Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Februar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2997 7. Wahlperiode 18.02.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Umgesetzte Vorhaben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Wie im Bildungsausschuss vom 23. November 2016 durch Frau Ministerin Hesse betont wurde, sollen wenige bis keine Experimente gewagt werden. Es werde in der bestehenden Schulstruktur gearbeitet und die Inhalte verbessert. Mit der anstehenden Novellierung des Schulgesetzes wird die Inklusionsstrategie des Landes weiter schrittweise umgesetzt. Bei der Umsetzung der Inklusionsstrategie steht im Mittelpunkt, dass alle Kinder und Jugendliche im Schulsystem des Landes gezielt individuell gefördert werden und somit den jeweils individuell bestmöglichen Schulabschluss erreichen werden. Die Zeitschiene für die weitere Umsetzung der Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern ist hier nachzulesen: https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei _id=1601786. Über die Vorhaben werden die den Inklusionsfrieden tragenden Fraktionen (SPD, CDU und DIE LINKE) regelmäßig durch Frau Ministerin Hesse informiert. Die Landesregierung weist auf den nicht öffentlichen Charakter der Ausschusssitzung hin. Drucksache 7/2997 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Auf der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 23. November 2016 stellte die Ministerin Frau Hesse die Vorhaben und Schwerpunkte der Arbeit des Ministeriums in der 7. Wahlperiode vor. Meine Fragen beziehen sich auf die Darstellung im Ausschussprotokoll . 1. Welche Bildungsinhalte wurden seit November 2016 an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen verbessert? 2. Welche Maßnahmen hat das Ministerium seit November 2016 ergriffen, um alle Kinder und Jugendliche individuell und bestmöglich zu fördern sowie das Landesprogramm für einen erfolgreichen Schulabschluss zu entwickeln? Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet, wobei hier grundsätzlich auf die in der Koalitionsvereinbarung 2016 bis 2021 zwischen SPD und CDU für die 7. Wahlperiode des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern festgelegten Ziele im Schulbereich verwiesen wird. Vor diesem Hintergrund ergeben sich hier beispielhaft folgende Punkte: Zum Schuljahr 2017/2018 wurde an den Grundschulen eine zusätzliche Deutschstunde eingeführt. Im Ergebnis einer zuvor durchgeführten Lehrerumfrage wurde geregelt, dass - schulintern festgelegt wird, ob diese zusätzliche Deutschstunde in der Jahrgangsstufe 1 oder in der Jahrgangsstufe 2 erteilt wird, - die zusätzliche Deutschstunde für den Kompetenzbereich Schreiben: „Texte verfassen/ Rechtschreiben“ zu nutzen ist und - keine zusätzlichen Inhalte in den Rahmenplan Deutsch aufgenommen werden. Zum Schuljahr 2019/2020 werden mit einer entsprechenden Änderung der „Verordnung über die Kontingentstundentafeln an den allgemeinbildenden Schulen Mecklenburg-Vorpommern“ (KontStTVO M-V) die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des neuen Faches „Informatik und Medienbildung“ an allgemeinbildenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 geschaffen. Zum Schuljahr 2017/2018 hat die Landesregierung entsprechend der Ziffer 252 der Koalitionsvereinbarung 2016 bis 2021 einen am Grundprinzip der dualen Ausbildung orientierten Ausbildungsgang mit Auszubildendenvergütung „Staatlich anerkannte Erzieherin für 0- bis 10-Jährige/staatlich anerkannter Erzieher für 0- bis 10-Jährige“ im Rahmen eines Modellprojektes etabliert. Die Bildungsinhalte dieses neuen Angebots wurden dabei gezielt auf die Vorbereitung einer Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen ausgerichtet. An den fünf öffentlichen Schulen mit der Fachrichtung Sozialwesen wurden hierfür zusätzliche Schülerplätze zur Verfügung gestellt. Aktuell erfolgt eine Überarbeitung von 27 Rahmenplänen, die zum Schuljahr 2019/2020 in Kraft treten sollen. Der Fokus der neuen Rahmenplangeneration liegt neben den Zielen der Koalitionsvereinbarung auf einer stärkeren Ausrichtung auf inhaltliche Gesichtspunkte, die die Parallelexistenz von Rahmenplänen auf der einen und schulinternen Lehrplänen auf der anderen Seite sukzessive obsolet machen soll. