Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/305 7. Wahlperiode 10.03.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Sicherheit in Justizgebäuden und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Da zum Teil an demselben Standort verschiedene Gerichte oder Staatsanwaltschaften zu Justizzentren zusammengefasst sind, werden in den nachfolgenden Antworten die jeweiligen hausverwaltenden Stellen benannt. Diese üben die Eingangskontrollen für alle am jeweiligen Standort organisatorisch zusammengefassten Dienststellen aus. 1. Wie viele und welche Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern sind mit Torsonden mit Metalldetektoren ausgestattet? a) Wie viele verwenden diese während der gesamten Sprechzeiten? b) Wie viele verwenden diese nicht während der gesamten Sprechzeiten ? Die folgenden 17 hausverwaltenden Dienststellen sind mit Torsonden mit Metalldetektoren ausgestattet: - Landgericht Rostock, - Amtsgericht Rostock, - Amtsgericht Güstrow, - Landgericht Schwerin, Drucksache 7/305 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 - Amtsgericht Ludwigslust, - Amtsgericht Ludwigslust - Zweigstelle Parchim, - Amtsgericht Wismar, - Amtsgericht Wismar - Zweigstelle Grevesmühlen, - Landgericht Neubrandenburg, - Amtsgericht Neubrandenburg - Zweigstelle Demmin, - Amtsgericht Waren (Müritz), - Amtsgericht Pasewalk, - Landgericht Stralsund, - Amtsgericht Stralsund, - Amtsgericht Stralsund - Zweigstelle Bergen auf Rügen, - Amtsgericht Greifswald und - Landessozialgericht Neustrelitz. Zu a) und b) Alle vorhandenen Torsonden werden nicht während der gesamten Sprechzeiten verwendet. 2. Plant die Landesregierung in dieser Legislaturperiode, die Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften, die keine Torsonden mit Metalldetektoren verwenden, damit auszurüsten? Die Ausstattung weiterer Standorte mit Torsonden mit Metalldetektoren wird bei entsprechender Notwendigkeit bedarfsgerecht erfolgen. 3. Aus welchen Gründen verwenden die in der Antwort zu Frage 1 genannten Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften die Torsonden mit Metalldetektoren nicht während der gesamten Sprechzeiten? Die hausverwaltenden Stellen setzen die Torsonden bei konkreten Erkenntnissen oder bei Anzeichen von Gefährdungssituationen sowie zu stichprobenartigen unangekündigten Kontrollen ein. Insoweit entscheiden die Gerichtsleitungen beziehungsweise im Rahmen ihrer sitzungspolizeilichen Kompetenz die Vorsitzenden über den Einsatz. 4. In welchen Fällen verwenden die mit Torsonden mit Metalldetektoren ausgestatteten Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften diese Geräte, wenn sie sie nicht während der gesamten Sprechzeiten verwenden? Auf die Beantwortung der Frage 3 wird verwiesen.