Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Januar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2988 7. Wahlperiode 14.01.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Übernachtungszahlen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Einer Mitteilung der Ostsee-Zeitung zufolge (vom 28. November 2018 Seiten 1, 5 und 6) trifft die Landesregierung „ihre Entscheidungen zur Neuausrichtung des Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern auf der Basis falscher Fakten“. Während die Landesregierung von ca. 30 Millionen Urlauber-Übernachtungen im Land ausgeht, kommt die „Gesellschaft für Konsumforschung“ in Nürnberg auf ca. 50 Millionen Urlauber- Übernachtungen jährlich. Die Kurdirektoren bestätigen diese Zahlen. Grund für die erhebliche Differenz sei die Tatsache, dass private Übernachtungen und Übernachtungen in gewerblichen Herbergen mit weniger als 10 Betten in der Landesstatistik nicht erfasst würden. 1. Ist es richtig, dass die amtliche Landesstatistik private Übernachtungen und Übernachtungen in gewerblichen Herbergen mit weniger als 10 Betten in der Landesstatistik nicht erfasst? Wenn ja, warum ist dies so? Im Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern werden nur amtliche Statistiken geführt, die auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen. Hierzu gehört auch die Beherbergungsstatistik. Das Beherbergungsstatistikgesetz, ein Bundesgesetz, legt in § 3 den Erhebungsbereich fest. Danach sind gesetzlich nur Beherbergungsbetriebe zur Auskunft verpflichtet, die mindestens 10 Gäste gleichzeitig vorübergehend beherbergen können bzw. bei Campingplätzen über mindestens 10 Stellplätze verfügen. Drucksache 7/2988 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Auf die Vorbemerkungen zum Statistischen Bericht des Statistischen Amtes „Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern September 2018“ (https://www.laiv-mv.de/static/LAIV /Statistik/Dateien/Publikationen/G%20IV%20Tourismus%2c%20Gastgewerbe/G%20413/201 8/G413%202018%2009.pdf) und auch auf das Statistische Jahrbuch 2018 (https://www.laivmv .de/static/LAIV/Abt4.Statistisches%20Amt/Dateien/Publikationen/Statistisches%20Jahrbu ch/Aktuell%20nach%20Kapiteln/24_Gastgewerbe_und_Tourismus.pdf), in dem auf Seite 573 die Methodik erläutert wird, wird verwiesen. Damit werden in der amtlichen Beherbergungsstatistik private Übernachtungen und Übernachtungen in gewerblichen Herbergen mit weniger als 10 Betten/Stellplätzen nicht erfasst. 2. Werden diese noch nicht erfassten Übernachtungszahlen zukünftig von der Landesstatistik erfasst werden? Mangels Rechtsgrundlage wird das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern für die amtliche Beherbergungsstatistik auch zukünftig keine Übernachtungszahlen in Betrieben unter 10 Betten/Stellplätzen erheben. 3. Ist die Sparte Tourismus weiterhin dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit zugeordnet oder trifft nun der Chef der Staatskanzlei und Präsident des deutschen Tourismusverbandes Reinhard Meyer (SPD) wesentliche Entscheidungen? Die federführende Zuständigkeit für den Tourismus innerhalb der Landesregierung liegt im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit. Der für das Land zuständige Tourismusminister Glawe wird im Rahmen der Umsetzung der neuen Landestourismuskonzeption die geplante Steuerungsgruppe leiten, der auch der Chef der Staatskanzlei sowie Vertreter bzw. Vertreterinnen des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung und des Ministeriums für Inneres und Europa sowie bei einzelnen Themenschwerpunkten auch weitere Ressorts angehören. Dies ermöglichst eine enge Abstimmung und Entscheidungsfindung auf Landesebene. 4. Wie steht die Landesregierung zu Forderungen nach einem Landestourismusgesetz ? In der am 20. November 2018 von Minister Glawe vorgestellten „Landestourismuskonzeption Mecklenburg-Vorpommern - Branche mit Zukunft gestalten“ wird ein Prüfauftrag „zur mittelfristigen Einführung eines Tourismusgesetzes“ (Drucksache 7/2942, Seite 61) formuliert, dem das Kabinett zugestimmt hat.