Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Januar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2955 7. Wahlperiode 07.01.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Renitenz bei Abschiebungen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Abschiebungen sind seit dem Jahr 2009 jährlich gescheitert ? 2. Wie viele Abschiebungen sind seit dem Jahr 2009 jährlich wegen Renitenz der Abzuschiebenden gescheitert? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Zur Beantwortung der Fragen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Jahr Anzahl Davon wegen Renitenz 2009 75 6 2010 64 12 2011 93 13 2012 134 4 2013 319 12 2014 737 29 2015 1.173 27 2016 900 37 2017 854 99 2018 919 148 Drucksache 7/2955 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Welche Konsequenzen für den Aufenthalt und die Unterbringung in Mecklenburg-Vorpommern hat Renitenz während des Abschiebeversuchs für die entsprechenden Personen? Bei gescheiterten Abschiebungen verbleibt die betreffende Person zunächst in der Zuständigkeit der Erstaufnahmeeinrichtung beziehungsweise Ausländerbehörde. Die Geldleistungen zur Deckung des notwendigen persönlichen Bedarfs im Sinne des § 3 Absatz 1 Asylbewerberleistungsgesetz werden gekürzt. Zur Sicherung künftiger Abschiebungen kann Abschiebungshaft gemäß § 62 Absatz 3 Nummer 4 Aufenthaltsgesetz angeordnet werden. 4. Welche Konsequenzen hat aggressives Verhalten während des Abschiebeversuchs für die entsprechenden Personen? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Bei strafrechtlich relevantem Verhalten wird eine Anzeige erstattet. 5. Gibt es Anweisungen an Landespolizisten zur Verfahrensweise bei Renitenz während Abschiebeversuchen? Wenn ja, welche (bitte angeben, ob diese mündlich oder schriftlich ergangen sind; gegebenenfalls kompletten Wortlaut, Datum angeben)? Nein. 6. Wie viele Polizisten sind seit dem Jahr 2009 jährlich bei Abschiebeversuchen verletzt worden? 7. Wie viele der in Frage 6 genannten Polizisten waren anschließend dienstunfähig? Die Fragen 6 und 7 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung führt über die Anzahl der bei Abschiebeversuchen verletzten Polizistinnen und Polizisten keine Statistik. Zur Beantwortung dieser Frage müssten alle vorliegenden Einsatzunterlagen von Hand einer entsprechenden Auswertung unterzogen werden. Dieser Rechercheaufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren ist. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2955 3 8. In welchen Fällen von Renitenz werden Ermittlungsverfahren eingeleitet ? Sofern die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen für eine Straftat vorliegen beziehungsweise erfüllt sind, werden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. 9. In wie vielen der in Frage 6 genannten Fällen sind Ermittlungsverfahren eingeleitet worden? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen.