Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Januar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3004 7. Wahlperiode 10.01.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Ergebnisse der Zusammenarbeit während der von Polen zeitweilig durchgeführten Grenzkontrollen und ANTWORT der Landesregierung Vom 22. November 2018 bis 16. Dezember 2018 haben polnische Behörden planmäßig Grenzkontrollen auch an der Grenze zu Mecklenburg- Vorpommern durchgeführt. In Pomellen hätte Polen die Kooperation mit dem Bundesgrenzschutz genutzt (Quelle: Nordkurier vom 23. November 2018). Laut einer Sprecherin des polnischen Grenzschutzes im Vorfeld der Kontrollen seien vorherige Erfahrungen mit zeitweiligen Kontrollen gut gewesen: „Es hat für mehr Sicherheit gesorgt, da bestimmte Leute erst gar nicht einreisen durften.“ (Quelle: ebenda). 1. Auf welche Weise war die Landespolizei an den obengenannten Kontrollen beteiligt? 2. Wie viele Kräfte der Landespolizei waren im oben genannten Zeitraum explizit zur Unterstützung und Kooperation im Zusammenhang mit den polnischen Grenzkontrollmaßnahmen im Einsatz? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern war an oben genannten Kontrollen nicht beteiligt. Drucksache 7/3004 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Hat die Landespolizei im oben genannten Zeitraum ihre Präsenz und Aktivität im Grenzraum zu Polen erhöht? a) Wenn ja, warum? b) Wenn ja, auf welche Weise? c) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 3, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Nein. Die Lagebeurteilung der Polizei ergab keine Notwendigkeit einer Verstärkung der polizeilichen Maßnahmen. 4. Sofern die Landespolizei eigene Maßnahmen im Grenzraum und im oben genannten Zeitraum durchgeführt hat, welche Straftaten sind dabei festgestellt worden (bitte zu den festgestellten Straftaten jeweils die Anzahl angeben)? Es wurden durch die Landespolizei keine Straftaten festgestellt. 5. Falls in Frage 4 auch Diebstahl aufgelistet wurde, welches war das Diebesgut? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Sofern die polnischen Behörden an der Grenze zu Mecklenburg- Vorpommern Personen nicht einreisen ließen, erhielt die Landespolizei davon Kenntnis? Wenn ja, a) wie oft war das der Fall? b) um welche Sachverhalte handelte es sich jeweils (bitte gegebenenfalls Anzahl der Personen, Straftat, Nationalität und Aufenthaltsstatus angeben)? c) in welcher Weise wurde die Landespolizei jeweils tätig? Die Fragen 6, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung hat keine Kenntnis darüber, ob polnische Behörden Personen die Einreise verweigert haben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3004 3 7. Wurden im oben genannten Zeitraum im Grenzraum zu Polen zur Fahndung ausgeschriebene Personen aufgegriffen (bitte gegebenenfalls Anzahl der Personen, Grund der Fahndung, Nationalität und Aufenthaltsstatus angeben)? Die erfragten Maßnahmen erfolgten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern. Insofern liegen der Landesregierung dazu keine Erkenntnisse vor.