Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Januar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3025 7. Wahlperiode 23.01.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Personenfeststellungsverfahren mithilfe von Anfragen an Herkunftsländer von Ausländern und ANTWORT der Landesregierung Die Stuttgarter Zeitung berichtete am 26. Dezember 2018, dass die Baden-Württembergischen Polizeibehörden über das Bundeskriminalamt erfolgreich Personenfeststellungsverfahren in den Herkunftsländern straffällig gewordener Ausländer angestrengt hätten (Quelle: https:// www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.minderjaehrige-fluechtlinge-kriminellefluechtlinge -in-grenzen-gewiesen.2abed19f-2d0a-4c8e-95f3-6470d2bd 059e.html, Stand: 28. Dezember 2018). Hat die Landesregierung Personenfeststellungsverfahren in oben genannter Weise angestrengt? a) Wenn ja, in wie vielen Fällen (bitte Grund und Datum der Einleitung jedes Verfahrens sowie jeweils das betroffene Land angeben)? b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis jeweils (bitte alle Abweichungen zwischen Angaben des Ausländers in Deutschland und übermittelten Angaben aus dem Herkunftsland angeben, insbesondere die Herkunft und das Alter betreffend)? c) Wenn nicht, warum nicht? Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Abschiebungsverfahren, insbesondere zur Ermittlung des Herkunftslandes und zur Ausstellung der erforderlichen Reisedokumente, werden von den in Mecklenburg-Vorpommern für Ausländerangelegenheiten zuständigen Stellen der Städte und Landkreise Anträge auf die Durchführung von Auslandspersonenfeststellungsverfahren an das Landeskriminalamt (LKA) übermittelt. Drucksache 7/3025 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Von hier aus werden diese Anträge an das Bundeskriminalamt (BKA) mit der Bitte um weitere Bearbeitung zugeleitet. Im Rahmen von Ermittlungsverfahren wurde von der Landespolizei Mecklenburg- Vorpommern bislang kein Personenfeststellungsverfahren angestrengt. Zu a) Im Jahr 2018 wurden im Zeitraum von August bis Dezember insgesamt elf Anträge zu Personenfeststellungsverfahren an das LKA übermittelt. Nach dortiger Prüfung erfüllten zehn Anträge die Voraussetzungen und wurden elektronisch an das BKA zur Bearbeitung weitergeleitet. Gemäß den in den Anträgen aufgeführten Personalien betraf die Einleitung der Personenfeststellungsverfahren keine minderjährigen Personen. Grund der Beantragung war der konkrete Verdacht falscher Personalienangaben sowie die Identitätsfeststellung. In zwei Fällen sollte das Personenfeststellungsverfahren im Staat Ägypten und in allen weiteren Fällen in den Maghreb-Staaten (zum Beispiel Marokko mit Gebiet Westsahara, Algerien, Tunesien, Libyen und Mauretanien) durchgeführt werden. Zu b) Zu den vorgenannten Anträgen wurden vom BKA bislang noch keine Ergebnisse an das LKA übermittelt. Zu c) Personenfeststellungsverfahren im Rahmen von Ermittlungsverfahren oder zur Überprüfung des Geburtsdatums wurden bislang nicht beantragt. Es ist davon auszugehen, dass bislang hierfür kein Erfordernis bestand.