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2997 3 Mit der Verwaltungsvorschrift „Berufs- und Studienorientierung an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ vom 17. Januar 2017 hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Grundlage für die Weiterentwicklung der beruflichen Orientierung in Kraft gesetzt. Besonders zu erwähnen ist hier der bereits für das laufende Schuljahr 2018/2019 in Kraft getretene Rahmenplan „Digitale Kompetenzen“, der einen wesentlichen Schritt im Rahmen der Umsetzung der Strategie zum Lernen in der digitalen Welt darstellt. Parallel ist dazu die Fortbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für Medienbildung angelaufen, die im weiteren Prozess die Schulen zusätzlich zu dem schon bestehenden Medienpädagogischen Zentrum beraten und unterstützen werden. Im Rahmen des Modellvorhabens „Integrierte Berufsorientierung“ werden derzeit praxisbezogene Maßnahmen zur weiteren strukturellen Stärkung der beruflichen Orientierung erprobt. Das Modellvorhaben ist Bestandteil der im Februar 2017 unterzeichneten Bund- Länder-Vereinbarung „Bildungsketten“. Gemäß Ziffer 219 der Koalitionsvereinbarung werden die erfolgreichen Maßnahmen für mehr erfolgreiche Schulabschlüsse zusammengeführt und zu einem dauerhaften Landesprogramm weiterentwickelt. Die Begabtenförderung in Mecklenburg-Vorpommern ist Teil der „Inklusionsstrategie der Landesregierung im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern bis 2023“ und gemäß der aktuellen Koalitionsvereinbarung (Ziffer 224) fortzusetzen. Im Rahmen der Umsetzung der Strategie wurden 35 zusätzliche Lehrerstellen für die Begabtenförderung an Gymnasien und Kooperativen Gesamtschulen geschaffen. Ziel ist es, besonders begabten, engagierten und leistungsfähigen Schülerinnen und Schülern an den Gymnasien und Gesamtschulen entsprechende Bildungsangebote zu unterbreiten. Das Land stärkt seit 2016 die Begabtenförderung an Gymnasien und Gesamtschulen zusätzlich durch die Entwicklung von Schwerpunktschulen in den Bereichen Humanistische Bildung/Alte Sprachen, Mathematik /Naturwissenschaften (MINT) und Niederdeutsch. In jedem der vier Schulamtsbereiche ist jeder Profilschwerpunkt mindestens einmal vertreten. Hierfür haben diese Profilschulen insgesamt 14 zusätzliche Lehrerstellen erhalten, ab dem Schuljahr 2019/2020 wird eine weitere Lehrerstelle zur Verfügung stehen. Außerdem hat das Land den Profilschulen ein Budget für Sachkosten bereitgestellt, damit besondere Aktivitäten finanziert werden können. Darüber hinaus führt Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der ersten Phase der „Gemeinsamen Initiative des Bundes und der Länder zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler“ das vom Land und der Karg-Stiftung finanzierte Projekt „Karg Campus“ durch und bereitet gleichzeitig die zweite Phase (Transfer) der Bund-Länder-Initiative vor. In diesem Rahmen werden die regionalen Netzwerke zur Begabten- und Hochbegabtenförderung weiter ausgebaut. Im Rahmen der Maßnahmen der „Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2023“ werden 29 allgemeinbildende Schulen im Land gemeinsam mit den Trägern der Schulentwicklungsplanung zur Schule mit spezifischer Kompetenz weiterentwickelt. Drucksache 7/2997 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 An den Schulen mit spezifischer Kompetenz lernen Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarfen in den Bereichen Hören oder Sehen oder körperliche und motorische Entwicklung gemeinsam im Klassenverband. