Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Januar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3019 7. Wahlperiode 21.01.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Umsetzung des Katastrophenschutzkonzepts der Landesregierung und ANTWORT der Landesregierung Das Katastrophenschutzkonzept der Landesregierung sieht Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern vor, von denen einige bis heute umgesetzt sein sollen (Quelle: https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php? datei_id=1567558 letzter Zugriff am 17. Dezember 2018). 1. Welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in Mecklenburg- Vorpommern wurden bereits vollständig umgesetzt (bitte nach Landkreisen /kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Im Grundsatz betreffen die Aufgabenschwerpunkte und Maßnahmen nach dem Katastrophenschutzkonzept 2015 das gesamte Land Mecklenburg-Vorpommern, unabhängig von der kommunalen Struktur. Eine Aufschlüsselung und Differenzierung nach Landkreisen und kreisfreien Städten wäre daher nur in einzelnen Teilbereichen möglich, die keine Aussage zum wirksamen Umsetzungsstand böten. Folgende Aufgabenschwerpunkte beziehungsweise Maßnahmen des Bevölkerungsschutzes in Mecklenburg-Vorpommern (entsprechend Nummer 5 des Katastrophenschutzkonzeptes der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern) wurden bereits vollständig umgesetzt: - Warnung der Bevölkerung (Modulares Warnsystem - MoWaS), - Personenauskunftstellen (PASt)/Webanwendung GSL.net, - Struktur- und Ausstattungserlass zu den Katastrophenschutzeinheiten, - regelmäßige Übungen, Drucksache 7/3019 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 - Novellierung des Landeskatastrophenschutzgesetzes (KatSG M-V), - Verwaltungsvorschrift (VwV) zur Aus- und Weitergabe von Warnungen, Meldungen und Informationen. 2. Welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in Mecklenburg- Vorpommern befinden sich derzeit in der Umsetzung (bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Das zur Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten zu Frage 1 Gesagte trifft auch hier zu. Folgende Aufgabenschwerpunkte beziehungsweise Maßnahmen des Bevölkerungsschutzes in Mecklenburg-Vorpommern (entsprechend Nummer 5 des Katastrophenschutzkonzeptes der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern) befinden sich derzeit in der Umsetzung: - Gefährdungs- und Risikoanalysen, - Ausgestaltung der Softwareanwendung DISMA (Disaster Management), - Kritische Infrastrukturen (KRITIS), - chemische, biologische, radiologische und nukleare (CBRN) Gefahren, - Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV), - Freiwilliges bürgerschaftliches Engagement als Grundlage des Katastrophenschutzes, - Risiko- und Krisenkommunikation, - Versorgungsstufen, - Medizinische Task Force, - Führungsstrukturen der Katastrophenschutzbehörden, - Schulische Ausbildung von Führungs- und Einsatzkräften, - Internationale Zusammenarbeit, - Novellierung rechtlicher Grundlagen, - Verwaltungsvorschrift zur Neuorganisation des Katastrophenschutzes, - Erlass über amtliche Gefahrendurchsagen, - Vereinbarung zur gegenseitigen Hilfeleistung bei Katastrophen mit der Republik Polen, - sonstige rechtliche Grundlagen, Katastrophenschutzkonzept Kabinettsbeschluss 2015, - darüber hinaus handelt es sich bei einzelnen bereits umgesetzten Maßnahmen (siehe Antwort zu Frage 1) um regelmäßige beziehungsweise Daueraufgaben. 3. Welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in Mecklenburg- Vorpommern wurden noch nicht umgesetzt? Umgesetzt werden müssen fernerhin: - Intensivierung des gesundheitlichen Katastrophenschutzes, - Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung, - Grundsätze der Zusammenarbeit der Ministerien bei besonderen Gefährdungslagen, - Stabsdienstordnung des Interministeriellen Führungsstabes (ImFüSt). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3019 3 4. Wurde das Katastrophenschutzkonzept von November 2015 bereits überarbeitet? a) Wenn ja, welche Inhalte wurden geändert? b) Wenn ja, warum wurden diese Inhalte geändert? c) Wenn nicht, bis wann soll das Konzept überarbeitet sein? Die Fragen 4, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Nein, das Katastrophenschutzkonzept 2015 wurde bisher nicht überarbeitet. Es wurde 2015 für die folgenden nächsten 10 bis 15 Jahre beschlossen. Die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Katastrophenschutzkonzeptes wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesehen, da die darin aufgezeigten Aufgaben, Schlussfolgerungen und Herausforderungen nach wie vor Bestand haben.