Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Januar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3006 7. Wahlperiode 21.01.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Niederdeutsch als Unterrichtsfach bis zum Abitur und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage des ehemaligen Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Mathias Brodkorb, im Landesheimatprogramm: „Niederdeutsch anstelle einer zweiten Fremdsprache an weiterführenden Schulen ab Klasse 7“ im Hinblick auf die Regelung in § 3 Abs. 2 der Verordnung zur Arbeit und zum Ablegen des Abiturs in der gymnasialen Oberstufe (Abiturprüfungsverordnung - AbiPrüfVO M-V), die in der geplanten Neufassung der Verordnung in § 6 Abs. 2 weiterhin enthalten ist? Im Landesprogramm „Meine Heimat - Mein modernes Mecklenburg-Vorpommern“ von 2016 heißt es, die Landesregierung werde es ermöglichen „das Fach Niederdeutsch als Zweite Fremdsprache an weiterführenden Schulen ab Klasse 7“ einzurichten. (Seite 7) Außerdem werde die Landesregierung „vier Gymnasien einrichten, an denen Niederdeutsch bis zum Abitur als Fremdsprache erlernt und abgeschlossen werden kann.“ (Seite 7) Niederdeutsch kann seit dem Schuljahr 2017/2018 gemäß dem geltenden Rahmenplan an allen weiterführenden Schulen unterrichtet werden. Die Anerkennung des Unterrichtsfaches Niederdeutsch anstelle einer zweiten Fremdsprache an weiterführenden Schulen ab Klasse 7 gemäß Landesheimatprogramm wurde in die Gremien der Kultusministerkonferenz (KMK) eingebracht, fand aber keine Mehrheit. Drucksache 7/3006 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Dem hilfsweise gestellten Antrag Mecklenburg-Vorpommerns auf Aufnahme des Faches Niederdeutsch in die Liste 1 der gegenseitig anerkannten länderspezifischen Fächer in der Abiturprüfung zu Ziffer 8.4 der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“ (Beschluss der KMK vom 7. Juli 1972 in der Fassung vom 8. Dezember 2016) wurde zugestimmt und zugleich betont, dass damit nicht die Verpflichtung zum Erlernen einer zweiten Fremdsprache erfüllt werden kann. Insofern folgt die Landesregierung dem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK-Beschluss) vom 10. März 2017, damit die Anerkennung der Schulabschlüsse Mecklenburg-Vorpommerns in den anderen 15 Ländern gewährleistet bleibt. Der § 3 Absatz 2 der Verordnung zur Arbeit und zum Ablegen des Abiturs in der gymnasialen Oberstufe (Abiturprüfungsverordnung - AbiPrüfVO M-V) zur Verpflichtung zur zweiten Fremdsprache regelt die Belegung der neu beginnenden Fremdsprachen ab Jahrgangsstufe 10. § 6 Absatz 2 des Entwurfs der neuen Verordnung besagt im Gegensatz zu der in der Frage formulierten Annahme: „Schülerinnen und Schüler, die im Sekundarbereich I einschließlich der Jahrgangsstufe 10 nicht durchgehend vier Jahre am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache als Pflicht- oder Wahlpflichtfach teilgenommen haben, müssen in der Einführungsphase eine Fremdsprache neu beginnen. Die Verpflichtung zum Erlernen einer zweiten Fremdsprache kann nicht durch das Unterrichtsfach Niederdeutsch erfüllt werden.“ Diese Formulierung setzt den oben genannten KMK-Beschluss vom 10. März 2017 um und bezieht sich ausschließlich auf Schülerinnen und Schüler, die ab Jahrgangsstufe 7 keine weitere Fremdsprache durchgehend belegt haben. Sie müssen diese Belegungsverpflichtung für das Ablegen des Abiturs mit einer neu beginnenden Fremdsprache erfüllen. Die neu beginnende Fremdsprache kann für diese Schülerinnen und Schüler nicht Niederdeutsch sein. 2. Welche Zahl von Unterrichtsstunden im Fach Niederdeutsch wird an den sechs Schulen mit dem Schwerpunkt Niederdeutsch tatsächlich durchgeführt (bitte nach den jeweiligen Schulen aufführen)? Das Landesprogramm „Meine Heimat - Mein modernes Mecklenburg-Vorpommern“ sieht die Einrichtung von vier Gymnasien vor, an denen Niederdeutsch bis zum Abitur als Fremdsprache erlernt und abgeschlossen werden kann. In der Umsetzung des Landesprogrammes kam es 2016 zum Abschluss von Zielvereinbarungen mit drei Gesamtschulen und drei Gymnasien. Seit dem Schuljahr 2017/2018 arbeiten sechs Profilschulen an der Umsetzung dieser Zielvereinbarung. Am Geschwister-Scholl-Gymnasium Wismar verzögert sich die Umsetzung aus Krankheitsgründen. Dort wird Niederdeutsch derzeit fachübergreifend unterrichtet und es werden profilrelevante Exkursionen durchgeführt. Demmin: 13 Unterrichtsstunden, Stavenhagen: 24 Unterrichtsstunden, Laage: 14 Unterrichtsstunden, Crivitz: 8 Unterrichtsstunden, Dömitz: 16 Unterrichtsstunden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3006 3 3. Welche Zahl von Stellen für Lehrkräfte für das Fach Niederdeutsch ist an den sechs Schulen mit dem Schwerpunkt Niederdeutsch mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften für das Fach Niederdeutsch a) besetzt und b) unbesetzt? Grundsätzlich sind zwei ausgebildete Lehrkräfte bis spätestens 2020 an den Schulen mit Schwerpunkt Niederdeutsch zu besetzen. Demmin: 2 besetzt, Stavenhagen: 2 ab 2020, Laage: 2 ab 2020, Crivitz: 2 besetzt, Wismar: 2 ab 2020, Dömitz: 2 ab 2020. 4. Welche Zahl von Schülerinnen und Schülern wird seit Einführung des Fachs Niederdeutsch als Abiturfach an den jeweiligen Schulen mit dem Schwerpunkt Niederdeutsch im jeweiligen Schuljahr unterrichtet ? Gemäß der Landeskonzeption Niederdeutsch wurden an den Profilschulen im Schuljahr 2017/2018 insgesamt 552 und werden im Schuljahr 2018/2019 insgesamt 582 Schülerinnen und Schüler nach dem Rahmenplan Niederdeutsch als Fremdsprache unterrichtet.