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt für jede der 29 Schulen mit spezifischer Kompetenz im Schuljahr 2018/2019 eine zusätzliche Lehrerstelle Sonderpädagogik sowie eine Stelle für Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung (PmsA) bereit. Neben der personellen Ausstattung werden die Schulen auch baulich so angepasst, dass sie den inklusionsorientierten Anforderungen entsprechen. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern führt zusammen mit Schulträgern, den Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammern sowie der Hochschule Wismar - University of Applied Sciences, Technology, Business and Design ein Pilotprojekt „haleo“ (Handlungsorientiert lernen online) an mehreren beruflichen Schulen durch. Die Partner beabsichtigen mit der Durchführung dieses Pilotprojektes exemplarisch zu erproben, wie und unter welchen Voraussetzungen standortübergreifend E-Learning erfolgreich an beruflichen Schulen im Land eingeführt werden kann. Die im Rahmen des Projektes gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen sollen helfen, E-Learning an den beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern mittel- und langfristig zu etablieren. In der Pilotphase wurde das E-Learning an drei beruflichen Schulen in den beiden Bildungsbereichen „Wirtschaft, Verwaltung und Handel“ sowie „Elektrotechnik“ erprobt. Im Oktober 2018 wurde das Pilotprojekt auf alle Kammerbezirke in Mecklenburg-Vorpommern ausgeweitet. Künftig werden insgesamt 1.000 Schülerinnen und Schüler an 12 beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern an dem Projekt beteiligt sein. 3. Wie hat sich die Quote des Erreichens von Schulabschlüssen der Berufsreife und der Mittleren Reife seit dem Schuljahr 2016/2017 bis zum Schuljahr 2017/2018 entwickelt (bitte getrennt nach Berufsreife und Mittlerer Reife sowie Schuljahren angeben)? Es wird davon ausgegangen, dass mit der Frage der Anteil der Absolventinnen und Absolventen erfragt werden soll, die die Berufsreife beziehungsweise die Mittlere Reife erworben haben, welcher nach dem Quotensummenverfahren ermittelt wird (hierzu siehe Punkt 8 Absolventen, Abgänger, Schulentlassene und Abschlüsse im Definitionenkatalog der Kultusministerkonferenz (KMK) auf Seite 52 ff., insbesondere Seite 59, https://www.kmk. org/fileadmin/Dateien/pdf/Statistik/Defkat2018.pdf). Die Entwicklung der Quote der Absolventinnen und Absolventen mit Mittlerer Reife und Berufsreife (Anteil an der gleichaltrigen Wohnbevölkerung nach dem Quotensummenverfahren ) an öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen für die Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018 kann der folgenden Übersicht entnommen werden: Schuljahr Mittlere Reife Berufsreife 2016/2017 36,2 % 12,9 % 2017/2018 38,1 % 13,4 % Hinweis: In der bundeseinheitlichen Schulstatistik werden im Bereich der allgemeinbildenden Schulen die Abschlussarten „Fachhochschulreife (schulischer Teil)“ und „Mittlere Reife“ zur bundeseinheitlichen Abschlussart „Mittlerer Abschluss“ gezählt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2997 5 4. Wie hat sich die Quote der Schulabbrecher seit dem Schuljahr 2016/2017 bis 2017/2018 entwickelt (bitte getrennt nach Berufsreife, Mittlerer Reife und Allgemeiner Hochschulreife sowie Schuljahren angeben)? Der Terminus „Quote der Schulabbrecher“ ist in der amtlichen Schulstatistik nicht definiert. Es wird davon ausgegangen, dass mit der Frage der Anteil der Schulabgänger erfragt werden soll, die nicht mindestens den Hauptschulabschluss/die Berufsreife erworben haben, welcher nach dem Quotensummenverfahren ermittelt wird (hierzu siehe Punkt 8 Absolventen, Abgänger, Schulentlassene und Abschlüsse im Definitionenkatalog der KMK auf Seite 52 ff, insbesondere Seite 