Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Januar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2996 7. Wahlperiode 21.01.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Arbeitsbedingungen im Hotel- und Gaststättengewerbe in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Die Sicherung des Arbeits- und Fachkräftenachwuchses im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes ist die zentrale Herausforderung der nächsten Jahre. Von zentraler Bedeutung sind dabei attraktive Arbeitsund Entgeltbedingungen. 1. Wie viele Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe in Mecklenburg -Vorpommern arbeiten aktuell in Früh-, Spät- und Nachtschichten sowie an Wochenenden und im Abend- und Nachtbereich? 2. Wie viele Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe in Mecklenburg -Vorpommern arbeiten aktuell in sogenannten Teildiensten mit mehrstündiger Unterbrechung? 3. Wie viele Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe müssen aktuell längere Wegezeiten (z. B. mehr als eine Stunde je Richtung) zwischen Wohnort und Arbeitsort zurücklegen? 4. Wie viele Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe in Mecklenburg -Vorpommern leisten aktuell regelmäßig mehr als 10 Mehrarbeitsstunden pro Woche? Die Fragen 1, 2, 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegt entsprechendes Datenmaterial nicht vor. Drucksache 7/2996 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 5. Welche Erkenntnisse bieten nationale und internationale Expertisen bezüglich der Entwicklung gesundheitlicher Risiken bei Überschreitung der Regelarbeitszeit von 8 Stunden? 6. Welche Erkenntnisse bieten nationale und internationale Expertisen bezüglich der Entwicklung des Unfallrisikos nach 8 bzw. nach 12 Stunden Arbeitszeit? Die Fragen 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Im Allgemeinen erhöhen regelmäßig überlange Arbeitszeiten das Risiko zum Beispiel für Magen- und Darmbeschwerden, Herz-Kreislauf-Beschwerden, psycho-vegetative Beschwerden, innere Unruhe, Nervosität, Ermüdung, Erschöpfung sowie familiäre und soziale Beeinträchtigungen. Zusätzliche Belastungsfaktoren (zum Beispiel hohe Arbeitsintensität , hohe emotionale Anforderungen) erhöhen das Risiko für gesundheitliche Beeinträchtigungen in besonderem Maße. Die Ermüdung nimmt bei psychischer und körperlicher Belastung oberhalb der Dauerleistungsgrenze über die Dauer der (täglichen) Arbeitszeit in der Regel exponentiell zu. Das Unfallrisiko oder das Risiko von Fehlhandlungen steigt mit der Dauer einer Schicht an; nach der 8. Stunde sogar exponentiell. Eine Zusammenfassung der wesentlichen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zur Dauer und Verteilung der Arbeitszeit sind unter folgendem Link zu finden: http://inqa.gawo-ev.de/cms/index.php?page=ausgewaehlte-literatur-2 Weitere Erkenntnisse finden sich unter anderem unter folgenden Links: https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/F2398.pdf?__blob=publicationFil e https://www.arbeitszeit-klug-gestalten.de/alles-zu-arbeitszeitgestaltung/arbeitszeit-undgesundheit /dauer-der-arbeitszeit/ http://inqa.gawo-ev.de/cms/index.php?page=dauer-und-verteilung-der-arbeitszeit 7. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich der Selbsteinschätzung von im Hotel- und Gaststättengewerbe Beschäftigten, bezüglich der Ausübung des Berufes bis zum Eintritt in die gesetzliche Rente? Der Landesregierung liegt entsprechendes Datenmaterial nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2996 3 8. Wie viele Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz haben die Aufsichtsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes in den Jahren 2008 - 2018 festgestellt? Der Landesregierung liegt entsprechendes Datenmaterial nicht vor. Daten für den Bereich Hotel- und Gaststättengewerbe werden nicht separat erfasst. 9. Wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit und den tatsächlichen Umgang mit der Arbeitszeitplanung in der Branche, insbesondere mit Blick auf Sonderthemen, wie Familienfeiern, Hochzeiten etc.? Gerade im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes sind solche besonderen Situationen nicht auszuschließen und bereits in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Eine gute Arbeitszeitplanung, die in die Organisation von Festlichkeiten und beim Vertragsabschluss einbezogen wird, ist notwendig, um den Einsatz der vorhandenen Beschäftigten gesetzeskonform zu gestalten. 10. Wie hoch ist die Tarifbindung im Hotel- und Gaststättengewerbe in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zur Tarifbindung über alle Branchen ausgeprägt? Die hochgerechneten Daten des Betriebspanels des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB-Betriebspanel) deuten tendenziell auf einen Anstieg der Tarifbindung von Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern hin. Demnach waren im Jahr 2017 24 Prozent der Betriebe im Land tarifgebunden. Für 46 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer galt demzufolge im Jahr 2017 in Mecklenburg-Vorpommern ein Tarifvertrag. Zur Tarifbindung im Hotel- und Gaststättengewerbe liegt der Landesregierung entsprechendes Datenmaterial nicht vor. Es wird auf die Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/1543 verwiesen.