. Nr. Station Standort Entfernung nächstes Hindernis oder Bauflucht Stationseinordnung nach 97/101/EG und 2001/752/EG 1 Rostock - Am Strande Am Strande/Grubenstraße 3 m verkehrsnah 2 Rostock - Holbeinplatz Holbeinplatz 31 m verkehrsnah 3 Neubrandenburg Am Pferdemarkt/Friedrich- Engels-Ring 14 m verkehrsnah 4 Stralsund - Knieperdamm Knieperdamm 10 m verkehrsnah 5 Schwerin - Obotritenring Obotritenring/Mozartstraße 4 m verkehrsnah 6 Wismar Rudolf-Tarnow-Schule 35 m städtischer Hintergrund 7 Rostock - Hohe Düne Ortsteil Hohe Düne, im Lee des Seekanals und Kreuzfahrtterminals 11 m städtisch, industrienah 8 Rostock- Warnemünde Warnemünde, Campus HS Wismar (Bereich Seefahrt) 24 m städtischer Hintergrund 9 Güstrow Güstrow, FHÖVPR 10 m städtischer Hintergrund 10 Gülzow 9 km nordwestlich von Güstrow 10 m ländlicher Hintergrund 11 Löcknitz Mewegen, 9 km nordöstlich von Löcknitz 75 m ländlicher Hintergrund 12 Rostock - Stuthof 14 km nordöstlich der City Rostocks 24 m ländlicher Hintergrund Drucksache 7/2949 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Lfd. Nr. Station Standort Entfernung nächstes Hindernis oder Bauflucht Stationseinordnung nach 97/101/EG und 2001/752/EG 13 Göhlen 9 km westlich von Ludwigslust 21 m ländlicher Hintergrund 14 Leizen Mecklenburgische Seenplatte; 9 km westlich von Röbel 17 m ländlicher Hintergrund 15 Garz/Rügen nahe der Stadt Garz/Rügen 30 m ländlicher Hintergrund