Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Januar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3009 7. Wahlperiode 23.01.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Das Diensthundewesen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern verfügt über vier Diensthunde haltende Behörden. Die Antwort der Landesregierung bezieht sich im Wesentlichen auf die abgefragten Diensthundegruppen in den Polizeiinspektionen der beiden Polizeipräsidien. Zu Drucksache 7/2761 ergeben sich ergänzende Fragen. 1. Wie viele Diensthunde und Diensthundeführer waren seit 2011 in den Polizeiinspektionen des Landes im Einsatz (bitte nach Jahr, Anzahl Diensthundeführer, Anzahl der Diensthunde und Polizeiinspektion tabellarisch aufgliedern)? Wie viele Diensthunde und Diensthundeführer sollen absehbar ausgebildet werden (bitte Zeitraum und Anzahl angeben)? Nachfolgend ist die Übersicht über Diensthunde (DH) und Diensthundführer (DHF) in den Polizeiinspektionen (PI) seit 2011 aufgelistet. Drucksache 7/3009 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2011 2012 2013 2014 DH DHF DH DHF DH DHF DH DHF PI Rostock 11 11 11 11 11 11 11 11 PI Güstrow 9 8 9 8 10 9 10 9 PI Wismar 9 9 9 9 9 9 9 9 PI Schwerin 4 4 6 5 4 4 4 4 PI Ludwigslust 10 8 10 8 9 7 11 9 PI Neubrandenburg 7 7 7 7 7 7 9 9 PI Stralsund 11 9 11 9 11 9 11 9 PI Anklam 6 6 7 7 7 7 7 7 2015 2016 2017 2018 DH DHF DH DHF DH DHF DH DHF PI Rostock 11 11 10 9 11 10 11 10 PI Güstrow 10 9 9 8 9 8 7 7 PI Wismar 8 8 8 8 8 8 6 6 PI Schwerin 4 4 5 5 4 4 4 4 PI Ludwigslust 11 9 11 9 8 6 7 6 PI Neubrandenburg 8 8 8 8 7 7 5 5 PI Stralsund 12 10 11 9 10 10 10 9 PI Anklam 7 7 7 7 7 7 7 7 Im Jahr 2019 werden an der Diensthundeschule folgende Ausbildungslehrgänge durchgeführt: - 2 Lehrgänge für Fährtenspürhunde mit insgesamt 8 DHF, - 1 Lehrgang für Rauschgiftspürhunde mit 2 DHF, - 2 Grundlehrgänge für Schutzhunde mit insgesamt 6 DHF. Darüber hinaus liegen noch keine weiteren Planungen vor. 2. Was sind die Grundlagen für die zusammen mit der Diensthundeschule getroffenen Feststellungen des jeweiligen Bedarfs der einzelnen Behörden seit 2011 gewesen (bitte Bedarfsfeststellungen pro Behörde einzeln im zeitlichen Vergleich darstellen)? Der Bedarf orientiert sich schwerpunktmäßig daran, für die Polizeibehörden des Landes neben planbaren Einsatzmaßnahmen möglichst jederzeit einen Diensthundführer mit Diensthund in jeder Spezialisierung für ad hoc-Einsätze zur Verfügung zu haben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3009 3 3. Wie viele Einsätze/Einsatzstunden entfielen durchschnittlich pro Monat auf die Schutz- beziehungsweise Spezialhunde und damit die jeweiligen Diensthundeführer seit 2011 (bitte nach Einsätzen der Landespolizei und anderen Dienststellen mit Hundestaffel unterscheiden sowie Durchschnittswerte tabellarisch pro Halbjahr darstellen )? a) Wie viele Einsätze/Einsatzstunden unter Leitung der Landespolizei sind seit 2011 durch nichtpolizeiliche Dienststellen mit Hundestaffeln durchgeführt worden (bitte nach Anzahl an Einsatzstunden , Jahr, nichtpolizeiliche Dienststelle und einsatzleitende Polizeiinspektion aufgliedern)? b) Wie häufig waren angefragte Diensthundeführer bei Anforderung seit 2011 nicht verfügbar? Zu den hier abgefragten Daten führt die Landesregierung keine Statistik. Die Zahlen zur Tabelle „1. Halbjahr 2018“ wurden zur Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/2761 erhoben, die Zahlen zur Tabelle „2. Halbjahr 2018“ wurden für diese Kleine Anfrage erhoben. Eine weitere rückwirkende Erhebung ist nicht möglich, da alle seit 2011 durchgeführten Einsätze mit Blick auf den Einsatz von Diensthunden einzeln händisch ausgewertet werden müssten. Dieser Rechercheaufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Er wäre mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren ist. Die Zahlen zu den Einsätzen/Einsatzstunden durchschnittlich pro Monat, bezogen auf die Schutz- beziehungsweise Spezialhunde, sind in den folgenden Tabellen aufgeführt. 