59, https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Statistik/Defkat2018.pdf). Die Entwicklung der Quote der Abgänger ohne Hauptschulabschluss/Berufsreife (Anteil an der gleichaltrigen Wohnbevölkerung nach dem Quotensummenverfahren) an öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen für die Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018 kann der folgenden Übersicht entnommen werden: Schuljahr ohne Hauptschulabschluss /Berufsreife davon Förderschulabschluss ohne Abschluss 2016/2017 8,7 % 3,9 % 4,8 % 2017/2018 9,2 % 4,0 % 5,2 % 5. Welche Rahmenbedingungen zum Erreichen eines Schulabschlusses wurden seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur seit November 2016 geschaffen? Zu welchem Zeitpunkt wurden sie an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen eingeführt? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Darüber hinaus wurde die individuelle Förderung weiterentwickelt. Die Maßnahmen für mehr erfolgreiche Schulabschlüsse, das freiwillige 10. Schuljahr, das Produktive Lernen, das schulische Angebot 9+ sowie Ergänzungs- und Teilungsstunden für Schülerinnen und Schüler sowie Coaching für Lehrkräfte im Sekundarbereich I an Regionalen Schulen und Gesamtschulen , wurden fortgeführt. Schulen, die im Hinblick auf die Förderung der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf und der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund besondere Aufgaben zu erfüllen haben, erhalten eine personelle Unterstützung. Ab dem Schuljahr 2018/2019 erhalten neun Schulen, eine Grundschule, eine Integrierte Gesamtschule, eine Kooperative Gesamtschule sowie sechs Regionale Schulen, eine zusätzliche Lehrkraftstelle für die Umsetzung pädagogischer und sonderpädagogischer Fördermaßnahmen. Drucksache 7/2997 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Die Volkshochschulkurse für die Vorbereitung auf den Schulabschluss sind für die Teilnehmenden gebührenfrei. In der Folge erwarben viele junge Erwachsene auch nach der Schulpflichtzeit auf diesem Weg die Berufsreife oder die Mittlere Reife. Das Berufsvorbereitungsjahr, das auch auf den Erwerb der Berufsreife ausgerichtet ist, wurde für die Jugendlichen mit Migrationshintergrund erweitert und neu aufgelegt. Für diese steht das zweijährige Berufsvorbereitungsjahr (A) zur Verfügung. 6. Welche Mittel stehen für Schulneubau und Schulsanierung seit November 2016 zur Verfügung? Wie der Pressemitteilung der Ministerpräsidentin vom 26. Juni 2018 entnommen werden konnte, stellt die Landesregierung neben den Mitteln der zuständigen Schulträger in der aktuellen Legislaturperiode 325 Millionen Euro an Fördergeldern für Investitionen in die Schulinfrastruktur zur Verfügung. Bei den Fördergeldern handelt es sich um die bereits bestehenden Förderprogramme, zum Beispiel der laufenden Förderperiode der Europäischen Union, und um zusätzliche 100 Millionen Euro aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes und dem Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern. 7. Welche Kapazitätssteigerungen an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen wurden bzw. werden mit dieser Förderung ermöglicht (bitte getrennt nach allgemeinbildenden und beruflichen Schulen angeben)? Für die allgemeinbildenden Schulen wird auf die Antwort zu der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/2318 verwiesen. Die geförderten Vorhaben zur Errichtung und zum Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung ermöglichen die Beibehaltung der beruflichen Ausbildung auf hohem Niveau. Eine hochwertige berufliche Ausbildung ist ein bedeutender Standortfaktor für die Sicherung und Erweiterung bestehender sowie Ansiedlung neuer Unternehmen. Die Maßnahmen leisten einen wirksamen Beitrag zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der in Mecklenburg- Vorpommern ansässigen Unternehmen. Außerdem tragen die Maßnahmen dazu bei, den