Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Januar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3020 7. Wahlperiode 17.01.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Organisation der unteren Katastrophenschutzbehörden und ANTWORT der Landesregierung Die unteren Katastrophenschutzbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten sollen nach den Einheiten Führungssicherstellung, Brandschutz , CBRN-Gefahren, Sanität, Betreuung und Wassergefahren organisiert sein (Quelle: http://www.brand-kats-mv.de/Katastrophenschutz /Struktur-und-Einheiten/, letzter Zugriff am 17. Dezember 2018). 1. Bestehen in jedem Landkreis beziehungsweise in jeder kreisfreien Stadt separate Einheiten in den oben genannten sechs Einheiten? a) Wenn nicht, warum nicht? b) Wenn nicht, wo nicht (bitte dortig bestehende Struktur detailliert beschreiben)? c) Wenn nicht, wird aktuell daran gearbeitet, oben genannte Struktur überall umzusetzen? Die Fragen 1, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Festlegungen zu den Grundstrukturen im Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (Erlass des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern vom 31. Januar 2018) konkretisieren für jede untere Katastrophenschutzbehörde (Landkreise und kreisfreie Städte) die strukturelle, technische und personelle Organisation von Führungsunterstützungsgruppe, Erweiterter Löschzug, CBRN-Zug, Sanitätszug, Betreuungszug, Wassergefahrenzug sowie weiterer Katastrophenschutzeinheiten (KSE). Drucksache 7/3020 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zugleich ist dort festgelegt, wie viele dieser KSE bedarfsgerecht in jeder unteren Katastrophenschutzbehörde aufzubauen sind. Personal und Technik hierfür sind aus vorangegangenen Einheiten übernommen worden. De facto bestehen zu jedem der in der Fragestellung genannten Bereiche KSE in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, auch wenn vereinzelt nicht jede Einheit vollständig personell oder materiell ausgestattet ist. 2. Verfügt jeder Landkreis beziehungsweise jede kreisfreie Stadt über eine ausreichende personelle und technische Ausstattung? a) Wenn nicht, warum nicht? b) Wenn nicht, welche Ausstattung ist mangelhaft beziehungsweise fehlt (bitte je nach Landkreis/kreisfreier Stadt angeben)? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Eine auf die Festlegungen zu den Grundstrukturen im Katastrophenschutz Mecklenburg- Vorpommern bezogene statistische Auswertung zur personellen und technischen Ausstattung der Katastrophenschutzeinheiten in den unteren Katastrophenschutzbehörden mit Stichtag 31. Dezember 2018 wird als regelmäßige Zuarbeit Mitte 2019 erwartet. Durch die Katastrophenschutzbehörden wird gewährleistet, dass aktuell der Katastrophenschutz landesweit sichergestellt ist. Unabhängig davon finden technische Erneuerungen statt und sukzessiv wird der Katastrophenschutz auf ein höheres Niveau gehoben, was der Einsatzbereitschaft nicht entgegensteht. Die über die KSE hinausgehende personelle und technische Ausstattung zur Organisation des Katastrophenschutzes in den unteren Katastrophenschutzbehörden obliegt ausschließlich den Landkreisen und kreisfreien Städten.