Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Januar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3000 7. Wahlperiode 29.01.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Qualifizierungsmaßnahmen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger im Schuljahr 2018/2019 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Folgende Definition wurde durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger festgelegt: Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sind Hochschulabsolventinnen und -absolventen, deren fachliche Qualifikation sich auf mindestens ein Unterrichtsfach erstreckt. In besonderen Ausnahmefällen können als Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger auch Personen berücksichtigt werden, deren Ausbildung und bisherige Berufserfahrung eine ausreichende fachliche Grundlage für die Tätigkeit in mindestens einem Unterrichtsfach bilden. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger können auf unbefristet besetzbaren Stellen beschäftigt werden. Ihre Einstellung erfolgt dann jedoch zunächst befristet für die Dauer einer zu absolvierenden Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung mit der Zusage der unbefristeten Weiterbeschäftigung nach Maßgabe der geltenden Rechtsvorschriften. Diese Personen werden nicht statistisch als „Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger“ gekennzeichnet . Lehrkräfte, die keine Lehrbefähigung gemäß Lehrerbildungsgesetz besitzen, sind Personen, die mit einem oder ohne einen Hochschulabschluss an den Schulen als Lehrerin beziehungsweise Lehrer eingesetzt sind, ohne das für diesen Beruf sonst allgemein übliche „klassische“ Studium und Referendariat (Theorie und Schulpraxis) absolviert zu haben. Drucksache 7/3000 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Eine Lehrbefähigung für ein Lehramt haben Personen, die über eine abgeschlossene Lehramtsausbildung mit Erstem und Zweitem Staatsexamen oder über einen gleichwertigen Abschluss nach dem Recht der ehemaligen DDR verfügen. Eine sonstige Lehrbefähigung oder einen gleichwertigen Abschluss haben Personen, die über eine nach ausländischem Recht erworbene Lehrbefähigung für ein Unterrichtsfach beziehungsweise eine berufliche oder sonderpädagogische Fachrichtung verfügen, sofern für diese nicht die Gleichwertigkeit mit einem Lehramt festgestellt wurde. Für Lehrkräfte, die keine Lehrbefähigung besitzen und die unbefristet im Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern tätig sind, erfolgt die Anerkennung einer Lehrbefähigung nach § 2 Absatz 5 oder Absatz 6 des Lehrerbildungsgesetzes (LehbildG M-V) in der Fassung vom 13. Dezember 2013 und der Verordnung zur Qualifizierung von Lehrkräften nach § 2 Absatz 5 und 6 Lehrerbildungsgesetz (Lehrbefähigungsanerkennungsverordnung - LehBAVO M-V) vom 16. November 2015 [Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg- Vorpommern 2015, Seite 467 (GVOBl. M-V 2015, S. 467)], in der Fassung der Änderungsverordnung vom 5. Dezember 2016 (GVOBl. M-V 2016, S. 885). 1. Welche Zahl von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern (Lehrkräften ohne Lehrbefähigung) arbeitet derzeit an den öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg- Vorpommern (bitte nach Schularten und Fächern aufführen)? Die Anzahl der Lehrkräfte, die keine Lehrbefähigung gemäß Lehrerbildungsgesetz besitzen und die gegenwärtig (Stichtag: 16. Oktober 2018) an öffentlichen Schulen in Mecklenburg- Vorpommern tätig sind, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Schulart nach Grundtyp der Schule* Anzahl Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung Grundschule 225 Förderschule 112 Gesamtschule 69 Regionale Schule 266 Gymnasium 84 Berufliche Schulen 112 * Die Schulen wurden nach dem Grundtyp der Schule zugeordnet: Beispielsweise Regionale Schulen mit Grundschulen den Regionalen Schulen, Integrierte Gesamtschulen den Gesamtschulen etc. Quelle: SIP Modul PersysRedesign Oktober 2018 Zum Einsatz von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern nach Fächern liegen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur keine anderen Erkenntnisse als in Frage 4 der Drucksache 7/2733 vor. Für die beruflichen Schulen liegen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur keine weiteren Erkenntnisse vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3000 3 2. Welche Zahl von Lehrkräften mit Lehrbefähigung, aber ohne grundständiges Lehramtsstudium, arbeitet derzeit an den öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg- Vorpommern (bitte nach Schularten und Fächern aufführen)? Sobald eine Lehrkraft eine Lehrbefähigung erworben hat, wird in den derzeit vorhandenen Personaldatensätzen nicht mehr unterschieden, auf welchem Weg diese entstanden ist, daher sind hier keine Angaben möglich. Das ist auch unschädlich, weil die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die eine Lehrbefähigung erworben haben, Lehrkräften mit grundständigem Studium hinsichtlich dieser Lehrbefähigung gleichgestellt sind. 3. Welche Zahl der beschäftigten Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sowie Lehrkräfte mit Lehrbefähigung, aber ohne grundständiges Lehramtsstudium hat an einer a) Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung, b) modularen Qualifizierungsreihe, c) an keiner der unter a) und b) genannten Qualifizierungen teilgenommen (bitte nach Schularten und Fächern aufführen)? Die Kleine Anfrage bezieht sich ausweislich des Titels auf „Qualifizierungsmaßnahmen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger im Schuljahr 2018/2019“. Von daher wird die Frage 3 bezogen auf das Schuljahr 2018/2019 beantwortet. Zu a) 216 Lehrkräfte nehmen an der Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung für allgemeinbildende Schulen teil. Seit Beginn des Schuljahres 2018/2019 haben im Bereich der beruflichen Schulen insgesamt 26 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger an der Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung teilgenommen. Zwei Seiteneinsteiger sind wieder aus dem Schuldienst ausgeschieden , sodass derzeit noch 24 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger an der Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung teilnehmen. Im Rahmen der Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung werden die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger grundlegend (und nicht fachbezogen) pädagogisch weiter qualifiziert, sodass eine Aufführung nach Fächern nicht möglich ist. Es wird auf § 3 der Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierungsverordnung (GrPädQualiVO M-V) vom 10. Juli 2017 verwiesen. Drucksache 7/3000 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zu b) 165 Lehrkräfte nehmen derzeit an der Modularisierten Qualifizierungsreihe für allgemeinbildende Schulen teil. Im Schuljahr 2018/2019 nehmen keine Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger und keine Lehrkräfte mit Lehrbefähigung, aber ohne grundständiges Lehramtsstudium der beruflichen Schulen an der Modularisierten Qualifizierungsreihe teil. Für den Bereich der beruflichen Schulen wird im Kompetenzzentrum für Berufliche Schulen die Modularisierte Qualifizierungsreihe vorbereitet. Zu c) Neu eingestellte „Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger“ (Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung ) nehmen an der Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung teil. Die Teilnahme an der im Anschluss stattfindenden Modularisierten Qualifizierungsreihe ist eine verbindliche Voraussetzung für den späteren Erwerb einer Lehrbefähigung. „Lehrkräfte mit Lehrbefähigung, aber ohne grundständiges Lehramtsstudium“ benötigen weder eine Grundlegende Pädagogische Qualifizierung noch eine Modularisierte Qualifizierung . Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung sind ausgebildete Lehrerinnen beziehungsweise Lehrer. 4. Welche Zahl von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern, die in den Schuljahren 2017/2018 und 2018/2019 in den Schuldienst eingestellt wurden, hat den Schuldienst bis zum 1. Dezember 2018 wieder verlassen (bitte nach Einstellungsterminen getrennt angeben)? Die gewünschten Daten können im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht ausgewertet werden, da im Personalverwaltungssystem für die Lehrkräfte das Merkmal Seiteneinsteigerin beziehungsweise Seiteneinsteiger nicht vorhanden ist. Somit müssten die entsprechenden Angaben bei den Schulbehörden gesondert erfragt werden. Dazu wäre eine dortige Sichtung aller Personalakten der Lehrkräfte, die in den Schuljahren 2017/2018 und 2018/2019 sowohl befristet als auch unbefristet eingestellt wurden, notwendig. Dies ist im Rahmen der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage nicht möglich. Die Auswertung der entsprechenden Personalakten wäre aufgrund der Vielzahl der Vorgänge mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren ist. Zudem ist davon auszugehen, dass Lehrkräfte (auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ), die befristet eingestellt wurden, teilweise mehrfach befristet beschäftigt wurden und somit auch mehrfach den Schuldienst „verlassen“ haben. Dies würde zu einer verzerrten Darstellung führen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3000 5 5. Welche Kurse zur pädagogischen Qualifizierung finden im Schuljahr 2018/2019 statt? Welche Zahl von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern nimmt an diesen Kursen teil? Im Schuljahr 2018/2019 finden die Grundlegende Pädagogische Qualifizierung für Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung mit derzeit 216 Teilnehmenden im Bereich der allgemeinbildenden Schulen sowie 24 Teilnehmenden im Bereich der beruflichen Schulen und die Modularisierte Qualifizierungsreihe für allgemeinbildende Schulen mit derzeit insgesamt 165 Teilnehmenden statt. 6. Welche Kurse von Qualifizierungsmaßnahmen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger wurden oder werden voraussichtlich im Laufe des Schuljahres 2018/2019 vorzeitig beendet bzw. finden nicht statt? a) Aus welchen Gründen wurden oder werden die Kurse gestoppt? b) Welche Zahl von Teilnehmerinnen du Teilnehmern sind von den vorzeitigen Beendigungen der Kurse jeweils betroffen? Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Im Laufe des Schuljahres finden alle geplanten Kurse von Qualifizierungsmaßnahmen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger statt.