Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Januar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3001 7. Wahlperiode 17.01.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Ausbildung von Lehrkräften in Fachkombinationen mit besonderem Bedarf und ANTWORT der Landesregierung 1. Was ist unter dem Begriff „Bildungsabschnitte“ i. S. d. § 5 Absatz 3 Satz 2 Lehrerbildungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern zu verstehen ? Unter dem Begriff „Bildungsabschnitte“ sind die in § 2 Absatz 1 Lehrerbildungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LehbildG M-V) angeführten Phasen der Lehrerbildung zu verstehen. 2. In welchen Fachkombinationen besteht laut Lehrerbedarfsprognose zukünftig ein besonderer Bedarf an Lehrkräften? Es wird auf die Veröffentlichung der Lehrkräftebedarfsprognose im Internet unter dem folgenden Link https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Ministerium/Statistik/ verwiesen. Gemäß § 1 Absatz 3 LehbildG M-V legt das Land mindestens einmal alle fünf Jahre eine schulart- und fächerspezifische Lehrerbedarfsplanung mit einer Planungsperiode von mindestens 15 Jahren als Grundlage für die Ausbildungsplanung vor. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sich die Ausschreibungen von Lehrkräftestellen bei schulscharfen Ausschreibungen nach den Erfordernissen vor Ort richten. Drucksache 7/3001 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Welche sächlichen und personellen Maßnahmen wurden an den Universitäten ergriffen, um in den Fachkombinationen mit besonderem Bedarf (Frage 2) den erfolgreichen Studienabschluss innerhalb der Regelstudienzeit sicherzustellen? Die oben genannte Lehrkräftebedarfsprognose zielt auf Schularten und zugeordnete Lehrämter sowie Fächer, nicht jedoch auf spezifische Fachkombinationen. Die Förderung der Lehrerbildung an den Universitäten aus Grundmitteln und Hochschulpaktmitteln orientiert sich demnach an dem in den Zielvereinbarungen festgelegten Fächerkatalog. Diese Fächer sind frei kombinierbar. Eine spezifische Förderung einzelner Fachkombinationen erfolgt nicht. Der größte Anteil der Hochschulpaktmittel fließt im Übrigen in die Stärkung der Lehrerbildung. 4. Wie hoch ist der Anteil der Studierenden in den Fachkombinationen mit besonderem Bedarf (Frage 2), die innerhalb der letzten fünf Jahre das Studium an den Universitäten in Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der Regelstudienzeit beendet haben (bitte nach Universitäten getrennt aufschlüsseln)? Da in der Hochschulplanung nicht auf Fachkombinationen abgestellt wird, wie in der Antwort zu Frage 3 erläutert, werden entsprechende Daten seitens der Landesregierung nicht erhoben.