Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Januar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2981 7. Wahlperiode 16.01.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Situation der psychosozialen Prozessbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Anträge auf psychosoziale Prozessbegleitung sind seit 2015 jeweils pro Jahr bei welchen Stellen eingegangen (bitte nach Alterskohorten unterscheiden, einzeln für Kinder und Erwachsene auflisten)? 2. Wie viele Anträge wurden genehmigt, wie viele aus welchen Gründen abgelehnt (bitte nach Alterskohorten unterscheiden, einzeln für Kinder und Erwachsene sowie pro Jahr auflisten)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Das Antragsverfahren für die psychosoziale Prozessbegleitung ist erst mit Wirkung zum 1. Januar 2017 durch die Einführung der Vorschrift des § 406g Strafprozessordnung eröffnet worden. Die Fallzahlen der Prozessbegleitungen ohne vorherige Antragstellung aus der Zeit der Projektphase vor dem 1. Januar 2017 sind bis zum III. Quartal 2016 als Antwort zu Frage 1 b) der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/165 aufgelistet worden. Für die Antragsverfahren seit dem 1. Januar 2017 wird vollumfänglich auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Landtagsdrucksache 7/2457 Bezug genommen. Drucksache 7/2981 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die dort dargestellten Zahlen sind wie folgt zu ergänzen: Landgerichtsbezirk Anträge II. Quartal 2018 Anträge III. Quartal 2018 Neubrandenburg 1 0 Rostock 3 2 Schwerin 2 1 Stralsund 1 2 Gesamt 7 5 Anträge 2017 2018 Quartal I. II. III. IV. I. II. III. genehmigt 31 43 43 53 12 7 4 abgelehnt 8 5 15 44 2 0 1 Die statistischen Daten für das IV. Quartal 2018 liegen noch nicht vor. Die von der Landesregierung nach bundesweit einheitlichen Standards erhobenen statistischen Daten weisen die Anzahl der Strafverfahren aus, die im Erhebungsquartal durch die Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern in der jeweiligen Instanz abgeschlossen worden sind, soweit in deren Verlauf ein Antrag auf Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleiterin beziehungsweise eines psychosozialen Prozessbegleiters gestellt worden ist, sowie die Zahl der infolge dieser Antragstellungen erfolgten Beiordnungen. Eine Unterscheidung der Verfahren, in denen Kinder verschiedenen Alters oder Erwachsene eine psychosoziale Prozessbegleitung erhielten beziehungsweise diese abgelehnt wurde, ist der Landesregierung nicht möglich, da das Alter der prozessbegleiteten Personen nicht erfasst wird. Die Gründe für die abgelehnten Beiordnungen könnten nur ermittelt werden, wenn die Akten aller im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 30. September 2018 in Mecklenburg- Vorpommern anhängigen Strafverfahren händisch nach der angegebenen Begründung durchsucht werden würden. Dies würde einen Aufwand verursachen, der mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. 3. Ist eine Evaluierung der psychosozialen Prozessbegleitung in Mecklenburg -Vorpommern vorgesehen? a) Wenn ja, zu wann? b) Wenn nicht, warum nicht (bitte begründen)? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2981 3 Der Landtag hat ausweislich der Drucksache 7/569 auf Empfehlung des Rechtsausschusses beschlossen: „2. Die Landeregierung wird aufgefordert, e) eine Evaluation der psychosozialen Prozessbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern - insbesondere vor dem Hintergrund der Umstellung der Vergütungsregelung - bis zum 30. Juni 2020 vorzunehmen und den zuständigen Ausschuss über die Ergebnisse zu unterrichten.“ Die Landesregierung beabsichtigt, dieser Aufforderung zu entsprechen. 4. Wie viele Mittel für die sogenannten Querschnittstätigkeiten der psychosozialen Prozessbegleitung wurden in den jeweiligen Landgerichtsbezirken tatsächlich bereitgestellt und bislang abgerufen? Landgerichtsbezirk Budget 2018 (in Euro) Tätigkeit seit Bewilligung (in Euro) Auszahlung (in Euro) Rostock 15.000,00 04/18 11.253,33 11.253,33 Schwerin 15.000,00 12/18 987,79 987,79 Stralsund 15.000,00 04/18 11.250,00 11.250,00 Neubrandenburg 15.000,00 / / / 5. Zu wann werden die Träger über die Bewilligung und Zuweisung der Sockelfinanzierung informiert? Für 2019 wurde der vorzeitige Maßnahmenbeginn für die vorliegenden Anträge in den Landgerichtsbezirken Rostock, Schwerin und Stralsund genehmigt. Für den Landgerichtsbezirk Neubrandenburg wird die Vorlage des Antrags Anfang 2019 erwartet. Die Bewilligung erfolgt nach abschließender Prüfung der Anträge im I. Quartal des Haushaltsjahres 2019. Drucksache 7/2981 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Wie viele Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter mit welchen Stundenanteilen arbeiten derzeit in welchem Landgerichtsbezirk? Derzeit gibt es in Mecklenburg-Vorpommern zehn anerkannte psychosoziale Prozessbegleiterinnen beziehungsweise Prozessbegleiter. Da diese in keinem Beschäftigungsverhältnis zum Land Mecklenburg-Vorpommern stehen und die einzelnen Prozessbegleitungen nach Fallpauschalen abgerechnet werden, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse über die Stundenanteile vor, mit denen die Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter in den jeweiligen Landgerichtsbezirken tätig sind. 7. Wie wird mit den Mitteln umgegangen, die unter anderem infolge verspäteter Zusage oder mangels Stelle vor Ort nicht ausgegeben wurden und werden? Über den Umgang mit nicht ausgegebenen Mitteln wird entweder im Zuge der Bewirtschaftung oder im Resteverfahren entschieden. 8. Ab dem Jahr 2019 soll die Unterstützung für die psychosoziale Prozessbegleitung laut Aussagen von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig vom 17. Mai 2018 von 60.000 Euro auf 210.000 Euro erhöht werden. a) In welchem Haushaltstitel wird sich diese Aufstockung um 150.000 Euro wiederfinden? b) Wofür sollen die Mittel konkret eingesetzt werden? Die Fragen 8, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Im Nachtragshaushalt 2019 wurden durch den Haushaltsgesetzgeber für die psychosoziale Prozessbegleitung (zusätzlich) Mittel in Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Zuordnung zu einem konkreten Haushaltstitel ist noch nicht erfolgt. Beabsichtigt ist unter anderem die zunächst modellhafte Förderung einer Kontaktstelle Kinderschutz im Zusammenhang mit der psychosozialen Prozessbegleitung.