Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Januar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3014 7. Wahlperiode 17.01.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt und Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Maßnahmen zur Gleichstellung von Männern und Frauen in der Justiz und ANTWORT der Landesregierung Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage „Frauenanteil bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften“ (Drucksache 7/2694) ergeben sich Nachfragen. 1. Wie sieht die neue Zielvereinbarung für Gerichte und Staatsanwaltschaften (neu zu formulieren bis zum 31. Oktober 2018) gemäß § 5 des Landesgleichstellungsgesetzes aus? Die neue Zielvereinbarung vom 12. Dezember 2018/7. Januar 2019 sieht für die Gerichte und Staatsanwaltschaften vor, in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (Besoldungsgruppe A 11 bis A 13) beziehungsweise bei vergleichbaren Tarifbeschäftigten den Frauenanteil in Höhe von mindestens 50 Prozent zu halten. Bezogen auf die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt beziehungsweise bei vergleichbaren Tarifbeschäftigten und in der R-Besoldung ist es Ziel der Vereinbarung, den Frauenanteil auf 42 Prozent zu erhöhen. Hierbei soll bei Stellen A13/A14/ E13/E14 der Frauenanteil von 44,4 Prozent beibehalten sowie bei Stellen R1 auf 49 Prozent, R2 auf 33 Prozent und R3 - R8 auf 29 Prozent erhöht werden. Drucksache 7/3014 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Werden über diese neue Zielvereinbarung und die in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Frauenanteil bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften “ (Drucksache 7/2694) mitgeteilte Maßnahmen hinaus, zwischenzeitlich neue Ideen erwogen, die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Justiz voranzutreiben? Weitere Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften werden im Zusammenhang mit der anstehenden Überarbeitung des Personalentwicklungskonzepts für die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern erwogen. 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Einführung einer Frauenquote für Führungspositionen in der Justiz? § 9 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, der auch für die Justiz gilt, bestimmt, dass bei einer Unterrepräsentanz in Führungspositionen aufgrund von struktureller Benachteiligung Bewerberinnen und Bewerber des unterrepräsentierten Geschlechts bei im Wesentlichen gleicher Qualifikation bevorzugt zu berücksichtigen sind. Eine Frauenquote, die unabhängig von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung eine Auswahlentscheidung aufgrund des Geschlechts vorsähe, verstieße gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Bestenauslese.