1. Halbjahr 2018 Schutzhundeinsätze Spezialhundeinsätze Polizeiinspektion ø Einsätze Schutzhund pro Monat ø Mannstunden Schutzhund pro Monat ø Einsätze Spezialhund pro Monat ø Mannstunden Spezialhund pro Monat Rostock 7 58 6 17 Wismar 3 24 2 5 Güstrow 1 8 7 27 Schwerin 1 4 4 15 Ludwigslust 4 29 4 16 Neubrandenburg 2 28 5 43 Anklam 3 18 5 19 Stralsund 8 18 4 23 Drucksache 7/3009 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 2. Halbjahr 2018 Schutzhundeinsätze Spezialhundeinsätze Polizeiinspektion ø Einsätze Schutzhund pro Monat ø Mannstunden Schutzhund pro Monat ø Einsätze Spezialhund pro Monat ø Mannstunden Spezialhund pro Monat Rostock 6 17 5 39 Wismar 17 71 9 50 Güstrow 3 56 18 97 Schwerin 2 16 9 33 Ludwigslust 14 107 15 80 Neubrandenburg 4 83 12 34 Anklam 2 31 10 40 Stralsund 13 102 12 56 Zu a) Die Landesregierung führt hierzu keine Statistik. Für das Jahr 2018 liegen Informationen zu insgesamt acht Einsätzen zur Suche nach vermissten Personen vor, davon sechs in der Polizeiinspektion Stralsund und zwei in der Polizeiinspektion Güstrow. Zur weiteren umfassenden Beantwortung müssten alle vorhandenen Einsatzunterlagen einzeln auf die Unterstützung von nichtpolizeilichen Hunden für die Polizei überprüft werden. Dieser Rechercheaufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Er wäre mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren ist. Zu b) Die Landesregierung führt hierzu keine Statistik. Diese Zahlen können auch nicht nacherhoben werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3009 5 4. In welcher Form sind Diensthunde zur Bewältigung von Demonstrationslagen einsetzbar? a) Wie häufig sind seit 2011 Diensthunde zur Bewältigung von Demonstrationslagen eingesetzt worden (bitte Anzahl der hierfür eingesetzten Diensthunde pro Jahr angeben)? b) Wie verhält sich das Äquivalent zwischen eingesetzten Hunden und normalen Polizeikräften während einer Demonstrationslage? c) Für welche weiteren Einsatzanlässe werden Diensthunde in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt? Polizeidiensthunde werden zur Bewältigung von Demonstrationslagen als Schutzhunde eingesetzt, vorwiegend mit folgenden Aufträgen: - zum Freihalten/Freimachen von Straßen und Plätzen, - zum Trennen der gegnerischen Klientel und zum Schutz von Objekten, - zur Unterstützung an Kontrollstellen, - zur Bestreifung von angrenzenden Bereichen, - zur Verstärkung von Absperrungen, - zum Zurückdrängen von Störern, - zum Vorgehen gegen gewalttätige Straftäter, - zur Eigensicherung. Zu a) Die Landesregierung führt keine Statistik darüber, wie häufig Diensthunde zur Bewältigung von Demonstrationslagen eingesetzt worden sind. Die Auswertung für das Jahr 2018 ergab, dass bei 37 Polizeieinsätzen zum Schutz von Versammlungen Diensthunde eingesetzt worden sind. Zur weiteren umfassenden Beantwortung müssten alle Einsatzunterlagen daraufhin überprüft werden, ob es sich um Demonstrationslagen gehandelt hat. Diese müssten pro Einsatz einzeln auf die Verwendung von Diensthunden in den jeweiligen Einsatzunterlagen geprüft werden. Dieser Rechercheaufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Er wäre mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren ist. Zu b) Jeder Polizeieinsatz zum Schutz von Versammlungen erfordert eine Einzelfallentscheidung des Polizeiführers hinsichtlich des Einsatzes von Polizeikräften und Führungs- und Einsatzmitteln . Eine mathematische Formel oder einen Grundsatz über das Verhältnis zwischen eingesetzten Polizeivollzugskräften und eingesetzten Diensthunden gibt es dabei nicht. Drucksache 7/3009 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Zu c) Die in den Inspektionen der Landespolizei vorgehaltenen Spezialisierungen von Diensthunden sind in der Antwort zu Frage 3 der Drucksache 7/2761 aufgeführt. Diensthunde können gemäß ihrer Qualifizierung für alle Einsatzanlässe verwendet werden, in denen eine entsprechende Spezialisierung erforderlich ist. Weiterhin werden Diensthundführer mit Schutzhunden neben den Einsätzen bei Demonstrationslagen auch zum Schutz von Groß- und Sportveranstaltungen eingesetzt. 