Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2987 7. Wahlperiode 03.01.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD Geplantes Zwischenlager Lubmin und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Das Zwischenlager Nord umfasst mit den Hallen eins bis sieben das Abfalllager für schwachund mittelradioaktive Abfälle und mit der Halle acht das Transportbehälterlager für die hochradioaktiven Abfälle. Das Abfalllager hat eine Genehmigung nach der Strahlenschutzverordnung. Genehmigungsbehörde ist das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern. Das Transportbehälterlager besitzt eine Aufbewahrungsgenehmigung nach dem Atomgesetz. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Bundesamt für Entsorgungssicherheit. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/2708 bezog sich ausschließlich auf das Abfalllager, weil sich die Fragestellung darauf bezog. Der Bericht der Ostsee-Zeitung befasst sich dagegen mit dem Ersatzlager für das Transportbehälterlager. Hierzu hat die Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH am 13. Dezember 2017 und 28. November 2018 Pressemitteilungen herausgegeben, die dem Beirat für Kernenergiefragen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Kenntnis gegeben wurden. Drucksache 7/2987 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Ostsee-Zeitung vom 29. November 2018 berichtet, dass in Lubmin ein weiteres Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle gebaut werden soll. Aus diesem Grund ergeben sich Nachfragen zur Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/2708. 1. Welche radioaktiven Abfälle aus welchen Atomkraftwerken sollen in dem weiteren Zwischenlager Lubmin eingelagert werden? Die Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH hat erklärt, dass das Ersatzlager die bisher in der Halle acht des Zwischenlagers Nord eingelagerten 74 Castor-Behälter aufnehmen soll. Aufbewahrungsdauer , Zahl und Art der eingelagerten Behälter bleiben gegenüber heute unverändert . Damit handelt es sich um 65 Castor-Behälter mit Brennelementen aus den Kernkraftwerken Greifswald und Rheinsberg, fünf Castor-Behälter mit Glaskokillen aus der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe und vier Castor-Behälter mit Kernbrennstoffen aus der kompakten, natriumgekühlten Kernreaktoranlage und aus dem Betrieb des Forschungsschiffes Otto Hahn. 2. Wie werden die bereits vorhandenen Zwischenlager genutzt? Das Transportbehälterlager des Zwischenlagers Nord wird für die Lagerung der 74 Castorbehälter genutzt. Das Abfalllager des Zwischenlagers Nord wird für die Zwischenlagerung schwach- und mittelradioaktiver Reststoffe/Abfälle genutzt.