Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/300 7. Wahlperiode 10.03.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bert Obereiner, Fraktion der AfD Einspeisevergütung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hoch waren die für den in Mecklenburg-Vorpommern erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien gezahlten Einspeisevergütungen in den Jahren 2006 bis 2016 (bitte aufschlüsseln nach dem jeweiligen Kalenderjahr)? Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) weist für Mecklenburg-Vorpommern folgende Einspeisevergütungen aus (Angaben in Millionen Euro): 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 352,0 416,0 445,0 509,0 657,0 759,4 832,3 928,0 1.139,9 Quelle: Bundesnetzagentur. Für das Jahr 2006 liegen keine länderspezifischen Informationen vor und für das Jahr 2016 wurden bislang keine Daten von der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Drucksache 7/300 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie entwickelten sich die gezahlten Einspeisevergütungen in den Jahren 2010 bis 2016 (bitte aufschlüsseln nach Energieträger und Kalenderjahr)? Die Entwicklung der gezahlten Einspeisevergütungen in den Jahren 2010 bis 2016 ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Jahr Wasser Biomasse Deponie- und Klärgas Wind Solar 2010 1,0 239,0 1,0 222,0 46,0 2011 1,0 278,0 0,0 285,0 93,0 2012 0,7 345,9 0,6 271,4 140,8 2013 0,8 356,2 0,6 275,4 199,3 2014 0,6 363,1 1,1 339,0 224,2 2015 0,7 389,6 1,1 511,3 237,2 Quelle: Bundesnetzagentur. Für das Jahr 2016 wurden von der Bundesnetzagentur bislang keine Daten veröffentlicht. 3. Wie hoch war die hieraus resultierende Belastung je Haushalt in den Jahren 2010 bis 2016 (bitte aufschlüsseln nach dem jeweiligen Kalenderjahr)? Die Einspeisevergütungen sind Teil des Strompreises. Im Beispielfalle eines Drei-Personen- Haushaltes mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.000 Kilowattstunden (kWh) ergibt sich folgende Belastung: Jahr EEG-Umlage pro kWh (in Eurocent) EEG-Umlage pro Jahr (in Euro) EEG-Umlage pro Monat (in Euro) 2010 2,15 64,50 5,37 2011 3,53 105,90 8,82 2012 3,59 107,70 8,97 2013 5,28 158,40 13,20 2014 6,24 187,20 15,60 2015 6,17 185,10 15,42 2016 6,35 190,50 15,87 Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/300 3 4. Wie vielen Stromverbrauchern wurde durch den zuständigen Energieversorger die Stromversorgung gekappt (bitte aufschlüsseln für die Jahre 2006 bis 2016)? Stromsperrungen werden durch die Bundesnetzagentur erfasst und auf der Internetseite der Bundesnetzagentur https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institu tionen/DatenaustauschundMonitoring/Monitoring/Monitoringberichte/Monitoring_Berichte.ht ml?nn=266276 veröffentlicht. Eine Aufgliederung nach Ländern erfolgt nicht.