negativen Folgen des sich vollziehenden demografischen Wandels zu begegnen und dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Ein Verzicht auf moderne Berufsbildungsmöglichkeiten würde die Situation hingegen noch zusätzlich verschärfen. Es werden die vorhandenen Kapazitäten besser ausgelastet und weitere Schließungen infolge von Abwanderung junger Menschen verhindert. Ferner wird durch Schaffung von Barrierefreiheit auch die Teilnahme von jungen Menschen mit Beeinträchtigungen am Berufsleben ermöglicht. Eine gezielte Erfassung etwaiger Kapazitätssteigerungen infolge der Förderung erfolgt nicht und ist auch keine Fördervoraussetzung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2997 7 8. In welchen Fällen wurde in der Landeshauptstadt Schwerin mit Erfüllung der Kostenfreiheit für den Besuch der örtlich zuständigen Schule, die von den Schülerinnen und Schülern zu dem Zeitpunkt besuchte Schule, die örtlich zuständige Schule, und in welchen Fällen war die zum Zeitpunkt der Erfüllung besuchte Schule die örtlich unzuständige Schule (bitte getrennt nach Schularten angeben)? Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 9. Welche Anzahl von Lehrerstellen wurde seit November 2016 a) mit ausgebildeten Lehrkräften nachbesetzt, b) mit Lehrkräften ohne Lehrbefähigung und c) überhaupt nicht nachbesetzt (bitte getrennt nach Schularten und Schuljahren angeben)? Die Fragen a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Zur Beantwortung der Frage 9 a) und b) wurden die Einstellungen im Zeitraum zwischen dem 1. November 2016 und Oktober 2018 gemäß Datenlagen im Schulinformations- und Planungssystem Mecklenburg-Vorpommern analysiert. Es ergeben sich nachfolgend abgebildete Besetzungen: Schuljahr Grundschule Förderschule Gesamtschule Regionale Schule Gymnasium Berufliche Schulen 2016/2017 ohne Lehrbefähigung 41 19 5 39 3 21 2016/2017 Lehrbefähigung 102 37 55 119 70 55 2017/2018 ohne Lehrbefähigung 90 29 18 64 5 45 2017/2018 Lehrbefähigung 195 76 154 283 195 65 2018/2019 ohne Lehrbefähigung 92 37 6 78 12 30 2018/2019 Lehrbefähigung 168 59 124 252 164 48 Drucksache 7/2997 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Zu c) Zu der Beantwortung der Frage c) wird auf die Vorbemerkung in Drucksache 7/2504 verwiesen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Stellen für Lehrkräfte fortlaufend und rollierend bis zum Unterrichts- beziehungsweise Schuljahresende ausgeschrieben werden und daher nicht beziehungsweise nur mit einem Aufwand, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre, ermittelbar wäre, in welchen Einzelfällen von einer dauerhaften Nicht-(Nach-)Besetzung von Stellen für Lehrkräfte ausgegangen werden kann. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass ein sehr großer Personalkörper (siehe Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2733) dauerhaft einen gewissen Anteil temporär unbesetzter Stellen bedingt. 10. Zu welchem Zeitpunkt wurden die langfristigen Arbeitszeitkonten mit welchen Möglichkeiten des Ansammelns von Stunden an den allgemeinbildenden Schulen eingeführt? Welche Anzahl von Lehrkräften verfügt über ein langfristiges Arbeitszeitkonto? Der Beginn der flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit ist gemäß dem Erlass zur Einführung langfristiger Arbeitszeitkonten für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen bei dienstlichen Bedürfnissen ab dem 1. August 2001 möglich gewesen. Gemäß Ziffer 1.3 des vorgenannten Erlasses hatten Lehrkräfte die Möglichkeit, durch Vorausleistung von Unterrichtswochenstunden eine Freistellung vom Dienst in einem späteren Schuljahr zu erreichen. Gemäß Ziffer 2 des vorgenannten Erlasses musste der Ausgleich spätestens bis zum Ende des Schuljahres 2014/2015 erfolgen. Somit verfügen aktuell keine Lehrkräfte über ein langfristiges Arbeitszeitkonto im Sinne des vorgenannten Erlasses.