Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Januar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3008 7. Wahlperiode 16.01.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Ausbildung zum Schwimmlehrer im Lehramtsstudium und ANTWORT der Landesregierung Bezugnehmend auf die Kleine Anfrage vom 10. Dezember 2018 auf Drucksache 7/2890 ergibt sich folgende Nachfrage. Wie viele Lehramtsstudenten haben in den letzten zehn Jahren im Rahmen ihres Lehramtsstudiums Sport den Vertiefungskurs Schwimmen erfolgreich absolviert (bitte einzeln nach Jahr und Anzahl auflisten)? Die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Vertiefungskurse Schwimmen der Universität Rostock ergibt sich aus nachfolgender Übersicht: Wintersemester Anzahl 2017/2018* 10 2016/2017 12 2015/2016 9 2014/2015 5 2013/2014 12 2012/2013 12 2011/2012 16 2010/2011 14 2009/2010 keine Angaben 2008/2009 keine Angaben Quelle: Angaben der Universität Rostock * Angabe zum Sommersemester 2018 Drucksache 7/3008 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Der Vertiefungskurs Schwimmen ist im Wahlpflichtbereich angesiedelt und daher keine Voraussetzung für die Tätigkeit als Schwimmlehrerin beziehungsweise als Schwimmlehrer im Rahmen des Schulsports. Hierfür ist der Grundkurs Schwimmen in Verbindung mit der Qualifikation als Rettungsschwimmerin/Rettungsschwimmer ausreichend. Den Grundkurs und die Qualifikation als Rettungsschwimmerin/Rettungsschwimmer haben alle Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen im Fach Sport nachzuweisen. Die Angabe in der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/2890 (Antwort zu Frage 1) ist in diesem Sinne zu verstehen.