Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Januar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2991 7. Wahlperiode 10.01.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt und Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Entwicklung bei der Landesfeuerwehrschule Malchow und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Ausbildungslehrgänge zum Verbandsführer standen an der Landesfeuerwehrschule 2014 bis 2018 zur Verfügung (bitte jährlich angeben)? Aufgeschlüsselt nach den Jahren 2014 bis 2018 ergibt sich für die Ausbildungslehrgänge zur Verbandsführerin beziehungsweise zum Verbandsführer folgendes Bild: Jahr Anzahl Lehrgänge 2014 0 2015 4 (je 12 Teilnehmerinnen/Teilnehmer) 2016 0 2017 0 2018 2 (je 15 Teilnehmerinnen/Teilnehmer) Drucksache 7/2991 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Anmeldungen zu Fortbildungslehrgängen gab es gegenüber den Ausbildungsplätzen von 2014 bis 2018? Die Zahl der Anmeldungen im Vergleichszeitraum stellt sich wie folgt dar: Jahr Bedarf 2014/2015 99 2016 82 2017 98 2018 130 3. Wie lang sind die Wartezeiten zu diesen Fortbildungslehrgängen (bitte getrennt nach Jahren darstellen)? Eine Angabe der Wartezeiten für die Fortbildungslehrgänge ist nicht möglich. Die Lehrgangsplatzvergabe wird durch die Landkreise entsprechend den örtlichen Prioritäten durchgeführt. Dementsprechend können für die Auszubildenden unterschiedliche Wartezeiten entstehen. 4. Wie viele Verbandsführer einer Feuerwehr aus den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten wurden ausgebildet (bitte getrennt nach den Landkreisen und kreisfreien Städten darstellen)? Landkreis/kreisfreie Stadt 2015 2018 2015 - 2018 Landkreis Rostock 9 5 14 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 9 5 14 Landkreis Ludwigslust-Parchim 9 5 14 Landkreis Vorpommern-Rügen 6 4 10 Landkreis Vorpommern-Greifswald 6 4 10 Landkreis Nordwestmecklenburg 8 5 13 Hansestadt Rostock 1 1 2 Landeshauptstadt Schwerin 0 1 1 Summe 48 30 78 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2991 3 5. Sieht die Landesregierung die angebotenen Ausbildungslehrgänge als bedarfsgerecht an? a) Wenn nicht, wie plant die Landesregierung, diesbezüglich nachzusteuern ? b) Unterstützt die Landesregierung die Forderung, diese Ausbildungsgänge in den Landkreisen und kreisfreien Städten selbst durchführen zu können? Zu 5 Nein. Zu a) Im Jahr 2018 wurde die Teilnehmerzahl der Lehrgänge durch eine Neukonzeption des Lehrgangs um 25 Prozent von jeweils 12 auf 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhöht. Durch eine erfolgte Personaleinstellung im Jahr 2018 wird es zukünftig möglich sein, das Angebot in den nächsten Jahren zu verbessern. Auf die Antwort zu Frage 5 b) wird verwiesen . Zu b) Die Forderung, dass die Landkreise die Ausbildung „Führer von Verbänden“ selbst durchführen , wird nicht unterstützt. Nach § 8 Nummer 3 der Feuerwehrenlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung vom 27. August 2004 ist der Lehrgang „Führer von Verbänden“ an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern durchzuführen. Weiterhin ist nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 Punkt 4.3 der Lehrgang „Verbandsführer “ an Landesfeuerwehrschulen durchzuführen. Der Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ des Arbeitskreises V der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder lässt durch die Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften in seinem Auftrag Feuerwehr-Dienstvorschriften erarbeiten und empfiehlt, diese in den Ländern einzuführen. Damit wird sichergestellt , dass die Feuerwehren sowohl in Ausbildungsfragen als auch in Einsatzfragen nach gleichen bundeseinheitlichen Standards arbeiten. Ein Abweichen von diesen sollte daher nicht in Erwägung gezogen werden. Gegenwärtig prüft die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg- Vorpommern die sächlichen Vorrausetzungen dafür, den Lehrgang „Verbandsführer“ auch dezentral in Zusammenarbeit mit kreislichen Einrichtungen anbieten zu können. Im Rahmen der Qualitätssicherung ist die Einbindung der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern dabei unbedingt notwendig.