Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Januar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3022 7. Wahlperiode 21.01.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Holger Arppe, fraktionslos Zusammenarbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit der Deutschen Umwelthilfe e. V. und ANTWORT der Landesregierung 1. In welcher Form und in welchen Projekten arbeitete bzw. arbeitet das Land Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum der letzten fünf Jahre (2013 bis heute) mit der Deutschen Umwelthilfe e. V. zusammen? Es besteht keine Zusammenarbeit zwischen dem Deutsche Umwelthilfe e. V. und dem Land Mecklenburg-Vorpommern. 2. Welche Gelder respektive Fördermittel sind im genannten Zeitraum seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern an die Deutschen Umwelthilfe e. V. geflossen (bitte nach Projekten aufschlüsseln)? Im Jahr 2016 wurde dem Deutsche Umwelthilfe e. V. auf Grundlage der Auswahlentscheidung einer lokalen LEADER-Aktionsgruppe eine Zuwendung nach der LEADER-Richtlinie Mecklenburg-Vorpommern für das Projekt „Digitale Destination und ‚Local Guides‘“ gewährt. Aus dieser Zuwendung wurden 69.117,53 Euro an den Verein ausgezahlt. Drucksache 7/3022 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Sind Mitglieder der gegenwärtigen Landesregierung, Staatssekretäre, leitende Angestellte der Ministerien oder anderer Landesbehörden sowie Mitglieder des Landtages derzeit Förderer und/oder Mitglieder der Deutschen Umwelthilfe e. V.? Wenn ja, um welche Personen handelt es sich konkret? Eine Mitgliedschaft von derzeitigen Mitgliedern der Landesregierung (Ministerpräsidentin, Ministerinnen und Minister) in dem Deutsche Umwelthilfe e. V. ist nicht bekannt. Gleiches gilt für die Förderung des Deutsche Umwelthilfe e. V. durch die vorgenannten Mitglieder der Landesregierung. Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, ob Staatssekretäre, leitende Angestellte der Ministerien oder anderer Landesbehörden derzeit Förderer und/oder Mitglieder des Deutsche Umwelthilfe e. V. sind, da es keine rechtliche Verpflichtung für Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst gibt, eine Förderung eines eingetragenen Vereins oder eine Mitgliedschaft in einem eingetragenen Verein anzuzeigen. Die Beantwortung der Frage, ob Mitglieder des Landtages derzeit Förderer und/oder Mitglieder des Deutsche Umwelthilfe e. V. sind, obliegt nicht der Zuständigkeit und dem Verantwortungsbereich der Landesregierung. 4. Wie bewertet die Landesregierung generell die Tätigkeit der Deutschen Umwelthilfe e. V., vor allem in Bezug auf deren Forderung nach einem mittelfristigen Verbot von Verbrennungsmotoren? Es besteht keine Veranlassung für die Landesregierung, die Tätigkeit des Deutsche Umwelthilfe e. V. zu bewerten. Ein mittelfristiges Verbot für Verbrennungsmotoren wird aus Sicht der Landesregierung als unrealistisch gesehen. Verbrennungsmotoren dienen zum Antrieb von Kraftfahrzeugen, Schienenfahrzeugen, Luftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen, Baumaschinen, landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, stationären und handbetriebenen Maschinen und Geräten und finden in der Kraft- Wärmekopplung Anwendung. In einem landwirtschaftlich geprägten Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern ist der Verbrennungsmotor in vielen Bereichen die einzige Alternative. Im öffentlichen und privaten Güter- und Personenverkehr, im Individualverkehr und insbesondere in der landwirtschaftlichen Technik kann derzeit und auch mittelfristig nicht vollständig auf den Verbrennungsmotor verzichtet werden. Für die Bearbeitung von landwirtschaftlichen Flächen und den Transport von Agrarprodukten sind leistungsstarke Maschinen erforderlich. Gleichwohl begrüßt die Landesregierung die Entwicklung, Einführung und Anwendung innovativer nachhaltiger Antriebssysteme wie die Elektromobilität oder die Wasserstofftechnologie.