Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/304 7. Wahlperiode 15.03.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der AfD Beobachtung der islamischen Gemeinde Rostock durch den Verfassungsschutz und ANTWORT der Landesregierung Die islamische Gemeinde Rostock plant, im Rostocker Stadtteil Evershagen eine Moschee zu eröffnen. Der jetzige Standort ist nicht mehr nutzbar, da er dem Baugebiet „Groter Pohl“ weichen wird. Aus diesem Grund soll ein leerstehendes Café erworben und zum Gebetshaus umfunktioniert werden. Dieselbe Moschee-Gemeinde machte erst im Frühsommer 2016 auf sich aufmerksam, nachdem mehrere Anzeigen, wegen Hausfriedensbruch und fahrlässiger Körperverletzung, bei der Rostocker Polizei eingingen.1 Der Migrantenrat sprach in diesem Zusammenhang von Fanatismus und Extremisten, welche sich in der islamischen Gemeinde durchsetzen wollen, der Staatsschutz ermittelte. 1. Wird oder wurde die islamische Gemeinde Rostock in ihrer Gesamtheit beobachtet? a) Wenn ja, aus welchen Gründen? b) Seit welchem Zeitraum? Zu 1, a) und b) Die islamische Gemeinde Rostock wird in ihrer Gesamtheit nicht beobachtet. Beobachtet werden nur Personen und Strukturen, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen nach §§ 5 und 6 des Landesverfassungsschutzgesetzes (LVerfSchG M-V) vorliegen. Islamistische Bestrebungen in Rostock wurden seit dem Jahr 2001 verstärkt in den Blick genommen. 1 http://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Moschee-Rostock-Setzen-sich-Radikale-durch, moschee532.html (Stand: 21.02.2017). Drucksache 7/304 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele einzelne Mitglieder dieser Gemeinde werden vom Verfassungsschutz beobachtet? a) Aus welchem Grunde? b) Seit wann werden sie beobachtet (bitte konkrete Personenzahl aufschlüsseln und begründen)? Zu 2, a) und b) Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Aus Gründen des Geheimschutzes können keine weiteren Angaben gemacht werden. Wegen weiterergehender Informationen wird auf die Zuständigkeit der Parlamentarischen Kontrollkommission verwiesen. 3. Gibt es Erkenntnisse, dass die islamische Gemeinde Rostock mit salafistischen , anderen radikal-islamischen, sonstigen, als Gefährder eingestuften Gemeinden/Moscheen oder Einzelpersonen Kontakt unterhält bzw. unterhalten hat? a) Wenn ja, mit welchen Gemeinden/Moscheen oder Einzelpersonen? b) In welchem Zeitraum? Zu 3, a) und b) Konkrete Erkenntnisse im Sinne der Frage 3 liegen zum Beobachtungsobjekt „Islamischer Bund Rostock“ (IBR) vor. Der IBR hat in den letzten Jahren wiederholt bei Angehörigen der Organisation der „Islamischen Weltliga“ darauf hingewirkt, Unterstützung für die Finanzierung eines geplanten Moscheeneubaus in Rostock zu bekommen. Die „Islamische Weltliga“ wurde 1962 in Mekka (Saudi-Arabien) gegründet. Sie ist ein Werkzeug Saudi-Arabiens zur weltweiten Verbreitung des dortigen Islamverständnisses und erfüllt eine entsprechende Funktion innerhalb der saudischen Außenpolitik. Ziel der „Islamischen Weltliga“ ist es, sowohl Andersgläubige zum Islam zu bewegen, als auch Muslime zu ihrem speziellen Islamverständnis zu bekehren. Konkret verbreitet die „Islamische Weltliga“ die wahhabistische Ideologie. Der Wahhabismus ist die offizielle Form des Islams in Saudi-Arabien und stellt eine einflussreiche Strömung innerhalb des Salafismus dar. Aus Gründen des Daten- und des Geheimschutzes können keine weiteren Angaben gemacht werden. Bezüglich weitergehender Informationen wird auf die Zuständigkeit der Parlamentarischen Kontrollkommission verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/304 3 4. Welche Erkenntnisse gibt es über radikal-islamische Tendenzen der islamischen Gemeinde in Rostock? Zur Beantwortung wird auf die Ausführungen in den Jahresberichten der hiesigen Verfassungsschutzbehörde der Jahre 2009 bis 2012, 2014 und 2015 sowie auf die Antworten zu den Fragen 3, a) und b) verwiesen.