Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Februar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2956 7. Wahlperiode 12.02.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Holger Arppe, fraktionslos Zusammenarbeit mit der Amadeu-Antonio-Stiftung und ANTWORT der Landesregierung 1. Wurde die Amadeu-Antonio-Stiftung seit ihrer Gründung im Jahr 1998 aus Mitteln des Landeshaushalts finanziell unterstützt? Wenn ja, welche konkreten Projekte wurden in welchem Zeitraum und in welcher Höhe unterstützt (bitte aufschlüsseln nach Projekt, Jahr und Höhe der Zuwendungen)? 2013 wurde die Präsentation der Ausstellung der Amadeu-Antonio-Stiftung „Das hat´s bei uns nicht gegeben - Antisemitismus in der DDR“ mit 2000,00 Euro durch die Landeszentrale für politische Bildung gefördert. Drucksache 7/2956 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wurden allfällige Projekte sowohl aus Mitteln der Amadeu-Antonio- Stiftung als auch aus Mitteln des Landeshaushalts von Mecklenburg- Vorpommern gemeinsam finanziert (Kofinanzierung)? Wenn ja, a) welche? b) in welchem Zeitraum? c) in welcher Höhe? (bitte nach Projekt und Jahr aufschlüsseln!) Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Es wurden keine Projekte sowohl aus Mitteln der Amadeu-Antonio-Stiftung als auch aus Mitteln des Landeshaushaltes gemeinsam finanziert. 3. Besteht im Rahmen des Landesprogramms „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ oder anderer Programme der Landesregierung beziehungsweise des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine Zusammenarbeit mit der Amadeu-Antonio-Stiftung? a) Werden Materialien der Stiftung für die Umsetzung dieser Programme genutzt? b) Wenn ja, welche bzw. in welcher Form? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Im Rahmen des Landesprogramms „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ gibt es derzeit keine Kooperationsprojekte mit der Amadeu-Antonio-Stiftung. Die Amadeu-Antonio- Stiftung führt in Mecklenburg-Vorpommern eigene Projekte im Themenfeld Demokratie und Toleranz durch. Dazu gibt es einen Austausch mit der Landeskoordinierungsstelle für Demokratie und Toleranz. Die Materialien der Stiftung werden durch die Stiftung zur Verfügung gestellt. Den Trägern steht es frei, verschiedenste Materialien zur Umsetzung ihrer Maßnahmen zu nutzen. Daher kann keine Aussage gemacht werden, in welcher Form die Materialien der Amadeu-Antonio- Stiftung durch Akteure in Mecklenburg-Vorpommern genutzt werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2956 3 4. Bestand in der Vergangenheit oder besteht derzeit eine Zusammenarbeit von Ministerien und Behörden des Landes Mecklenburg- Vorpommern, insbesondere des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, der Landeszentrale für politische Bildung und des Landesamtes für Verfassungsschutz mit der Amadeu-Antonio-Stiftung bzw. werden Materialien der Stiftung für deren Arbeit genutzt? Wenn ja, welche bzw. in welcher Form? Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wird das Bundesmodellprojekt „‘un_sichtbar‘ Lesben, Schwule, und Trans* in Mecklenburg-Vorpommern - Lebensrealitäten , Ausgrenzungserfahrungen und Widerständigkeiten“ durch „Lola für Demokratie in Mecklenburg-Vorpommern“, einem Projekt der Amadeu-Antonio-Stiftung, umgesetzt. Dieses Projekt wird, wie alle Projekte des Bundesprogramms, inhaltlich durch die Landeszentrale für politische Bildung (Landeskoordinierungsstelle Demokratie und Toleranz) begleitet. Weder durch die Landespolizei noch durch den Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung erfolgte beziehungsweise erfolgt eine unmittelbare Kooperation mit der Amadeu-Antonio- Stiftung. Gleiches gilt für die systematische Nutzung und Verbreitung von Materialien der Stiftung zum Zwecke der Präventionsarbeit. Im Rahmen ihrer Mitwirkung in gesamtgesellschaftlichen Netzwerken haben die Landespolizei und der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung gleichwohl Kenntnis von Materialien der Stiftung. Eine Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörde des Landes mit der genannten Stiftung hat nicht stattgefunden. 5. Wurden oder werden Projekte der Amadeu-Antonio-Stiftung durch das Land gefördert und/oder genutzt, welche sich inhaltlich explizit gegen im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern vertretene Parteien richten? Wenn ja, a) welche? b) in welcher Form? c) in welcher Höhe? Die Fragen 5, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Nein. Drucksache 7/2956 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Ist der Landesregierung die frühere Tätigkeit der Stiftungsvorsitzenden als inoffizielle Mitarbeiterin (IM Victoria) des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR bekannt? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung daraus im Hinblick auf eine mögliche Förderung der Amadeu-Antonio- Stiftung im Rahmen des Landesprogramms „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ oder anderer Programme? Die Zusammenarbeit der Stiftungsvorsitzenden mit dem Ministerium für Staatsicherheit der DDR ist durch die Autobiographie der Stiftungsvorsitzenden „Ich sehe was, was du nicht siehst: Meine deutschen Geschichten“ (Berlin 2004) bekannt. Die Förderung von Trägern im Rahmen des Landesprogramms erfolgt auf der Basis der geltenden haushaltsrechtlichen Grundlagen. 7. Ist es seitens der Landesregierung oder nachgeordneter Behörden geplant, die von der Amadeu-Antonio-Stiftung aktuell publizierte Handreichung „Ene, mene, muh - und raus bist du! Ungleichwertigkeit und frühkindliche Pädagogik“ im Bildungs- und Erziehungswesen von Mecklenburg-Vorpommern, hier vor allem auch bei der Aus- und Weiterbildung von Pädagogen, Erziehern und Erzieherinnen, zu nutzen? a) Wenn ja, welche Kosten entstehen dem Land in diesem Zusammenhang ? b) Wie bewertet die Landesregierung die Kontroverse in Öffentlichkeit , Politik und Medien bezüglich der Inhalte dieser Broschüre? Nein, im Bereich der Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern gibt es dazu keine Planung der Landesregierung. Gemäß § 11b Kindertagesförderungsgesetz (KiföG MV) haben die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ausreichende Fortbildungs- und Beratungsangebote auf der Grundlage der Ziele und Inhalte der Bildungskonzeption für die Fachkräfte bereitzustellen oder zu vermitteln, soweit dies nicht durch die Träger der Kindertageseinrichtung oder ihre jeweiligen Dach- oder Spitzenverbände geschieht. Zu a) Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Folglich entstehen keine Kosten. Zu b) Die Landesregierung sieht die Kontroverse als Teil der gesellschaftlichen Auseinandersetzung zu Fragen von Demokratie und Toleranz.