5. Welche Mittel wurden für einsatzfähige Diensthunde in den jüngsten Haushaltberechnungen des Landes eingestellt? Welche zusätzlichen Kosten würden nach Kenntnis oder Schätzung der Landesregierung entstehen, wenn die Landespolizei den Bedarf an Diensthunden um 50 % vergrößert? Für die Haltung aller Diensthunde in der Landespolizei (einschließlich der ausgemusterten Tiere) sind im Haushaltsplan 2018/2019 im Titel 0406 535.01 „Haltung von Polizeidiensthunden “ folgende Haushaltsmittel eingestellt: Jahr 2018: - 163.300 Euro Jahr 2019: - 160.800 Euro Die Landesregierung plant zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht, den Bedarf um 50 Prozent zu erhöhen. Bei einer angenommenen Ausweitung des Bestandes um 50 Prozent wäre überschlagsweise von einem zusätzlichen Bedarf von rund 80.000 Euro bei diesem Titel auszugehen. Hinzu kämen Mehraufwendungen beim Personal, da unter anderem eine Zulage für Hundeführer über die bestehende Besoldung hinaus zu zahlen ist, sowie bei den Investitionen (zum Beispiel Hunde, Ausstattung, Fahrzeuge, bauliche Anlagen). Die Höhe dieser Mehraufwendungen ist nicht abschätzbar. 6. Welche Kosten entstehen nach Kenntnis oder Schätzung der Landesregierung bei Einführung/Neuschaffung einer Reiterstaffel in Mecklenburg-Vorpommern? Die Landesregierung plant zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht die Einführung einer Reiterstaffel. Schätzungen liegen insoweit nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3009 7 7. Welche Zusammenarbeit im Diensthundewesen besteht gegenwärtig im Land Mecklenburg-Vorpommern mit anderen Diensthundestaffeln (bitte nach Dienststellen anderer Bundesländer oder internationaler Partner sowie Dauer und Umfang der Zusammenarbeit darstellen)? Welche Ziele sind mit dieser Zusammenarbeit verbunden? Eine direkte ständige Zusammenarbeit mit anderen Diensthundestaffeln besteht nicht. Als Erfahrungsaustausch findet jährlich ein zweitägiges bundesweites Treffen des Arbeitskreises diensthundehaltender Verwaltungen des Bundes und der Länder statt. Hieran nimmt für die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern der Leiter der Diensthundeschule teil. Regelmäßige Treffen zur Thematik Diensthundewesen werden auf Ebene der Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern sowie Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Ziele der Zusammenarbeit sind schwerpunktmäßig: - ständiger Erfahrungsaustausch, - die Erarbeitung gemeinsamer notwendiger bundesweiter Standards, - Unterstützung bei gegenseitiger Aus- und Fortbildung, insbesondere von Lehrwarten, - gemeinsame Nutzung von Ressourcen. 8. Welche Anforderungen werden an die Auswahl von Diensthunden und Diensthundeführern gestellt? Diensthunde werden wegen ihrer besonderen Eignung aufgrund ihres ausgeprägten Wahrnehmungs-, Geruchs- und Hörvermögens, ihrer Schnelligkeit und Abwehrbereitschaft als Führungs- und Einsatzmittel sowie als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt gemäß § 102 Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt. Potenzielle Diensthunde werden im Rahmen der Ankaufsprüfung durch die Diensthundeschule auf diese Fähigkeiten hin überprüft. Als Diensthundführer können nur Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern ausgebildet werden. Die Tätigkeit als Diensthundführer setzt Eignung, Interesse und die persönliche Bereitschaft zur Arbeit mit Diensthunden voraus. Ein Diensthundführer hat insbesondere die Bestimmungen des Tierschutzes zu beachten und die erforderliche Sorgfalt bei der Haltung, Pflege und Aufsichtsführung über einen Diensthund zu gewährleisten. Die fachliche Eignung von Diensthundführern wird regelmäßig durch die Diensthundeschule überprüft.