Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Januar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2992 7. Wahlperiode 16.01.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Kompetenzzentrum der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz und ANTWORT der Landesregierung Zur Antwort der Landesregierung zum Kompetenzzentrum der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz (Drucksache 7/2828) ergeben sich Nachfragen. 1. Welche Personal-, Struktur-, Finanz- und weiteren Entscheidungen im Einzelnen sind in dem schon frühzeitig entwickelten strategischen Konzept (Bedarfskonzept) zur Fortentwicklung der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern zu einem Kompetenzzentrum enthalten? Im Bedarfskonzept werden ausgehend vom Ist-Zustand die künftigen Bedarfe abgeleitet. Es bildet eine Grundlage für weitere Entscheidungen zur Fortentwicklung der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LSBK). Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2828 dargestellt, wurde über die unmittelbaren baulichen Bedarfe entschieden, mit deren Planung der Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL M-V) beauftragt wurde. Die Übernachtungskapazitäten sollen von derzeit 56 Betten deutlich erhöht werden. Weiterhin ist im Konzept eine Ertüchtigung der praktischen Übungsmöglichkeiten enthalten. Im Einzelnen sollen zunächst folgende baulichen Erweiterungen an der LSBK umgesetzt werden: - Übungshalle mit unterschiedlichen Gebäuden, - Erweiterung des Bettenhauses, - Neubau Kfz-Werkstatt/-Garagen einschließlich Rückbau, - Neubau Verwaltungs- und Seminargebäude. Drucksache 7/2992 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2828 dargestellt, wurden bereits stellenmäßig die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um den aktuellen Personalbedarf der LSBK zu decken. Nun gilt es, diese Stellen mit geeignetem Fachpersonal zu besetzen. Im Zuge des im Rahmen des Bedarfskonzepts vorgesehenen Ausbaus der LSBK zum Kompetenzzentrum werden weitere Entscheidungen zum Umfang der notwendigen Lehrkapazität zu treffen sein. Da auch in Zukunft Verwaltungsaufgaben neben der reinen Lehrtätigkeit durch den Lehrkörper der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern erfüllt werden sollen, richtet sich die tatsächliche Anzahl an Lehrenden nach der Verteilung dieser Aufgaben zwischen Verwaltungspersonal und Lehrpersonal. Aufgaben, die beispielhaft neben der Lehre zu erfüllen sind, sind: - Leitungstätigkeiten, - Gremienarbeit, - Aufgaben im Bereich der technischen Sicherstellung/Gerätewartung, - Beschaffung von Feuerwehrgerät und Fuhrparkverwaltung, - Unterstützung der Kreisausbildung durch die Erstellung von Leitfäden, - Zuarbeiten in Rechtssetzungsverfahren sowie - weitere Verwaltungstätigkeiten. Sowohl bei der Ableitung weiterer baulicher Bedarfe als auch zusätzlicher Personalbedarfe gilt es mit Augenmaß vorzugehen, um keine Überkapazitäten zu schaffen. 2. Welche der in dem schon frühzeitig entwickelten Bedarfskonzept aufgenommenen Maßnahmen hat die Landesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils eingeleitet bzw. umgesetzt? Schon im Vorgriff auf das in der Erarbeitung befindliche Bedarfskonzept wurde die Zahl des Lehrpersonals erhöht. Hierbei wird auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/2828 verwiesen. Im Jahr 2018 wurde im Rahmen einer interministeriellen Abstimmung der Umfang des Schulausbaus geklärt und die Planung beauftragt. Im Rahmen der strategischen Ausrichtung der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern wurde der Grundlehrgang der Berufsfeuerwehren auf die kommunale Ebene verlagert, während der Führungslehrgang „Gruppenführer der Berufsfeuerwehr “ an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg- Vorpommern zu absolvieren ist. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2992 3 3. Welche Gründe im Einzelnen haben die Landesregierung veranlasst, den BBL mit der Planung der notwendigen baulichen Voraussetzungen für die Umsetzung des schon frühzeitig entwickelten Bedarfskonzeptes erst „in den nächsten Tagen“, also möglicherweise erst im Jahr 2019 zu beauftragen? Eine frühere Beauftragung war nicht möglich, da die interministerielle Abstimmung zum Umfang des Schulausbaus abzuwarten war. 4. Welche terminlichen Vorgaben hat der BBL zur Erstellung der Liegenschaftsentwicklungsplanung erhalten? a) Wann ist nach Planung der Landesregierung konkret mit dem Beginn der Umsetzung der baulichen Maßnahmen durch den BBL zu rechnen? b) Wann soll nach Vorgabe der Landesregierung die Umsetzung der baulichen Maßnahmen beendet sein? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Im Rahmen der Beauftragung des BBL erfolgt keine terminliche Vorgabe. Zurzeit ist keine belastbare Aussage zum Beginn und zur baulichen Umsetzung der Maßnahme möglich. Hierfür müssen erst die Planungen des BBL abgewartet werden. 5. Wann konkret soll nach der Vorgabe der Landesregierung die Umsetzung des Bedarfskonzeptes einschließlich der Liegenschaftsentwicklungsplanung und damit die Zielstellung, die Landesschule für Brandund Katastrophenschutz zu einem Kompetenzzentrum auszubauen, erreicht sein? a) Haben sich früher bei der Umsetzung der Planungen des strategischen Bedarfskonzeptes Probleme ergeben? b) Gegebenenfalls welche? c) Plant die Landesregierung, zur Umsetzung des strategischen Bedarfskonzeptes eine Zwischenbilanz zu ziehen und gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Zu a) Nein. Drucksache 7/2992 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zu b) Entfällt. Zu c) Im Rahmen der Umsetzung der baulichen Maßnahmen gilt es zu prüfen, inwieweit weitere Aus- und Fortbildungsangebote möglich sind. Dieser Prozess ist ständig weiterzuführen, um frühzeitig vorhandene Kapazitäten in den Lehrgangsbetrieb einfließen zu lassen.