Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2950 7. Wahlperiode 27.12.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Bauliche Neugestaltung im Nationalpark Jasmund und ANTWORT der Landesregierung Zahlreiche regionale Bürgerinitiativen betätigen sich zurzeit rege an den Planungen und Überlegungen zu baulichen Neugestaltungen im Nationalpark Jasmund. Aus diesem Grund ergeben sich Nachfragen zu der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Bert Obereiner, Fraktion der AfD, auf Drucksache 7/1384. 1. Welche neuen Erkenntnisse gibt es aufgrund der bisherigen Planungen zu einer möglichen Neuanlage des Abstiegs vom Königsstuhl zum Strand? Liegen in diesem Zusammenhang neue Erkenntnisse bezüglich der Kosten vor, die die Umbaumaßnahmen verursachen würden? Es liegen keine neuen Erkenntnisse bezüglich einer Neuanlage des Abstiegs am Königsstuhl und hinsichtlich der Kosten für Umbaumaßnahmen vor. Drucksache 7/2950 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche aktuellen Gründe stehen gegebenenfalls einer Erneuerung des Abstiegs entgegen? a) Wird in diesen Planungen eine Möglichkeit erwogen, dass der Königsstuhl nicht mehr ausschließlich über das Gelände des Nationalparkzentrums zu erreichen ist? b) Wenn nicht, warum nicht? Vor allem aus haftungs- und haushaltsrechtlichen Gründen wird nur ein Rückbau des vorhandenen alten Abstieges, aber kein Wiederaufbau erfolgen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern als Eigentümer der Hangwälder und Kreideklippen (ausgenommen das Flurstück des Königsstuhls) muss die Verkehrssicherungspflicht für Mensch und Sachwerte garantieren. Durch Errichtung eines neuen Abstieges oder seine Reparatur würde ein Verkehr neu eröffnet. Wer den Verkehr eröffnet, muss dafür sorgen, dass alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen getroffen werden, um Schäden Anderer zu verhindern. Wenn Personen durch einen Hangabrutsch an Treppe oder Strand zu Schaden kommen, können Eigentümer und Betreiber, selbst wenn sie die Treppe ordnungsgemäß in Stand halten, zur Haftung herangezogen werden, da die Treppe an dieser Stelle wegen der bekannten Gefährdungslage nicht hätte errichtet und zugänglich gemacht werden dürfen. Neben den Haftungsrisiken sind haushaltsrechtliche Restriktionen zu beachten. Für einen Neubau wären Steuermittel in Höhe von circa 2 Millionen Euro (Kostenschätzung aus dem Jahre 2012) aufzuwenden. Da der betroffene Hangbereich geologisch extrem instabil ist, kann nicht sichergestellt werden, dass diese Mittel wirksam und langfristig nutzbringend eingesetzt wären. Es muss damit gerechnet werden, dass eine Hangrutschung den neuen Abstieg zerstört. Kein Unternehmen ist im Hinblick auf den instabilen Baugrund am Kreidekliff bereit, die Standsicherheit eines neuen Abstieges zu gewährleisten. Eine Auftragsvergabe ohne gesicherte Gewährleistungsansprüche ist haushaltsrechtlich nicht möglich. Zu a) Es erfolgen keine Planungen für den Bau eines neuen Abstieges zum Strand. Der ehemalige Abstieg am Königsstuhl befindet sich außerhalb des Geländes des Nationalparkzentrums. Der Königsstuhl befindet sich im Eigentum der Stadt Sassnitz. Die Natur- und Umweltschutzorganisation WWF Deutschland und die Stadt Sassnitz betreiben über die Nationalparkzentrum Königsstuhl gGmbH das Nationalparkzentrum. Dabei hat die Stadt den Zugang zum Königsstuhl in das Besucherkonzept des Nationalparkzentrums integriert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2950 3 Zu b) Das Nationalpark-Zentrum wurde im Jahr 2004 mit dem Ziel gegründet, Besucher des Königsstuhls über den Nationalpark und dessen Grundidee zu informieren. Die Umweltbildung ist zentraler Auftrag der gemeinnützigen Einrichtung. Die Basis bilden ein Rahmenvertrag und ein Erbbaurechtsvertrag, die 1999 zu diesem Zweck zwischen dem Land, der Stadt Sassnitz und dem WWF Deutschland geschlossen wurden. Seitdem wird das Ensemble als Nationalpark- Zentrum, Freigelände und dem Königsstuhl von der Nationalpark-Zentrum Sassnitz gGmbH sehr erfolgreich und kostendeckend getragen. Es zählt bundesweit zu den bedeutendsten und erfolgreichsten Nationalparkzentren. Der gewählte und vertraglich vereinbarte Ansatz, das Naturerlebnis am Königsstuhl mit einem Informationserlebnis zu verbinden und den Gästen des Königsstuhls an diesem Standort die Botschaften des Nationalparks und des UNESCO-Weltnaturerbes zu ermöglichen, ist zudem auch aus Gründen der Besucherlenkung von Bedeutung. Der derzeitige Betrieb des Nationalpark-Zentrums hat sich im Hinblick auf die inhaltlichen Ansprüche an ein modernes Informationszentrum und dessen, an der Gemeinnützigkeit ausgerichteten Finanzierung, vollumfänglich bewährt. Deswegen ist nicht beabsichtigt, strukturell daran etwas zu ändern. 3. Wird bei diesen Planungen eine Möglichkeit erwogen, eine Toilettenanlage außerhalb des Geländes des Nationalparkzentrums zu errichten? Das Land, die Stadt Sassnitz und der WWF Deutschland arbeiten seit 2011 daran, eine öffentliche Toilette außerhalb des Geländes des Nationalparkzentrums zu errichten. Dies gestaltet sich unter der Rechtslage im Nationalpark als sehr schwierig. Bau- und naturschutzrechtliche Restriktionen stehen dagegen. Mit dem Freizug des alten Verwaltungssitzes des Nationalparkamtes am Königsstuhl ist beabsichtigt, nach einer Gebäudesanierung in dem alten denkmalgeschützten Gebäude eine öffentliche Toilette einzubauen. Bis zur Umsetzung dieser Pläne sollen zwei Toilettencontainer für eine temporäre kurzfristige Problemlösung sorgen.